Brandenburger Landtag räumt Fehler ein: Laptop- und Presseausweis-Kontrollen auf der Besuchertribüne seien "nicht üblich"
Meine Presseanfrage an den Brandenburger Landtag bezüglich der letzten Corona-Ausschuss-Sitzung wurde gestern beantwortet. Die Landtagsverwaltung spricht in ihrem Schreiben von einem Missverständnis.
Am vergangenen Freitag, 01. März 2024, gab es beim Corona-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag neue Auflagen auf der Besuchertribüne, die Fragen aufwarfen. Eine Landtags-Sicherheitsbeamtin hatte „Laptop-Kontrollen“ bei Besuchern durchgeführt: Es wurde etwa abgefragt, ob eine „Genehmigung“ für die Laptop-Benutzung vorläge, oder kontrolliert, ob illegale Video- oder Audio-Mitschnitte erstellt würden. Vereinzelt wurden sogar Presseausweise der Laptop-Nutzer kontrolliert, obwohl auf der Besuchertribüne keine Presseausweise erforderlich sind. Ich habe über diesen Vorfall ausführlich auf X und in Artikel zur 12. Ausschusssitzung berichtet, sowie eine Presseanfrage an die Pressestelle des Brandenburger Landtags gestellt. Gestern erhielt ich das Antwortschreiben der Landtagsverwaltung. Statt des Pressesprechers Gerold Büchner, antwortete dessen Vorgesetzter, der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Mark Weber. Er bedauerte den Vorfall und bekräftigte, sich im Brandenburger Landtag für ein gutes Arbeitsumfeld für Journalisten einzusetzen.
Meine Presseanfrage und das Antwortschreiben der Landtagsverwaltung im Wortlaut.
Am Sonntag, 03. März 2024 stellte ich folgende Presseanfrage an die Pressestelle des Brandenburger Landtags:
Sehr geehrter Herr Gerold Büchner,
Ich bin freie Journalistin und habe am Freitag, 01. März 2024 der 12. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Plenarsaal des Brandenburger Landtages beigewohnt.
Während der Sitzung, die ich an meinem Laptop schriftlich dokumentierte, wurde ich von einer Sicherheitsangestellten des Landtags unterbrochen und gefragt, ob mir eine „Genehmigung“ für die Benutzung meines Laptops vorliegt. Ich verneinte dies und wies auf meine Pressetätigkeit hin, sowie auf die Tatsache, dass im Rahmen journalistischer Tätigkeit keine Genehmigung für Laptops erforderlich ist, da diese zum regulären Arbeitsmaterial von Journalisten gehören und in Deutschland Pressefreiheit gilt.
Auch alle anderen Besucher des Untersuchungsausschusses, die einen Laptop benutzten – Journalisten wie Privatpersonen - wurden von der Sicherheitsangestellten bezüglich ihrer Laptop-Nutzung angesprochen.
In meinem Fall wurde darüber hinaus die Vorlage meines Presseausweises eingefordert - den ich zwar vorlegen konnte, der für die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit jedoch keinesfalls erforderlich wäre.
Im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt würde ich Sie bitten, mir bis einschließlich Freitag, 08. März 2024, folgende Fragen zu beantworten:
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Benutzung von Laptops im Brandenburger Landtag für Besucher genehmigungspflichtig? In der Hausordnung des Brandenburger Landtags ist hierzu nichts vermerkt.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden bei öffentlichen Vernehmungen im Brandenburger Landtag auf der Besuchertribüne selektiv Presseausweise kontrolliert?
Welchem Zweck dient die Vorlage eines Presseausweises, wenn eine Ausschusssitzung öffentlich, und eine Pressetätigkeit in Deutschland auch ohne den Besitz eines Presseausweises möglich ist?
Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen,
Aya Velázquez
Am Donnerstag, 07. März 2024 erhielt ich folgendes Antwortschreiben der Brandenburger Landtagsverwaltung. Es antwortete nicht der Pressesprecher Gerold Büchner, sondern dessen Vorgesetzter, Dr. Mark Weber, Georg Büchners Vorgänger im Amt des Pressesprechers und Leiter der neu eingerichteten Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/ Presse/ Protokoll im Präsidialbüro der Landtagsverwaltung.
Sehr geehrte Frau Velázquez,
vielen Dank für Ihre Presseanfrage, die wir Ihnen gerne beantworten.
Der Zutritt für Pressevertreterinnen und -vertreter wie auch für Besucherinnen und Besucher zum Parlamentsgebäude und zu öffentlichen Gremiensitzungen ist in der Hausordnung geregelt.
Journalistinnen und Journalisten haben mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis und einem Personaldokument Zutritt zum Haus und zu den Pressetribünen. Die Pressestelle kann das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf den Pressetribünen prüfen. Näheres ist den Akkreditierungshinweisen auf der Website zu entnehmen. Hintergrund dieser Ausweispflicht sind u. a. Kapazitätserwägungen, wie sie in allen Parlamenten gang und gäbe sind.
Interessierte Gäste wie auch Medienvertreterinnen und -vertreter ohne bundeseinheitlichen Presseausweis können öffentliche Sitzungen von der Besuchertribüne aus verfolgen, wenn sie an der Pforte ein amtliches Personaldokument vorzeigen. Für Untersuchungsausschüsse gilt dabei für alle ein gesetzliches Verbot von Aufzeichnungen oder Übertragungen in Ton/Bild. Auf der Besuchertribüne ist das Ordnungspersonal für die Einhaltung der Regeln zuständig.
Dass Sie auf der Besuchertribüne, nicht auf der Pressetribüne, Ihren Presseausweis vorzeigen sollten, ist nicht üblich. Dass Sie wegen Ihres Laptops angesprochen wurden, beruhte offenbar auch auf einem Missverständnis; die Benutzung von Laptops zum Schreiben ist zulässig und nicht zu beanstanden.
Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und setzen uns dafür ein, dass Sie ungestört arbeiten und über öffentliche Sitzungen berichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mark Weber
Landtag Brandenburg
Landtagsverwaltung
Leiter Stabsstelle/ stellv. Pressesprecher
Es ist begrüßenswert, dass die Brandenburgische Landtagsverwaltung klare Worte im Hinblick auf die üblicherweise im Haus geltenden Regeln findet, und ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit ausspricht. Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Meine journalistische Arbeit ist unabhängig und wird ausschließlich von meinen Lesern finanziert. Ich bedanke mich herzlich für die Unterstützung!
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Clearly an intimidation tactic. And then after the fact it was a simple "misunderstanding".