4 Kommentare

Wow, das ist der beste Artikel, den ich seit langem gelesen habe. Hervorragend recherchiert. Auch der Film auf jutjub ist klasse. Witzigerweise bekommt man gleich daneben die Jubiläumsagitation vom Spiegel zum gleichen Thema angezeigt. Der Vergleich beider Filme sollte Lehrstück jeder Journalistenausbildung sein. Leider macht er auch deutlich, wie sehr es hierzulande bergab geht.

Denn vor, sagen wir, 30 Jahren hätte dein Artikel glatt im Spiegel erscheinen können. Heute schau ich da erst gar nicht rein. Weiter so!

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Alles sehr interessant. Aber wie kommen Sie auf Landfriedensbruch und bei Kirschbaum gar auf schweren Landfriedensbruch? Wo soll da der Ansatz nach §125a StGB sein?

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Hervorragende Analyse!

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„ obwohl an diesem Tag keine Genehmigung des Bundesministeriums des Inneren für eine Versammlung im befriedeten Bereich mehr vorlag. “

Das ist sachlich nicht richtig. Es gab eine Genehmigung für eine Versammlung vor dem Reichstag. Die Versammlung wurde Monate vorher angemeldet . Der Titel der Veranstaltung kannst du ja mal raten! Es gab eine zweite Anmeldung für die es keine Genehmigung gegeben hat. Hier war der Anmelder der Herr H. Das BMI behauptet, dass die Anmelder der ersten Veranstaltung nicht gleich sind mit der zweiten. Das lässt sich nicht prüfen, da die erste Anmeldung geschwärzt wurde — wie auch weitere Anmeldungen (die auch vom BMI genehmigt wurden), die zweite ist komplett ungeschwärzt, so dass alle Details sichtbar sind.

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