Warum werden in Deutschland so wenige Verdachtsfälle auf Covid-19-Impfschäden anerkannt?
Eine Antwort könnte in einem Algorithmus der WHO liegen, den das Paul-Ehrlich-Institut als Bewertungsgrundlage für seine Sicherheitsberichte heranzieht, an denen sich die Versorgungsämter orientieren

Im April sind Zahlen zu den Anerkennungsraten von Covid-19-Impfschäden durch die Versorgungsämter bekannt geworden: Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erhielten nur 6,2 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf einen Impfschaden eine staatliche Entschädigung. Das sind von rund 14 Tausend gemeldeten Verdachtsfällen gerade einmal 573 Fälle - einer von 16 Antragstellern. Und selbst wer zu den Auserwählten gehört, denen eine Entschädigung bewilligt wurde, erhält nur eine Grundrente von maximal 854 Euro monatlich, die noch dazu auf andere Renten angerechnet wird. Die Mehrheit der Anträge für diesen minimalen Sockelbetrag, der zum Überleben nicht reicht, wird jedoch von den Versorgungsämtern abgelehnt. Das legt die Frage nahe: Auf welcher Bewertungsgrundlage kommen die Versorgungsämter zu dieser hohen Ablehnungsrate?
Auf Anfrage geben die Versorgungsämter an, sich bei ihren Entscheidungen maßgeblich auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zu stützen. Doch auf welcher Bewertungsgrundlage beruhen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts - jener ebenso wie das Robert-Koch-Institut dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordneten Behörde, die in der Kritik steht, Sicherheitssignale zu spät oder gar nicht zu erkennen, und zu zögerlich darauf zu reagieren?
Um das zu verstehen, müssen wir ins Jahr 2023 zurückreisen und uns die Aussagen einer hochrangigen, ehemaligen PEI-Funktionärin vergegenwärtigen. Am 01. September und 13. Oktober 2023 wurde Dr. med. Brigitte Keller-Stanislawski, die ehemalige Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika am Paul-Ehrlich-Institut, vor dem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg als Zeugin angehört. Ich habe der Sitzung vom 13. Oktober 2023 beigewohnt und berichtet.
Die Protokolle öffentlicher Ausschuss-Sitzungen können auf Grundlage der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg (Anlage 11, § 5 Abs. 2) nach Genehmigung von jedermann im Landtag eingesehen werden, sofern keine besonderen Ausschlussgründe, etwa Geheimhaltung, vorliegen. Bei den Wortlautprotokollen der Corona-Untersuchungsausschüsse liegen keine besonderen Ausschlussgründe vor, daher konnte ich auf Anfrage die Befragungsprotokolle von Dr. Keller-Stanislawski in einem Büro im Landtag in Augenschein nehmen und mir Originalzitate aus den mehrere hundert Seiten starken Aktenordnern notieren.

Die Aussagen von Dr. Keller-Stanislawski vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg
Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, die ehemalige Abteilungsleiterin für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit am Paul-Ehrlich-Institut, war an zahlreichen zentralen PEI-Publikationen und -Gremien beteiligt. Sie vertrat die Bundesrepublik Deutschland beim Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, kurz „PRAC“, der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, und war als Rapporteurin für Impfstoffsicherheit stark eingebunden in internationale Diskurse. Ihre Einvernahme vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg fiel laut ihrer Aussage auf den ersten Tag ihres Ruhestandes, wozu sie die Abgeordneten herzlich beglückwünschten.

In der Sitzung vom 01. September 2023 ging Dr. Keller-Stanislawski auf die Bewertungsgrundlage für die Einschätzung von Verdachtsfälllen auf Impfschäden ein, die das Paul-Ehrlich-Institut verwendet:
„Die Bewertung eines Verdachtsfalles machen wir nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation. Die haben das publiziert, einen Algorithmus, und den wenden wir an. Wir wissen sehr wohl, dass andere Behörden entweder gar nicht bewerten oder andere Bewertungskriterien nehmen. Wir nehmen den der Weltgesundheitsorganisation, der speziell für Impfstoffe entwickelt worden ist. (.)
Das ist also so ein Flussdiagramm, was relativ komplex aussieht. Und das haben wir also dann – dann gehen wir auch die einzelnen Fragen durch, die da sind, die einzelnen Kriterien, und dann bewerten wir das. Für die Todesfälle haben wir das eigentlich auch so gehandhabt, dass eine Ärztin die Recherche übernommen hat. Das heißt, wir haben immer dann, wenn wir gedacht haben: ‚Das sind zu wenige Informationen, können wir jetzt nicht bewerten‘, natürlich versucht, mehr klinische Daten zu bekommen.
Am besten ist, man hat einen Autopsie-Befund. Das ist nicht in allen Fällen der Fall. Und dann haben wir eigentlich auch zumeist mit zwei, manchmal sogar mit drei Wissenschaftlern – nach den Kriterien der WHO sind wir dann das durchgegangen und haben dann bewertet. Also wir haben das auch mit mehreren gemacht und geguckt, ob wir das konsiste [aus den Anmerkungen zum Protokoll: „als konsistent nach den Kriterien der WHO zu bewerten ist“] also, ob wir die gleiche Bewertung haben oder nicht, für die Todesfälle. Für die anderen Fälle haben wir das nicht so aufwändig gemacht.“
Was bedeutet „konsistent nach den Kriterien der WHO“?
Eine Formulierung, die Keller-Stanislawski im Laufe des Ausschusses häufig verwendet und die ins Auge springt, ist „konsistent mit WHO-Algorithmen“ bzw. “-Kriterien”. Die Verwendung des WHO-Algorithmus bei der Bewertung von Impfschäden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Die gesetzliche Verpflichtung des PEI besteht lediglich darin, auf Grundlage von § 6 und § 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sowie § 63b und § 4 des Arzneimittelgesetzes (AMG), überhaupt eine Bewertung von Impfkomplikationen und Nebenwirkungen durchzuführen, um die Sicherheit der Impfstoffe zu überwachen. In der Wahl ihrer Bewertungsmethode ist die Behörde vollkommen frei, solange diese wissenschaftlich haltbar ist. Die Verwendung des WHO-Algorithmus durch das PEI beruht demnach auf einer freiwilligen Entscheidung: Die Behörde könnte auch eine andere Bewertungsgrundlage heranziehen.
Der WHO-Algorithmus beruht auf einem WHO-Handbuch zur Klassifizierung von Impfschäden aus dem Jahr 2018, das in den Jahren 2019 und 2021 überarbeitet wurde – Vorläufer-Versionen des Handbuchs gibt es bereits seit 2013. Es trägt den sperrigen Titel „Causality assessment of an adverse event following immunization (AEFI): user manual for the revised WHO classification“. Zu Deutsch: „Kausalitätsbewertung eines unerwünschten Ereignisses nach Immunisierung (AEFI): Benutzerhandbuch für die überarbeitete WHO-Klassifikation“. Ein dazugehöriges Online-Fragebogen-Tool des Algorithmus ist frei zugänglich und kann ausprobiert werden. Eine mit Online Doc Translator auf Deutsch übersetzte PDF-Version des Handbuchs steht hier zum freien Download zur Verfügung.
Auf der Webseite der WHO kann die englische Originalversion des Handbuchs heruntergeladen werden – es handelt sich um die aktuellste Version von 2021, die nach Aussage von Dr. Keller-Stanislawski auch das Paul-Ehrlich-Institut verwendet. Auf dem Cover steht zwar noch „2019 Update“, aber als Erscheinungsdatum ist der 16. April 2021 angegeben. Laut der Beschreibung auf der Webseite wurde die Methodik 2017 in einem Projekt in Indien und Simbabwe entwickelt, um sie dann weltweit auszurollen. Laut WHO gebe es „weltweit großes Interesse“ daran:
„Seit der Veröffentlichung des ‚Causality Assessment of an Adverse Event Following Immunization (AEFI), User Manual for the Revised WHO Classification‘ im Jahr 2013 gibt es weltweit großes Interesse daran, die neue, überarbeitete Methodik zur Beurteilung von Impfkomplikationen in die Systeme zur Überwachung von Impfnebenwirkungen zu integrieren. Die WHO hat technische Unterstützung geleistet und dabei geholfen, Kapazitäten in Ländern aller WHO-Regionen aufzubauen, die die überarbeitete Methodik nutzen wollten. Eine Software zur Beurteilung der Kausalität von AEFI wurde entwickelt, in sechs UN-Sprachen übersetzt und online verfügbar gemacht.
Kürzlich wurde die neue Methodik wissenschaftlich evaluiert. Im April 2017 koordinierte die WHO ein Indien-Simbabwe-Projekt mit dem Titel „Inter-Country Study to Assess the Inter-Rater Reliability of the WHO AEFI Causality Assessment Methodology and the Utility of the New WHO AEFI Causality Assessment Software”. Der quantitative Teil der Studie ergab, dass die Beurteiler sich in ihren Ergebnissen realistisch einig waren. Der qualitative Teil der Studie identifizierte Bereiche der Methodik, die durch die Verwendung präziserer und klarerer Sprache, Semantik und Grafiken noch robuster werden könnten.
In der Zwischenzeit haben Rückmeldungen aus Überwachungssystemen und anderen Forschungsstudien neue Erkenntnisse zu Bereichen wie ‚minderwertige und gefälschte Impfstoffe‘, ‚Impfängste“ und „Impfreaktionen, die mit Stress verbunden sind’ geliefert, die in neue Leitfäden aufgenommen werden müssen.“
Interessant ist an dieser Stelle die Hervorhebung von „Impfängsten“ und „Impfreaktionen, die mit Stress verbunden sind“ - in der neuesten Version des WHO-Handbuchs werden diese mit berücksichtigt. Als Frauen im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung von Zyklusschwierigkeiten und starken Blutungen berichteten, wurde ihnen oftmals attestiert, ihre Probleme seien auf Aufregung und Stress rund um die Impfung zurückzuführen. Das WHO-Handbuch bietet für solche Erklärungsansätze eine “wissenschaftliche Basis” - laut WHO sei die Methode „wissenschaftlich evaluiert“.
Die Titelgrafik des Handbuchs zeigt in abstrakter Darstellung eine Art horizontal liegende Sanduhr, die in mehreren Flaschenhals-Verengungen Punkte heraussiebt, die wohl „Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“ symbolisieren sollen. Am Ende bleibt nur noch eine Linie von Punkten übrig:

Neben den Aussagen von Dr. Keller-Stanislawski vor dem Untersuchungsausschuss Brandenburg bestätigte mir auch das PEI in einer Antwort auf meine Presseanfrage vom 20.05.2025 die Verwendung des WHO-Algorithmus, als ich nach der Bewertungsgrundlage für die Evaluation von Verdachtsfällen fragte. Die Pharmakovigilanz-Praxis der Behörde entspreche der „Guten Pharmakovigilanzpraxis“, Good Pharmacovigilance Practices (GPP), der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Die Kausalitätsbewertung erfolge mit dem WHO-Algorithmus:
„Die Kausalitätsbewertung von Verdachtsfallmeldungen bei Impfstoffen erfolgt mittels eines von der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) definierten Algorithmus und ist in dem öffentlich zugänglichen Handbuch 'Causality assessment of an adverse event following immunization (AEFI): user manual for the revised WHO classification, 2nd ed., 2019 update’ beschrieben.“
Auch im letzten Sicherheitsbericht des PEI wird das WHO-Handbuch als der zugrundeliegende Bewertungsmaßstab bei Verdachtsfällen mit tödlichem Ausgang genannt – ohne Quellenangabe. Der genaue Titel des Dokuments findet keine Erwähnung, und auch in der Liste der Referenzen taucht das WHO-Handbuch nicht auf.

Dass sich das PEI bei seiner Kausalitätsbewertung von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen zentral auf ein Handbuch und einen Algorithmus der WHO stützt, ist demnach belegt. Wie Keller-Stanislawski vor dem Ausschuss darlegte, habe man die Bewertung für nicht-tödliche Fälle ebenfalls mit dem WHO-Algorithmus durchgeführt, allerdings „nicht so aufwändig“ wie bei Todesfällen.
Tödliche Schäden durch Corona-Impfung: Wieviele Fälle hat das PEI als „konsistent mit WHO-Kriterien“ bewertet?
Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt die Daten eigentlich nur auf Bundesebene. Anlässlich des Untersuchungsausschusses in Brandenburg hatte Dr. Keller-Stanislawski die brandenburgischen Zahlen jedoch separat herausgerechnet: Demnach wurden zwei von 88 Todesfällen nach Impfung vom Paul-Ehrlich-Institut als „konsistent mit den WHO-Algorithmen“ bewertet. Die Frage, wieviele der 88 Todesfälle in Brandenburg gezielt obduziert wurden, konnte sie nicht beantworten.
Angesichts dieser niedrigen Rate konsistenter Fälle lässt es aufhorchen, wenn Keller-Stanislawski zudem sagt, bei Todesfällen habe man die Bewertung mit dem WHO-Algorithmus besonders „aufwändig“ gemacht. Bei einer „aufwändigen Anwendung“ des Algorithmus fallen demnach viele Fälle heraus. Dr. Keller-Stanislawski beschrieb den Umgang mit dem WHO-Fragebogen vor dem Corona-Ausschuss Brandenburg wie folgt:
„Also dazu muss man diesen Algorithmus kennen, glaube ich. Da kommt man nämlich dann zu „inkonsistent“. Also man geht da durch ganz viele Kriterien durch, hat die Informationen zum Fall und dann ist man plötzlich – dann ist man dann bei ‘inkonsistent’. Die WHO schließt nicht aus. Wir schließen auch nicht aus, sondern das heißt also ‘inkonsistent’. Die Daten, die Informationen, die wir haben, sind inkonsistent mit einem – sind nicht konsistent mit einem -”
[Kommentar KB78: „Bitte einfügen: ‘Da kommt man dann gegebenenfalls zu inkonsistent.’. Ich wollte sagen, dass wir hinsichtlich der Einzelfallbewertung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang den Kriterien der WHO folgen. Ausnahme: Autopsieberichte werden in der Abteilung Pharmakovigilanz in der Regel nicht down gegraded, auch wenn es Widersprüche/ wissenschaftlich nicht belegbare Formulierungen im Bericht gibt.“]
Die Formulierung „Down Grading“ ist in diesem Zusammenhang besonders interessant: Es geht also um eine „Herabstufung“ von Fällen. Einzige Ausnahme: Wenn ein Autopsiebericht vorliegt, wird laut Dr. Keller-Stanislawski nicht „ge-down-gradet“. Dies mag ein Hinweis darauf sein, warum so wenig obduziert wurde.
Die auffallend niedrige Rate „konsistenter Bewertungen“ des PEI bei den brandenburgischen Verdachtsfällen auf Tod nach Impfung spiegelt sich auch auf Bundesebene wider: Laut dem letzten PEI-Sicherheitsbericht vom 31.12.2024, wurden von bundesweit 3.086 Verdachtsfällen auf Tod durch Covid-19-Impfung, die direkt an das PEI gemeldet wurden und keine Duplikate darstellen, lediglich 74 Fälle als konsistent mit dem WHO-Algorithmus bewertet – das gerade mal rund 2,4 Prozent der gemeldeten Fälle. Insgesamt wurden rund 15 Prozent der Verdachtsfallmeldungen mit tödlichem Ausgang als „inkonsistent“ bewertet (464 Fälle) und rund 79 Prozent als „nicht klassifizierbar“ (2.423 Fälle).
Was bei „Corona-Toten“ konsequent nicht getan wurde - andere Todesursachen, Vorerkrankungen oder Medikamentenkonsum berücksichtigen, um zu evaluieren, ob der Tod wirklich kausal mit der Corona-Erkrankung zusammenhängt – wird bei Verdachtsfällen auf Tod durch Covid-19-Impfung vom Paul-Ehrlich-Institut offenbar besonders konsequent betrieben.
Das PEI weist in seinem Sicherheitsbericht auch darauf hin, dass bei Verdachtsfällen auf tödlichen Ausgang ein recht hohes Durchschnittsalter von 70,81 Jahren vorliegen würde. Damit entspreche die Altersverteilung „dem erwarteten Alter für ein Versterben“ und es sei „kein erhöhtes Versterben in der jüngeren Altersgruppe durch die Covid-19-Impfstoffe ersichtlich“. Diese Einschätzung wirft Fragen auf, denn laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) belief sich das durchschnittliche Sterbealter in Deutschland im Jahr 2023 auf 82,28 Jahre für Frauen und 77,11 Jahre für Männer. Das Durchschnittsalter der mutmaßlich an Covid-19-Impfungen Verstorbenen liegt jedoch mit 71 Jahren deutlich darunter, was durchaus einen Hinweis auf ein ungewöhnliches Sterbegeschehen in jüngeren Altersgruppen darstellt.
Nicht-tödliche Schäden nach Corona-Impfung: Wieviele hat das PEI als „konsistent mit den WHO-Kriterien“ bewertet?
Seit Beginn der nationalen Covid-19-Impfkampagne wurden 350.868 Meldungen über den Verdacht einer Nebenwirkung an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet. Im letzten PEI-Sicherheitsbericht finden sich jedoch keine Zahlen dazu, wieviele der nicht-tödlichen Verdachtsfälle auf eine Nebenwirkung nach Covid-19-Impfung auf Grundlage des WHO-Algorithmus vom PEI als „konsistent“ bewertet wurden. Es wird lediglich auf Cluster von Sicherheitssignalen bei den Krankheitsbildern Myokarditis, Perikarditis und Thrombosen mit Thrombozytopenie (TTS-Syndrom) verwiesen.
Die Risikosignale werden zwar ebenfalls mithilfe des WHO-Algorithmus ermittelt, aber die Datengrundlage wird vom PEI nicht zur Verfügung gestellt. Vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg sagte Keller-Stanislawski aus, die überwiegende Mehrzahl der gemeldeten Ereignisse, die sie bekommen hätten, seien „koinzidente Ereignisse“ gewesen. “Koinzident“ bedeutet, ein Ereignis fällt zufällig mit der Impfung zusammen, aber ist nicht “konsistent” im Sinne der WHO.
Eine Presseanfrage meinerseits an das PEI vom 11. Juli 2025, wieviele der 350.868 Meldungen über den Verdacht einer nicht-tödlichen Nebenwirkung, die seit Beginn der nationalen COVID-19-Impfkampagne an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden, mithilfe des WHO-Algorithmus als "konsistent", "inkonsistent", und "nicht klassifizierbar" bewertet wurden, hat die Behörde bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht beantwortet.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat inzwischen seine regelmäßigen Sicherheitsberichte zu Covid-19-Impfungen eingestellt, da aus Sicht der Behörde bereits eine „umfangreiche Datenlage zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffprodukte“ vorliegen würde. Die Überwachung der Impfstoffsicherheit werde aber dennoch „engmaschig“ fortgeführt, und neue Risiken bei Bedarf auf der Webseite des PEI oder in den PEI-Bulletins zur Arzneimittelsicherheit veröffentlicht.
In welchem Zusammenhang stehen die internen Bewertungen des PEI zur Anerkennungspraxis der Versorgungsämter?
Wie das Paul-Ehrlich-Institut immer wieder betont, träfe die Behörde selbst keine Entscheidungen über Entschädigungsleistungen – dies obläge gemäß § 24 des Sozialgesetzbuches (SGB) XIV allein den Versorgungsämtern der Länder. Das PEI sammle und bewerte lediglich Meldungen von Verdachtsfällen, zur Überwachung der Impfstoffsicherheit. Dr. Keller-Stanislawski erklärte dies vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg wie folgt:
„Und Impfschaden? Das beurteilen wir nicht, das ist Länderzuständigkeit. Wir beurteilen den Verdacht einer Impfkomplikation oder den Verdacht einer Nebenwirkung. Aber der Impfschaden, der ja auch dann gegebenenfalls versorgt wird, das ist Länderzuständigkeit.“
Ich habe die 16 großen Versorgungsämter der Länder angeschrieben und wollte wissen, ob und in welchen Fällen ein Austausch mit dem PEI stattgefunden hat, welche Bewertungsgrundlage zur Bewertung von Impfschäden durch das Versorgungsamt herangezogen wurde, und ob das Versorgungsamt auch mit dem WHO-Handbuch arbeitet. Die Antwort des PEI auf meine Presseanfrage legte ich jeweils im Anhang bei. Von 16 Versorgungsämtern haben mir acht geantwortet: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nicht geantwortet haben Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Eine vollständige Übersicht der Antworten der Versorgungsämter kann hier heruntergeladen werden.
Die Versorgungsämter orientieren sich bei ihren Entscheidungen über eine Entschädigungsleistung maßgeblich an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts. Das haben im Rahmen meiner Presseanfrage alle Versorgungsämter bestätigt, die überhaupt antworteten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) beschrieb dabei die Zusammenarbeit mit dem PEI wie folgt:
„Der ärztliche Gutachterbereich im Lageso verfolgt regelmäßig die Berichte des PEI, da das Institut u.a. die Sicherheit von Impfstoffen überwacht.“
Auch das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Schleswig-Holstein, das Versorgungsamt Sachsen und die Sozialbehörde Hamburg betonten die zentrale Bedeutung der PEI-Sicherheitsberichte:
„Im Zuge der Zusammenarbeit in der AG der Leitenden Ärzte und Ärztinnen der Versorgungsverwaltungen besteht auch direkter Austausch mit Vertretenden des PEI. (.) Der ärztliche Dienst des Landesamtes für soziale Dienste beruft sich bei seinen Bewertungen auf den aktuellen Sicherheitsbericht des PEI.“
Landesamt für soziale Dienste (LAsD) Schleswig-Holstein
"Die Beurteilung der Ursächlichkeit / Kausalität sowie des GdS erfolgt gemäß den Vorgaben der Versorgungsmedizinverordnung und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (= Teil C der Anlage zur Versorgungsmedizinverordnung). Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft wird durch den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes sowie durch international anerkannte medizinische Studienergebnisse abgebildet."
Versorgungsamt Sachsen„Für die Erstellung der Gutachten werden die Berichte des PEI verfolgt, darüber hinaus gibt es einen fachlichen bundesweiten Austausch, auch mit Vertretern des PEI.“
Sozialbehörde Hamburg
Das Versorgungsamt Bayern beschrieb die Zusammenarbeit der Behörde mit dem PEI am Detailliertesten:
„Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ermittelt die Risikosignale für die verschiedenen Impfkomplikationen auf der Grundlage der dorthin gemeldeten Gesundheitsschäden, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen. Die Sicherheitsberichte des PEI sind darum eine wichtige Quelle für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs sämtlicher in den Anträgen als Impfschäden geltend gemachten Gesundheitsstörungen.
Die Informationen des PEI sind aber nicht die einzige Quelle, auf die sich die versorgungsärztlichen Beurteilungsempfehlungen stützen. Beispielsweise sind auch die Veröffentlichungen der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und große Studien mit entsprechendem Design und entsprechend hohem Evidenzgrad wichtige Grundlagen für die Kausalitätsbeurteilung. Es finden darum kontinuierlich Literaturrecherchen durch unseren versorgungsärztlichen Dienst statt, damit die Ergebnisse der aktuellen Studien und darüber hinaus auch neue Entwicklungen in der Forschung, bei denen sich wissenschaftlich begründbare Plausibilitäten abzeichnen, einbezogen werden können. Ferner tauscht sich der versorgungsärztliche Dienst u.a. auch direkt mit den forschenden (Universitäts-) Kliniken und anderen forschenden Einrichtungen aus.
Länderübergreifend hat die Arbeitsgemeinschaft der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr Leitsätze für die Beurteilung von Impfschäden erstellt. Auch für diese und deren kontinuierliche Überarbeitung sind die Sicherheitsberichte des PEI eine wichtige Quelle.“
Darüber hinaus tauschen sich die Versorgungsämter und das PEI auch zu Einzelfällen aus, in denen Unsicherheiten bestehen. Das gab Dr. Keller-Stanislawski am 13. Oktober 2023 vor dem Untersuchungsausschuss Brandenburg zu Protokoll:
„Wir sind zwar auch da in der Kommunikation mit den Kollegen [der Versorgungsämter, Anmerkung A.V.] und haben auch Stellung genommen bei Fragen, wenn wir angefragt wurden; aber wir beurteilen keine Impfschäden und wir sind dafür nicht zuständig.“
Auch diese Aussage bestätigte das PEI in seiner Antwort auf meine Presseanfrage: Demnach habe „in ca. 850 Fällen“ ein „direkter Austausch mit den Versorgungsämtern“ stattgefunden. Die Behörde betonte jedoch erneut, für die Anerkennung von Impfschäden nicht zuständig zu sein:
„Das Paul-Ehrlich-Institut unterstützt auf Anfrage die Versorgungsämter im Rahmen der Amtshilfe bei Vorgängen zur Sozialen Entschädigung bei Impfschäden (§ 24 SGB XVI). Es übermittelt vorliegende Informationen und Erkenntnisse, soweit dies innerhalb der Grenzen der Amtshilfe möglich ist (§ 5 Absatz 2 VwVfG).
Hierbei verweist das Paul-Ehrlich-Institut anfragende Versorgungsämter bspw. auf öffentlich verfügbare Informationen. Sofern zum betreffenden Fall Unterlagen wie ärztliche Befunde vorliegen und die betroffene Person einer Weitergabe explizit zugestimmt hat, gibt das Paul-Ehrlich- Institut ggf. auch diese Unterlagen weiter.
Das Paul-Ehrlich-Institut beurteilt bei Amtshilfeersuchen jedoch nicht, ob es sich im jeweiligen Fall möglicherweise um einen Impfschaden handelt. Für die individuelle medizinische Begutachtung oder sozialrechtliche Entscheidungen ist das Paul-Ehrlich-Institut nicht zuständig.Bezüglich der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe hat das Paul-Ehrlich-Institut in ca. 850 Fällen Amtshilfeersuchen erhalten.“
Arbeiten auch die Versorgungsämter mit dem WHO-Algorithmus?
Einige Versorgungsämter antworteten mir, dass sie indirekt mit dem WHO-Handbuch arbeiten, da die PEI-Sicherheitsberichte darauf beruhen würden und letztere für die Versorgungsämter maßgeblich seien. Das Versorgungsamt Hessen antwortete:
„Wie unter Ziffer 2 dargestellt, kommt den Bulletins zur Arzneimittelsicherheit des PEI wesentliche Bedeutung zu. Soweit diese auf Grundlage des WHO-Manuals erstellt wurden, fließt dieses in die Beurteilung ein.“
Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte mit:
„Da auf die oben genannten Berichte des PEI zurückgegriffen wird, sind diese Grundlagen [das WHO-Manual, Anmerkung A.V] über die Berichte des PEI mitberücksichtigt.“
Das Versorgungsamts Bayern gab in seiner Antwort auf meine Presseanfrage an, dass die versorgenden Ärzte im Versorgungsamt Bayern sogar selbst mit dem WHO-Handbuch arbeiten würden: Diese zögen demnach bei der Bewertung von Impfschäden “verschiedene Quellen” heran - das WHO-Manual gehöre auch dazu:
Wie arbeitet der WHO-Algorithmus?
Die vielen Hinweise auf die zentrale Bedeutung des WHO-Algorithmus bei der Erstellung der PEI-Sicherheitsberichte zu Corona-Impfungen geben Anlass, sich dessen Funktionsweise einmal genauer anzuschauen. Das WHO-Handbuch und das dazugehörige Software-Tool dienen dazu, Medizinern eine Systematik für eine „Kausalitätsbewertung unerwünschter Ereignisse nach Impfungen“ an die Hand zu geben. „Unerwünschte Ereignisse nach Impfung“ werden im WHO-Jargon als „AEFIs“, als „Adverse Events Following Immunization“, bezeichnet. Das WHO-Manual definiert vier Kernkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Ereignis als „konsistent“ mit einem Impfschaden gilt:
1) Zeitplausibilität
Erstens muss ein „AEFI“ in einem plausiblen Zeitfenster nach der Impfung aufgetreten sein. Das klingt zunächst nachvollziehbar: Natürlich macht es keinen Sinn, ein Störungsbild als Impfschaden in Betracht zu ziehen, das bereits vor der Impfung vorlag. Doch was ist ein plausibles Zeitfenster nach Impfung aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts? Dr. Keller-Stanislawski erklärte vor dem Corona-Untersuchungsausschuss am Beispiel der 88 Verdachtsfälle in Brandenburg, man könne nicht sagen, dass diese Todesfälle ursächlich auf die Corona-Impfung zurückzuführen seien, da sich darunter auch zwei Fälle mit „zu dem Zeitpunkt noch nicht vollständigem Impfschutz“ befunden hätten:
„Und wir können nicht sagen, dass diese Meldungen, diese 88 Meldungen aus Brandenburg – und ich glaube, da ist auch eine Doppelmeldung dabei – tatsächlich ursächlich auf die Impfung zurückzuführen sind. Dabei sind zum Beispiel auch zwei Covid-19-Fälle mit einem nicht ausreichenden, zu dem Zeitpunkt noch nicht ausreichenden Impfschutz.“
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) definiert „vollständigen Impfschutz“ auf Grundlage der Schutzimpfungs-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) und Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV). Demnach liegt ein vollständiger Impfschutz gegen SARS-CoV-2 vor, wenn ein in der EU zugelassener Impfstoff verwendet wurde, die notwendige Anzahl der Impfungen erreicht ist – bei Corona-Impfungen meist zwei - und das nötige Zeitintervall nach Impfung vergangen ist, damit sich die Impfstoff-Wirkung im Körper entfalten konnte.
In einer Version der Verordnung vom 08. Mai 2021 war dieses Zeitfenster noch explizit mit 14 Tagen nach Impfung angegeben, in einer späteren Version vom 14. Januar 2022 ist nur noch von einem „erforderlichen Zeitintervall“ die Rede. Diese Änderung zur Definition des vollständigen Impfschutzes spiegelt sich auch in den entsprechenden PEI-Merkblättern wider: 2021 werden noch „14 Tage“ und zwei Impfungen angegeben, in der Version von 2022 "Intervallzeiten, die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen". Die nötige Anzahl von Impfungen für einen „vollständigem Impfschutz“ wurde inzwischen bei allen Covid-19-Impfstoffen mit zwei Impfungen angegeben, da die Einfachimpfung “Johnson & Johnson” in der Tabelle nicht mehr auftauchte.
Sind demnach alle Verdachtsfälle, bei denen nach einer Impfung oder bis zum „erforderlichen Zeitintervall“ nach einer Zweitimpfung eine Covid-19-Erkrankung auftrat, aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts nicht als Impfschäden zu werten, da noch kein „vollständiger Impfschutz“ vorlag? Werden gar alle Verdachtsfälle ohne vollständigen Impfschutz nicht berücksichtigt? Auf meine Presseanfrage an die Behörde, wie sie „vollständigen Impfschutz“ definiert, und ob Verdachtsfälle ohne vollständigen Impfschutz nicht als “konsistent” bewertet werden, erhielt ich bis zur Veröffentlichung dieses Artikels keine Antwort.
Studien zeigen, dass sich viele Nebenwirkungen jedoch genau im ersten Zeitfenster nach Impfung ereignen: Herzmuskelentzündungen (Myokarditis), Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) und neuronale Störungen treten vor allem innerhalb der ersten 14 Tage nach Impfung auf. In Israel wurden von Dezember 2020 bis Mai 2021 insgesamt 275 Fälle von Myokarditis gemeldet, die überwiegend nach der zweiten Dosis und innerhalb weniger Tage auftraten, wie das Ärzteblatt berichtete. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist in seinem FAQ darauf hin, dass Nebenwirkungen meist in einem Zeitfenster von ein bis zwei Tagen nach der Impfung auftreten - und dann meist wieder abklingen würden, wie das Ministerium versichert.
Wenn es sich bewahrheiten sollte, dass alle Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen, bei denen noch kein „vollständiger Impfschutz“ vorlag, mit oder ohne Covid-19-Erkrankung, unter dem Vorwand eines „unplausiblen Zeitfensters“ gemäß WHO-Algorithmen vom Paul-Ehrlich-Institut systematisch aus der Impfschäden-Statistik herausgenommen werden, wäre das ein äußerst problematischer Vorgang.
2) Biologische Plausibilität
Zweitens muss ein Schaden biologisch plausibel sein. Dazu muss es einen in der Literatur bereits bekannten oder möglichen biologischen Wirkmechanismus geben, durch den der Impfstoff das Ereignis verursachen könnte. Die Problematik liegt darin, dass völlig neu auftretende Schäden, die in der Fachliteratur noch nicht bekannt sind, hierbei leicht übersehen werden könnten. Sofern der behandelnde Mediziner einem ärztlichen Vorurteil unterliegt und sich nicht vorstellen kann, dass ein neuer Schaden von der Impfung herrührt, wird er eher dazu neigen, diesem keine Beachtung zu schenken, wenn er in der Fachliteratur noch nicht vorkommt.
Diverse Folgeerscheinungen der Covid-19-Impfstoffe konnten sich Mediziner während der Corona-Jahre nicht vorstellen: Die Medizinethikerin und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, konnte sich nicht vorstellen, dass Spike-Proteine länger als zwei Wochen im Körper überdauern können. Forscher der Yale-Universität fanden in einer Preprint-Studie aus dem Februar 2025 Spike-Proteine noch 709 Tage nach der Impfung im Körper vor. Eine Studie hatte bereits 2023 Spike-Proteine 180 Tagen nach Impfung im Körper vorgefunden. Die Virologin Melanie Brinkmann konnte sich nicht vorstellen, dass der Covid-19-Impfstoff über die Muttermilch an ein Kind weitergegeben werden kann - wenig später wurde selbiges nachgewiesen.
Dass ein Schaden in der Fachliteratur bereits bekannt sein muss, kann in Zusammenhang mit einem ärztlichen Bias, einem Vorurteil, dazu führen, dass neu auftretende Symptome systematisch übersehen werden.
3) Andere Faktoren
Drittens darf der vorliegende Schaden nicht kausal von einem anderen Ereignis als der Impfung abhängen. Bei „kausalen Faktoren“, die abgefragt werden, beziehen sich sieben von zehn Fragen auf eine mangelhafte Verabreichung des Impfstoffes. Wird eine dieser Fragen positiv beantwortet, liegt die Verantwortung beim behandelnden Arzt, durch falsche Verabreichung oder Fehler in der Lagerung, aber wäre nicht dem Impfstoff geschuldet. Der Arzt wird hierbei sogar dazu angehalten, aktiv selbst nach Gegenbeweisen zu einem möglichen Impfschaden in der Fachliteratur zu suchen.
Bestehende Vorerkrankungen, Medikamentenkonsum oder psychosoziale Ursachen gelten als abträgliche Faktoren, die einen Impfschaden unwahrscheinlicher machen. Im Fragebogen der WHO werden „alternative Faktoren“ sehr detailliert abgefragt. Dies birgt die Gefahr einer Verzerrung: Ist die Liste anderweitiger Faktoren besonders lang, kann ein Arzt geneigt sein, den Schaden anderen Faktoren - und nicht etwa der Impfung - zuzuschreiben.
4) Spezifität
Schlussendlich wird die „Spezifität“ geprüft: Ist das Ereignis ist besonders typisch oder häufig mit dem Impfstoff assoziiert? An dieser Stelle können sämtliche Störungsbilder ausscheiden, deren Beschwerden aus Sicht des Arztes nicht „typisch“ für einen Schaden mit dem Impfstoff sind. Bei einem Impfstoff, der mannigfaltige und sehr unterschiedliche Symptome auslösen kann wie der Covid-19-Impfstoff, ist es denkbar, dass ein Arzt ein Krankheitsbild als nicht spezifisch für den Impfstoff abtut, wenn aus der Fachliteratur bekannt ist, dass es auch von anderen Faktoren ausgelöst werden kann. Dass so ein ärztlicher Bias, ein systematisches Vorurteil, auch bei den Medizinern im Paul-Ehrlich-Institut vorliegen könnte, beweist folgende Aussage von Dr. Keller-Stanislawski vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg:
„Es ist halt so, dass die Impfung nicht vor anderen Erkrankungen schützt. Sie schützt vor Covid-19 oder vor schwerem Verlauf, sagen wir es so, vor schwerem Verlauf von Covid-19, aber sie schützt nicht vor Myokardinfarkt.“
Dass der Myokardinfarkt auch direkt mit der Impfung zusammenhängen könnte, wird von Keller-Stanislawski gar nicht erst in Betracht gezogen. In ihren Augen ist ein Myokardinfarkt nicht „spezifisch“ für die Corona-Impfung, sondern auf ein davon unabhängig vorliegendes Krankheitsbild zurückzuführen, gegen das der Covid-19-Impfstoff eben nicht hilft.
Die Arbeitsweise des WHO-Algorithmus
Um einen Impfschaden zu bewerten, muss im Online-Tool zunächst ein langer Fragebogen ausgefüllt werden. Die Fragen zielen alle in Richtung der vier oben genannten Kriterien: Gibt es starke Hinweise auf andere Ursachen? Gibt es eine bekannte kausale Verbindung mit dem Impfstoff oder der Impfung? Gibt es in der veröffentlichten, begutachteten Literatur Hinweise darauf, dass der Impfstoff Krankheit XY verursachen könnte, wenn er richtig verabreicht wird? Gibt es eine biologische Plausibilität, dass der Impfstoff Krankheit XY auslösen kann?

Wenn der Arzt den Fragebogen zum Patienten ausgefüllt hat, erhält er zunächst eine Übersicht aller möglichen Endergebnisse als Flussdiagramm:
Dabei fällt auf, dass es nicht nur eine, sondern gleich drei verschiedene Möglichkeiten gibt, für einen Impfschaden disqualifiziert zu werden: Der Fall heißt dann „inkonsistent“, „unklassifizierbar“ oder „unbestimmt“. Fünf mögliche Pfade des Flussdiagramms führen zu „inkonsistent“, „unbestimmt“ und „unklassifizierbar“, wodurch ein Kausalzusammenhang zur Impfung ausgeschlossen wird. Lediglich zwei von sieben möglichen Pfaden des Flussdiagramms führen zu „konsistent“, und damit der „Möglichkeit“ eines Impfschadens.
Und selbst wenn ein Ereignis als „konsistent“ gewertet wird, muss es trotzdem noch nicht als Impfschaden gelten: „ Konsistent“ bedeutet erst einmal nur, dass ein Kausalzusammenhang zum Impfereignis wahrscheinlich ist, wobei jedoch noch einmal vier Unterkategorien unterschieden werden: Impfstoffproduktbedingte, impfstoffqualitätsbedingte, impfungsfehlerbedingte Reaktionen und immunisierungsstressbedingte Reaktionen (ISRR).
Nur die ersten drei Faktoren gelten als Impfschäden im rechtlichen Sinne, während „immunisierungsstressbedingte Reaktionen“ (ISRR), etwa Angst oder in Ohnmacht fallen, nicht dazu zählen.

So kann es etwa sein, dass ein Impfschaden zwar in einem kausalen Verhältnis zum Impfstoff steht, der Patient zusätzlich aber noch „Angst vor der Impfung“ hatte. Beides fällt in die Kategorie „konsistent zum Impfereignis“. Wenn jedoch der Arzt dann die Angst des Patienten stärker gewichtet als die kausalen Indizien, handelt es sich gemäß den Kriterien der WHO um keinen Impfschaden. Eine solche Bewertung ist gemäß der Pfadabhängigkeit problemlos möglich - die Entscheidung liegt allein beim bewertenden Arzt. Wenn es für alle Optionen - konsistent, inkonsistent, unbestimmt - ausreichend Hinweise gibt, aber „alternative Ursachen“ seitens des bewertenden Arztes stärker gewichtet werden als kausale Faktoren, gibt es auch kein Risikosignal.
Dr. Keller-Stanislawski legte am 01. September 2023 vor dem Corona-Untersuchungssausschuss Brandenburg ebenfalls dar, dass „konsistent mit den Kriterien der WHO“ noch nicht automatisch „Impfschaden“ bedeute. Das könne man ihr zufolge im Grunde auch gar nicht bestimmen:
„Die Weltgesundheitsorganisation sagt zum Beispiel: Eine Nebenwirkung ist konsistent mit einem Kausalzusammenhang zu einer Impfung. Sie sagt nicht: Das ist definitiv so. Das ist tatsächlich kausal. Weil das kann man im Grunde nicht, ne?“
Im WHO-Handbuch wird an mehreren Fallbeispielen durchgespielt, wie die Beantwortung des WHO-Fragebogens in der Praxis aussehen könnte, etwa am Beispiel einer Thrombozytopenie nach einer Mumps-Masern-Röteln-Impfung. Die Auswertung im Handbuch kommt hierbei zu folgendem Schluss:
„Mit den verfügbaren Beweisen könnten wir zu dem Schluss kommen, dass die Klassifizierung unbestimmt / inkonsistent [ist]. Denn: Es lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob die Thrombozytopenie durch die Impfung, das Dengue-Fieber oder eine andere Viruserkrankung verursacht wurde. Bei der Autopsie gibt es jedoch keine Hinweise auf Blutungen. Selbst wenn die MMR-Impfung zur Thrombozytopenie beigetragen haben sollte, war sie daher nicht ursächlich für den Tod. Der Tod könnte durch eine Flüssigkeitsüberladung eingetreten sein.“

Dass nicht nur das PEI, sondern auch die Versorgungsämter systematisch Fälle herausfiltern, bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, legen Erfahrungsberichte von Impfgeschädigten nahe, die von den Versorgungsämtern trotz klarster Indikation abgelehnt wurden. Die folgenden Erfahrungsberichte stammen von Impfgeschädigten, die sich in der “Selbsthilfegruppe Tübingen” im Rahmen des Dachverbandes CoVeRSE, dem ersten Impfgeschädigten-Verein Deutschlands, organisieren.
Anaīs
„Das Paul-Ehrlich-Institut ist für uns „Post-Vac-ler“ der absolute Endgegner. Mit dieser Behörde steht und fällt alles, was wir an Anerkennung und Versorgung bekommen würden. Die Anerkennung wird bei uns immer abgelehnt, weil das Paul-Ehrlich-Institut kein Risikosignal erkennt. Und wenn das Paul-Ehrlich-Institut kein Risikosignal erkennt, erkennen die Ärzte auch kein Risikosignal. Und dann bekommen wir die Anerkennung nicht, die wir brauchen, um weitere Leistungen zu beantragen: Zum Beispiel den Pflegegrad oder den Grad der Behinderung.
Ich bin mit vielen Impfgeschädigten in Kontakt, darunter auch schwerwiegende Fälle. Ich kenne niemanden, der anerkannt wurde. Bei mir ist der Ablehnungsgrund ein HWS-Syndrom – ich weiß nicht, woher die überhaupt wussten, dass ich das habe. Das war eine Borreliose, die ich einmal durchgestanden habe. Ich habe Antikörper gegen Serotonin knapp über dem Referenzwert. Mein allgemeiner psychischer Zustand sei demnach schuld daran, dass ich jetzt einen Impfschaden habe. Ich habe 80 Seiten Gutachten zu meinem Impfschaden an das Versorgungsamt geschickt. Der zeitliche Zusammenhang wurde mir auch zustanden, aber der Schaden sei nicht „kausal“ genug. Dass ich eine Minute nach der Impfung am Boden lag, weil eine Immunkaskade ausgelöst wurde, war dabei nicht ausschlaggebend.
Meine Klage habe ich vor drei Wochen zurückgezogen, denn solange das Paul-Ehrlich-Institut keine ehrlichen Stellungnahmen abgibt, brauche ich an dieser Stelle nicht weiterzumachen. Mein Anwalt warnte mich bereits vor einem Jahr, das Verfahren werde ungemütlich: Man würde das Haar in der Suppe suchen, und wenn sie irgendetwas finden, irgendeine Grippe im Kindesalter – dann wird das der Grund für die Probleme nach der Impfung sein. Und genau so kam es dann auch.
Ich sage immer, ich habe nicht nur eine körperliche Erkrankung, sondern auch eine politische - eine politisierte Erkrankung.“
Melli
„Ich leide seit der Impfung unter Small-Fiber-Myopathie, das ist eine Entzündungserkrankung der kleinen Fasern, die ein Sicca-Syndrom verursacht. Der Arzt aus dem Versorgungsamt schrieb in die Akte, dass ich eine „posttraumatische Belastungsstörung“ hätte. Darauf seien die Symptome zurückzuführen. Ich habe aber nachweislich noch nie in meinem Leben - das kann man in meiner Krankenakte nachlesen - eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert bekommen. Das hat er einfach erfunden. Im Gutachten steht außerdem, dass die Beschwerden – trockene Schleimhäute, trockene Augen – ja möglicherweise auch auf Heizungsluft oder auch eine Klimaanlage zurückzuführen sein könnten.
Der Gutachter hatte angemerkt, bei meinen Studien handle es sich ja nur um Einzelfallberichte, die teilweise nicht „peer reviewed“ seien. Ich wandte ein, bei den über 60 Studien, die ich geschickt hatte und die sich explizit auf Small-Fiber-Neuropathie nach Corona-Impfung und Mastzellaktivierung bezogen, handele es sich um keine Einzelfallberichte.Ich bin daher gegen meinen Impfschaden juristisch vorgegangen, um einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten. Die Anerkennung wurde jedoch auch vor Gericht abgelehnt mit der mündlichen Begründung – das wurde dann natürlich nicht in der schriftlichen Urteilsbegründung festgehalten: Wenn mein Schaden anerkannt würde, müssten sie alle anderen auch anerkennen.
In der Urteilsbegründung hieß es erstens, dass der Impfschaden nicht bewiesen sei, zweitens, dass man sich auf das Paul-Ehrlich-Institut berufe und dieses in den von mir beschriebenen Gesundheitsstörungen eben kein Risikosignal sehe. Das PEI erkenne nur drei Risikosignale an: Sinusvenenthrombosen, Guillain-Barré-Syndrom und Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündung – in meinem Fall sei ja die Herzbeutelentzündung nicht „sicher“ nachgewiesen. Das ist tatsächlich so: Ich habe kardiologisch nur die Aussage, es sei sehr wahrscheinlich, da ich Autoantikörper habe, die man nach einem Herzinfarkt, einer Herzbeutelentzündung oder einer Kardiomyopathie hat. Als ich mit Herzbeschwerden in den ersten Wochen nach der Impfung mehrfach in der Notaufnahme war, hieß es immer: Ruhe-EKG unauffällig, also tschüss.
Die Richter machten mir deutlich, sie würden mir glauben – ich hätte ja eine umfassende Sammlung von Studien beigelegt - und ich täte ihnen allen leid. Das würde aber leider alles nicht ausreichen, weil meine Symptomatik seitens des Paul-Ehrlich-Instituts nicht als Sicherheitssignal gewertet wird.“
Fazit: Bei der Bewertung von Impfschäden in Deutschland führen alle Wege zum PEI - und dieses bewertet mithilfe von WHO-Kriterien
Bezugnehmend auf die Eingangsfrage des Artikels - warum werden in Deutschland nur so wenige Impfschäden anerkannt – lässt sich anhand der vorliegenden Erkenntnisse festhalten: Bei der Anerkennung von Impfschäden führen alle Wege zum Paul-Ehrlich-Institut, und letzteres bewertet die Kausalität von Impfschäden mit einem manipulationsanfälligen Algorithmus der WHO. Zudem werden die Bewertungen des PEI mit anderen EU-Ländern im Rahmen der EMA auf Grundlage sogenannter „Hintergrundraten“ von Erkrankungen „harmonisiert“, wie Dr. Keller-Stanislawski vor dem Ausschuss aussagte - was auch immer das heißen mag.
Auch wenn das Paul-Ehrlich-Institut sich vornehm damit herausreden kann, für die Anerkennung von Impfschäden nicht zuständig zu sein, berufen sich die jeweils zuständigen Versorgungsämter auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, die wiederum auf dem WHO-Algorithmus beruhen.
Die Hälfte der Versorgungsämter, die ich anschrieb, haben meine Presseanfrage gar nicht erst beantwortet. Diejenigen, die mir antworteten, beriefen sich auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts als Bewertungsgrundlage. Das Versorgungsamt Bayern gab darüber hinaus zu, dass die Ärzte des Versorgungsamtes Bayern auch direkt mit dem WHO-Manual arbeiten würden. Dass weitere Versorgungsämter damit arbeiten, kann demnach nicht ausgeschlossen werden.
Die WHO, die schon zu Beginn der Corona-Zeit eine unrühmliche Rolle spielte, indem sie Lockdowns, zur Diagnostik ungeeignete Massentestungen und frühe Beatmung empfahl, an der 80 Prozent der Patienten verstarben, scheint auch bei der Abwickelung der Pandemie erneut eine fragwürdige Rolle zu spielen. Ohne, dass bereits „Global Governance“ in irgendeiner Form formalisiert wäre, werden von deutschen Behörden WHO-Werkzeuge benutzt, die erst kurz vor der Pandemie geschaffen wurden, um damit Bewertungen vorzunehmen, die die Bürger dieses Landes direkt in negativer Weise betreffen - ohne, dass es überhaupt eine gesetzliche Vorgabe dafür gäbe, mit WHO-Werkzeugen zu arbeiten.
Die WHO-Software hilft offenbar dabei, die Zahl anerkannter Fälle klein zu rechnen. Das bedeutet für das Paul-Ehrlich-Institut weniger Sicherheitssignale, weniger Arbeit, weniger Skandal und weniger Rechtfertigungsdruck, warum man nicht früher Alarm geschlagen hat. Und wenn das Paul-Ehrlich-Institut weniger Sicherheitssignale erkennt, die den Versorgungsämtern als Anerkennungsgrundlage dienen, spart das dem deutschen Staat viel Geld. Etwas pointiert könnte man sagen, dass die WHO dem deutschen Staat dabei hilft, seine Interessen entgegen der Interessen der Bürger zu verteidigen. Und nicht zuletzt hilft es natürlich Pharmaunternehmen, wenn die Schäden ihre Produkte systematisch kleingerechnet werden, um ihre Zulassung am Markt möglichst lange zu behalten. Auch Stiftungen, die in Impfungen investiert sind und dafür lobbyiert haben, profitieren davon, wenn das tatsächliche Ausmaß von Impfnebenwirkungen verschleiert wird. Berücksichtigt man die Tatsache, dass die WHO zu einem Großteil von privaten Stiftungen wie der Gates Foundation, CEPI und GAVI bezahlt wird, dann schließt sich der Kreis.
Dass das Paul-Ehrlich-Institut eigentlich genau weiß, dass es bei der Covid-19-Impfung - verglichen mit anderen Impfstoffen - unverhältnismäßig viele Impfschäden gab, geht aus folgenden Zitaten von Dr. Keller-Stanislawski aus der Ausschusssitzung vom 01. September 2023 in Brandenburg hervor:
„Wir haben ja – tatsächlich muss ich das sagen – sehr, sehr viel mehr Arbeit gehabt als vor der Pandemie mit der Arzneimittelsicherheit nur dieser Impfstoffe.“
„Ich habe Leute gehabt, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert. Ich habe Leute gehabt, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert.“
„Es ist so, dass wir zum einen neue Mitarbeiter eingestellt haben, aber dass wir vor allen Dingen im Haus umgeshiftet haben, also dass eben aus anderen Abteilungen wir Unterstützung bekommen haben, und zwar auch sehr deutlich.“
Am 13. Oktober 2023 bezeichnete sie vor dem Ausschuss die sogenannte “SaveVac-App” als Erfolg - allerdings habe man mit so hohen Meldezahlen nicht gerechnet. Diese hätten die Softwarekapazität überstiegen – sie sprach dabei sogar von „vielen Millionen Datensätzen“:
„Die SafeVac-App war ein großer Erfolg. (.) Eine ganze Menge geimpfter Personen haben da fleißig mitgemacht, und wir haben uns die Daten auch immer angeguckt, also sozusagen in den Absolutzahlen, und wir sind jetzt dabei, diese Daten auszuwerten, haben da auch schon einen Teil gemacht. Es war nur so, dass wir so viele Teilnehmer hatten, mit denen wir gar nicht gerechnet haben. Das heißt, wir haben festgestellt, dass unsere Softwarekapazität für diese vielen Millionen Datensätze gar nicht ausreicht. Das mussten wir erweitern. Das haben wir gemacht, und wir müssen das jetzt auswerten.“
Trotzdem sieht das Paul-Ehrlich-Institut noch immer kaum Risikosignale bei Covid-19-Impfungen – auf Grundlage einer Bewertung mit einem WHO-Algorithmus. Kein deutscher Bürger hat jemals demokratisch darüber abgestimmt, ob mithilfe eines fragwürdigen Algorithmus einer überstaatlichen Organisation darüber entschieden werden soll, was als Impfschaden gilt, und was nicht – und dass auf dieser fragwürdigen Grundlage dann reihenweise Anträge von Impfgeschädigten von den Versorgungsämtern abgelehnt werden.
Einige Fragen bleiben am Ende dieser Recherche noch offen: Berücksichtigt das Paul-Ehrlich-Institut tatsächlich alle Verdachtsfälle nicht, bei denen „noch kein vollständiger Impfschutz“ vorlag - und bedeutet „vollständiger Impfschutz“, dass dieser erst zwei Wochen nach der Zweitimpfung vorliegt? Die Aussagen von Keller-Stanislawski vor dem Ausschuss legen genau dies nahe. Meine Presseanfrage dazu hat die Behörde bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht beantwortet.
Wie ich mit dieser Recherche aufzeigen konnte, werden auch alle nicht-tödlichen Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen vom Paul-Ehrlich-Institut mithilfe des WHO-Algorithmus „bewertet“. Diese Zahlen wiederum bilden die Datengrundlage für die Risikosignale in den Sicherheitsberichten des PEI, die ausschlaggebend für die Versorgungsämter sind. Genaue Zahlen darüber, wieviele Verdachtsfälle das Paul-Ehrlich-Institut jeweils in die Kategorien „konsistent“, „inkonsistent“, „nicht klassifizierbar“ oder „unbestimmt“ einsortiert hat, werden in den Sicherheitsberichten des PEI zur Covid-19-Impfung jedoch nicht genannt. Auf meine Presseanfrage zu diesen Zahlen steht die Antwort des Paul-Ehrlich-Instituts ebenfalls noch aus.
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Brilliante Recherche, die eine klare Antwort darauf gibt, wie die WHO und das Paul-Ehrlich-Institut methodisch perfide dafür sorgt, dass in Deutschland so wenige Verdachtsfälle auf Covid-19-Impfschäden anerkannt werden! Ein unfassbarer justiziabler Skandal, der nach umgehender strafrechtlicher Verfolgung durch eine unabhängige Staatsanwaltschaft schreit!
Ich habe den ganzen Artikel jetzt nicht ganz durchgelesen. Das es nun diese Situation gibt, dass Geschädigte so gut wie nicht wirklich entschädigt werden, war traurigerweise zu erwarten. Das belegt, dass wir hier im Westen es mit einem verbrecherischen System zu tun haben. Wie man im weiteren sehen kann, wenn 5 % vom BIP für Militär es gibt, aber die Stromsteuer nicht abgesenkt wird, weil angeblich kein Geld dafür da ist.
Auch in einem anderen Bericht las ich, dass dieser injizierte Code, das Corona-Spikes hergestellt werden im Impfopfer, das die Corona-Spikes nicht schnell wieder verschwanden, sondern noch lange Zeit festgestellt wurden.
Das Buch Vereinnahmte Wissenschaft, Herausgeber Bastian Barucker, ist bereits bestellt und wird dann seinen Platz finden bei den anderen 7 Büchern, die ich mit Thema Corona bereits habe.
Ich hoffe sehr, dass immer mehr Menschen aufwachen und sehen, was für ein verdorbenes System hier mittlerweile im Westen von oben herab existiert. Wie wird es sein in ca. 5 bis 10 Jahren? Wird es da überhaupt noch ein Sein geben? Eben gelesen, dass mit einem US-Transport-Flugzeug B-61-US-Atombomben in Großbritannien stationiert werden.
Aus meiner Sicht ist klar, die Zivilbevölkerung in den NATO-Staaten ist gefragt diesen Wahnsinn von oben herab zu beenden!