Skandalurteil: Der US-amerikanische Autor CJ Hopkins wurde schuldig gesprochen
Dass das Amtsgericht Tiergarten den Autor CJ Hopkins im Januar freigesprochen hatte, wollte die Berliner Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen: Sie ging in Revision - und bekam recht
Ich habe schon diversen Gerichtsverhandlungen beigewohnt, auch Strafprozessen - aber Szenen, wie sie sich heute um 10.30 Uhr vor dem Kammergericht Berlin abspielten, habe ich so noch nicht erlebt. Nachdem der in Berlin lebende US-amerikanische Autor und Satiriker Christopher J. Hopkins im Januar vom Amtsgericht Tiergarten von dem Vorwurf der Verbreitung verfassungswidriger Symbole freigesprochen wurde, ging die Staatsanwaltschaft Berlin dagegen in Revision - und gewann: Das Kammergericht sprach Hopkins schuldig, Propagandamittel einer verfassungswidrigen Organisation verbreitet zu haben. Der Fall wird nun zurück ans Amtsgericht überwiesen, das über die Höhe der Strafe entscheiden soll. Die heutige Revisionshauptverhandlung fand unter horrenden “Anti-Terror-Auflagen” statt: Alle Besucher mussten ihr sämtliches Hab und Gut am Eingang des Gerichts abgeben - eine Haftung wurde dabei ausgeschlossen. Selbst Journalisten wurde eine Laptop-Nutzung verwehrt - die Pressefreiheit war somit am heutigen Tag definitiv eingeschränkt. Es herrschte zudem Anspannung und ausgesprochene Gereiztheit seitens des Gerichtspersonals. Teilweise wurden die Wartenden vor dem Gerichtssaal wie Kleinkinder behandelt.
Ein Regierungskritiker steht vor Gericht - und es gelten höchste Anti-Terror-Auflagen. Warum der heutige Prozess unbedingt unter vollkommen disproportioniert wirkenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden musste, wurde den Besuchern denn auch gleich von der beflissen herumwuselnden Pressesprecherin der Berliner Gerichte, Lisa Jani, erklärt: Es hätte “rein gar nichts mit der heutigen Verhandlung zu tun” - natürlich nicht - sondern damit, dass der heutige Prozess leider im einzigen Strafgerichtssaal des Kammergerichts stattfinden musste. Dort würde sonst der BND-Prozess stattfinden - da ginge es um russische Spionage, FSB und so, raunte Jani den Anwesenden mit verschwörerischer Stimme zu. Da müsse man natürlich aufpassen, dass die Besucher in der heutigen Verhandlung keine Wanzen oder ähnliche Abhör-Vorrichtungen in den Gerichtssaal einbauten. Theoretisch hätte der heutige Prozess auch in einem der Zivilrechtssäle des Kammergerichts stattfinden können - aber die seien leider alle schon belegt gewesen. Man sei chronisch überlastet. Nun - wenn die Gerichte nicht mit so vielen schwachsinnigen Verfahren à la Hopkins belastet wären, hätte die Justiz wohl auch deutlich mehr freie Kapazitäten, hätte man der guten Dame gerne zugerufen - doch die Nerven lagen bei ihr ohnehin schon kaum übersehbar blank.
Über den genauen Hintergrund des Verfahrens um den amerikanischen Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte ich bereits im Januar ausführlich berichtet. Daher in diesem Zusammenhang nur ein kurzes Briefing zum Inhalt des Verfahrens: Auf dem Buchcover seines internationalen Bestsellers “The rise of the New Normal Reich”, das sich kritisch mit dem aufkommenden globalen Totalitarismus während der Corona-Zeit beschäftigt, war eine Maske abgebildet, hinter der ein Hakenkreuz hindurch schimmert. Der Autor Hopkins wollte mit der Verquickung dieses Symbols mit der Maske zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Maske, ebenso wie schon beim Hakenkreuz im Nationalsozialismus, um ein Konformitätssymbol handelt.
Angeklagt wurde Hopkins allerdings - wie von vielen missverstanden wird - nicht einmal für das Buchcover selbst - letzteres ist nämlich völlig legal. Die Anklage bezog sich lediglich auf zwei Posts, damals noch “Tweets” auf der Plattform X, ehemals Twitter, in denen Hopkins Bildausschnitte seines Buchcovers mit einer politischen Botschaft verbunden hatte, die das Corona-Regime scharf und pointiert kritisierte. Zudem wies er darin auf die Tatsache hin, dass selbst Karl Lauterbach die Symbolhaftigkeit der Maske eingeräumt hatte. Im Folgenden die beiden Posts, für die Hopkins heute schon zum zweiten Mal vor Gericht stand:
Infolge des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft waren Hopkins’ Posts von X, damals Twitter, zensiert worden, und sein Buch “The Rise of the New Normal Reich” wurde aus dem deutschen Buchmarkt entfernt. Der Autor hatte infolge des Strafbefehls demnach umgehend deutliche wirtschaftliche Einbußen zu erdulden, bevor überhaupt ein Urteil ergangen war. In der ersten Gerichtsverhandlung im Januar diesen Jahres, über die ich ebenfalls berichtet habe, war Hopkins vom Vorwurf der Verbreitung verfassungswidriger Symbole freigesprochen worden - allerdings nicht, ohne dass ihn die Vorsitzende Richterin beleidigte und seine Ausführungen als “ideologisches Geschwurbel” herabwürdigte. Sie spreche ihn auch deshalb frei, so erklärte sie damals, um Hopkins’ Ausführungen, wir befänden uns in einem totalitären System, Lügen zu strafen. Damit läge er nämlich komplett falsch. Hier der betreffende Ausschnitt aus meiner damaligen Berichterstattung - als ich noch unter geradezu luxuriösen Bedingungen mit meinem Laptop mitschreiben durfte:
“In der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte freigesprochen. In Ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, der “Freispruch konterkariere Ihre (Herr Hopkins) Äußerungen, dass Sie hier in einem totalitären Staat leben“. Sie empfände „eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung“, nach dem Motto, „nur er hätte es verstanden, alle andere sind doofe Schafe“. Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden. Es sei ja eine ganz neue Situation gewesen. Das “subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen…. da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.” Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen. Ihrer Meinung nach seien die Einlassungen von Hopkins - sie sagt wortwörtlich - “ideologisches Geschwurbel", aber das sei nunmal nicht strafbar“. Am Ende der Verhandlung verließ die Richterin den Saal mit einer FFP2-Maske.”
Vor der heutigen Verhandlung lag ein totalitäres Geschmäckle durchaus greifbar in der Luft. Nach der zweiten Sicherheitsschleuse, vergleichbar mit einer Flughafen-Kontrolle, stauten sich etwa 30 Besucher im engen Eingangsbereich des Strafgerichtssaals, wo sonst die berüchtigten BND-Prozesse stattfinden. Die Luft wurde sofort stickig. Das Sicherheitspersonal händigte auf Wunsch Zettel und Kugelschreiber an die Besucher aus - denn auch das Mitbringen eigener Stifte und eigenen Papiers war gemäß Anti-Terror-Auflagen untersagt. Man möge bitte leiser sprechen, maßregelte die Gerichtssprecherin Lisa Jani mit schriller Stimme im gebieterischem Tonfall einer Kindertagesstätten-Erzieherin die erwachsenen Besucher, die sich in normaler Gesprächslautstärke miteinander unterhielten. Nur weil man unzufrieden mit den Auflagen sei, sei es nicht nötig, ihr hier Bezeichnungen an den Kopf zu werfen. Auf meinen Einwand hin, dass niemand der hier Anwesenden sie auch nur als irgendwas bezeichnet hätte, und sie sich diesen Vorwurf wohl soeben ausgedacht hätte, erfolgte ein Blick der Kategorie “Wenn Blicke töten könnten”.
Dann brüllte ein Gerichtsaufseher in markerschütternder Lautstärke, so dass die Umstehenden unwillkürlich zusammenzuckten: “Strafsache CJ Hopkins” und der Pulk drängte sich in den Gerichtssaal. Die Verhandlung fand hinter einer Glasscheibe statt, welche die Plebs von der sakrosankten Verhandlung fernhielt. Tische oder Pulte gab es keine - wer mitschreiben wollte, musste dies auf den eigenen Knien tun. So tat auch ich es. Der heutige Prozessbericht wird daher, was die genaue juristische Argumentation anbelangt, deutlich spärlicher ausfallen als sonst, da ich nicht jedes Detail mitschreiben konnte. Ich bin im Tippen deutlich schneller als im händisch mitschreiben. Erschwerte Bedingungen, unter eingeschränkter Pressefreiheit.
Zudem waren die Sprecher durch weite Entfernungen von ihren Mikrofonen und hinter der Glasscheibe zum Teil nur sehr schwer zu verstehen. Daher möchte ich mich nur kurz mit der Argumentation der Vorsitzenden Richterin und Staatsanwältin befassen - die im Übrigen auch recht spartanisch ausfiel. Man gab sich nicht einmal besonders Mühe. Die Staatsanwältin wirkte zwar tiefenentspannt, vermied es aber, den Angeklagten allzu oft anzusehen, und konzentrierte sich stattdessen auf hochwichtige Notizen auf ihrem Blatt. Das Urteil sei anzufechten, da das Hakenkreuz ein verbotenes Symbol sei und Ausnahmetatbestände in der Causa Hopkins nicht griffen, so im Wesentlichen die Argumentationslinie. Er habe die Abbildung einem größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis zugeführt, und dadurch den Gebrauch dieses verfassungswidrigen Symbols “normalisiert”. Die Abbildung falle zudem nicht unter die Kunstfreiheit. Kunstinquisition? - fuhr es mir schlagartig durch den Kopf. Sind wir schon wieder soweit, dass eine staatliche Behörde entscheiden darf, was Kunst ist, und was nicht?
Es folgte ein längeres Plädoyer des Strafverteidigers von CJ Hopkins, dem Rechtsanwalt Friedemann Däblitz, das dieser kompetent und logisch schlüssig vortrug. Unter anderem verwies er dabei auch auf Abbildungen von kürzlich auf den Titelblättern von Spiegel und Stern erschienenen Hakenkreuzen, die das Symbol vom Bildkonzept her völlig analog verwendeten, wie sein Mandant dies getan habe: Mit dem Symbol sei vor der Wiederkehr des Faschismus gewarnt worden. Der Spiegel habe mit der Abbildung des Hakenkreuzes auf dem Titel-Cover vor der AfD gewarnt, der Stern vor “Ausländer raus”-grölenden Partytouristen auf Sylt. Dass letztere Parole widerlich sei, sei hier wohl völlig unstrittig - dennoch sei es fraglich, warum man zur Illustration dieser Tatsache unbedingt ein Hakenkreuz habe heranziehen müssen. Gleichwohl sei dies für Spiegel und Stern jedoch aus guten Gründen legal, da es ihr Recht sei, mit dem Hakenkreuz auf eine drohende Wiederkehr des Faschismus hinzuweisen. Zwar habe es zahlreiche Strafanzeigen gegen die besagten Titelcover gegeben, diese seien jedoch von den Staatsanwaltschaften nicht angenommen worden. Was für Spiegel und Stern gelte, müsse auch für seinen Mandanten genau so gelten, so gebiete es der Gleichheitsgrundsatz vor dem Recht. Die Ausführungen Däblitz’ erfassten noch mehr Aspekte, die ich aufgrund meiner eingeschränkten Dokumentationsmöglichkeiten hier jedoch nicht genauer wiedergeben kann.
Im Anschluss an den Strafverteidiger wurde dem Angeklagten CJ Hopkins das Wort für sein Plädoyer erteilt, das ich ob seiner Brillanz für das eigentliche Kernstück der Verhandlung halte. Mit dem freundlichen Einverständnis von Hopkins darf ich sein Plädoyer im Folgenden in voller Länge veröffentlichen.
Statement - Kammergericht
Meine Damen und Herren, ich bin CJ Hopkins, preisgekrönter Dramatiker, Autor und politischer Satiriker. Ich wohne seit 20 Jahren in Berlin. Mein Werk wird von hunderttausenden Menschen auf der ganzen Welt gelesen. Seit über dreißig Jahren schreibe und spreche ich mich gegen Faschismus, Autoritarismus, Totalitarismus usw. aus. Jeder kann im Internet suchen, meine Bücher finden, die Kritiken meiner Stücke lesen, meine Essays lesen und in fünf Minuten erfahren, wer ich bin und welche politischen Ansichten ich habe. Und dennoch werde ich von den deutschen Behörden beschuldigt, Pro-Nazi-Propaganda zu verbreiten. Ich werde dessen beschuldigt, weil ich zwei Tweets gepostet habe, in denen ich die offizielle Corona-Erzählung in Frage gestellt habe, und die neue, aufkommende Form des Totalitarismus, die sie hervorgebracht hat – d.h. die sogenannte „neue Normalität“ – mit Nazi-Deutschland verglichen habe.
Lassen Sie es mich klarstellen. Das habe ich getan. Im August 2022, als Deutschland darüber debattierte, ob die Maskenpflicht beendet werden sollte, habe ich diese zwei Tweets gepostet. Ich habe die offizielle Corona-Erzählung in Frage gestellt. Ich habe die „neue Normalität“ mit Nazi-Deutschland verglichen. Das habe ich mit dem Bild vom Cover meines Buches gemacht. Ich habe getan, was nach deutschem Recht jeder tun darf. Ich habe getan, was Karl Lauterbach getan hat, was Prominente wie Jessica Berlin getan haben. Ich habe getan, was führende deutsche Zeitungen und Zeitschriften getan haben.
Vor einigen Monaten haben Stern und Der Spiegel Covers ihrer Zeitschriften mit Hakenkreuzen veröffentlicht. (hold up images) Das Spiegel-Cover zeigt genau dasselbe künstlerische Konzept wie das Cover meines Buches und meiner Tweets. Der einzige Unterschied ist, dass das Hakenkreuz auf dem Spiegel-Cover hinter einer deutschen Flagge ist, während das Hakenkreuz auf meinem Cover und in meinen Tweets hinter einer medizinischen Maske ist. Das ist der einzige Unterschied.
Stern und Der Spiegel haben Hakenkreuze auf ihren Covers gedruckt, um die Öffentlichkeit vor dem Aufstieg einer neuen Form des Totalitarismus zu warnen, und genau das habe ich getan. Ich habe die „neue Normalität“ – d. h. eine neue, aufkommende Form des Totalitarismus – mit Nazi-Deutschland verglichen. Stern und Der Spiegel haben die AfD mit Nazi-Deutschland verglichen.
Ich bin kein Fan der AfD. Ich bin auch kein Fan von Stern und Der Spiegel. Das spielt keine Rolle. Stern und Der Spiegel haben das Recht zu tun, was sie getan haben, und ich auch. Dieses Recht ist uns in dem deutschen Grundgesetz garantiert. Wir alle haben das Recht, wenn wir sehen, dass eine neue Form des Totalitarismus Gestalt annimmt, uns ihr entgegenzustellen und sie mit historischen Formen des Totalitarismus zu vergleichen, einschließlich Nazi-Deutschland.
Ich verfolge die deutsche Wahlpolitik nicht genau, also weiß ich nicht genau, was die AfD getan hat, das Stern und Der Spiegel dazu veranlasst hat, sie mit den Nazis zu vergleichen. Aber ich weiß genau, was die deutschen Behörden in den Jahren 2020 bis 2023 getan haben.
Im Jahr 2020 riefen die deutschen Behörden einen nationalen Ausnahmezustand aus, für den sie keine konkreten Beweise vorlegten, und setzten die verfassungsmäßigen Rechte außer Kraft. Das hat Nazi-Deutschland auch getan, d.h. im März 1933. Von 2020 bis 2022 zwangen die deutschen Behörden die Menschen, Symbole ihrer Konformität mit der offiziellen Ideologie zu tragen und öffentliche Rituale der Loyalität durchzuführen. Das haben die Nazis auch getan. Die deutschen Behörden haben Proteste gegen ihre willkürlichen Erlasse verboten. Mithilfe der deutschen Medien bombardierten sie die Massen mit Lügen und Propaganda, die die Öffentlichkeit terrorisieren und zu gedankenlosem Gehorsam zwingen sollten. Sie trennten die deutsche Gesellschaft danach, wer der offiziellen Ideologie entsprach, und wer nicht. Sie zensierten politisch Andersdenkende. Sie haben Menschen ihrer Arbeitsplätze beraubt, weil sie sich weigerten, sich der offiziellen Ideologie anzupassen und sinnlosen Befehlen zu befolgen. Sie haben Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen geschürt. Sie haben Kritiker der Regierungsverordnungen dämonisiert und verfolgt. Sie schickten Polizisten los, um sie zu brutalisieren. Sie instrumentalisierten das Gesetz, um politische Dissidenten zu bestrafen. Nazideutschland hat all das auch getan, wie die meisten anderen totalitären Systeme. Ich habe all dies in meinem Buch dokumentiert. Ich habe mich dagegen ausgesprochen. Ich habe Essays darüber veröffentlicht. Ich habe darüber getwittert.
Meine Strafe dafür ist: Hier stehe ich nun zum zweiten Mal vor einem Strafgericht. Die Behörden ließen meine Tweets zensieren. Sie haben mich bei dem Bundeskriminalamt angezeigt. Sie haben mich beim Bundesamt für Verfassungsschutz angezeigt. Mein Buch ist in Deutschland verboten. Die deutschen Behörden haben gegen mich ermittelt. Sie haben mich strafrechtlich verfolgt. Sie haben mich wegen zweier Tweets vor Gericht gestellt. Nachdem ich freigesprochen wurde, war das nicht genug, also haben sie mich erneut vor Gericht gestellt. Sie haben mich diffamiert. Sie haben mein Einkommen und meinen Ruf als Autor geschädigt. Sie haben mich gezwungen, Tausende von Euro auszugeben, um mich gegen diese lächerlichen Anklagen zu verteidigen. Und heute wurden ich, mein Anwalt und alle in der Galerie dieser offiziellen Machtdemonstration ausgesetzt und wie potenzielle Terroristen behandelt.
Warum - so könnten vernünftige Menschen fragen - erhalte ich diese Sonderbehandlung, und nicht Stern, Der Spiegel, Die Tageszeitung und viele andere, die Hakenkreuze getwittert haben?
Das ist kein Geheimnis. Jeder kennt die Antwort auf diese Frage.
Jeder versteht genau, was diese Strafverfolgung tatsächlich ist. Jeder Journalist, der über meinen Fall berichtet hat, jeder in diesem Gerichtssaal, versteht, was diese Strafverfolgung wirklich ist. Es geht nicht darum, Menschen zu bestrafen, die wirklich Pro-Nazi-Propaganda verbreiten. Es geht darum, politisch Andersdenkende zu bestrafen und Kritiker zum Schweigen zu bringen. Ich bin nicht hier, weil ich ein Hakenkreuz auf meinen Buchumschlag gedruckt habe. Ich bin hier, weil ich es hinter einer „Corona-Maske“ gestellt habe. Ich bin hier, weil ich es gewagt habe, die Behörden zu kritisieren, weil ich mich geweigert habe, den Mund zu halten und Befehlen zu folgen.
Bei meinem ersten Prozess appellierte ich an die Richterin, dieses Spiel zu beenden und sich an das Gesetz zu halten. Das hat sie getan. Sie musste mich öffentlich beschimpfen und dann eine Covid-Maske aufsetzen, um ihre Loyalität gegenüber der „neuen Normalität“ zu zeigen, aber sie hat mich freigesprochen. Sie hat sich an das Gesetz gehalten. Und ich habe ihr gedankt. Aber ich werde nicht an diesem Gericht so appellieren. Ich habe dieses Spiel satt. Ich glaube, wenn dieses Gericht sich an das Gesetz halten wollte, wäre ich heute nicht hier. Das Gericht hätte die lächerlichen Argumente der Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründung zurückgewiesen. Das hat es nicht getan. Also werde ich nicht vor diesem Gericht um Gerechtigkeit appellieren. Oder Gerechtigkeit erwarten.
Also weiter. Tun Sie mit mir, was Sie für nötig halten. Verhängen Sie eine Geldstrafe. Schicken Sie mich ins Gefängnis. Machen Sie mich bankrott. Was auch immer. Ich werde nicht so tun, als wäre ich schuldig, nur damit Sie aufhören, mich zu bestrafen. Ich werde nicht für Sie lügen. Ich werde mich nicht vor Ihnen beugen, nur weil Sie mich bedrohen, weil Sie die Macht haben, mir wehzutun.
Sie haben diese Macht. Ich verstehe das. Jeder versteht das. Die deutschen Behörden haben die Macht, diejenigen zu bestrafen, die sie kritisieren, die ihre Heuchelei und ihre Lügen aufdecken. Wir alle verstehen die Botschaft. Aber so laufen die Dinge in demokratischen Gesellschaften nicht. So laufen die Dinge in totalitären Systemen.
Ich werde da nicht mitmachen. Ich werde nie so leben.
Solange die deutschen Behörden weiterhin behaupten, dass Deutschland ein demokratisches Land ist, das die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien respektiert, werde ich mich weiterhin so verhalten, als wäre es das. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen. Ich werde auf meinen verfassungsmäßigen Rechten bestehen. Ich werde demokratische Prinzipien respektieren und für deren Erhalt kämpfen. Die deutschen Behörden können diese Rechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Prinzipien lächerlich machen, wenn sie wollen. Ich werde das nicht tun. Nicht für die Staatsanwaltschaft Berlin. Nicht für dieses Gericht. Nicht für die deutschen Behörden. Für niemanden.
Totalitarismus, Autoritarismus, Tyrannei, siegen niemals. Auf lange Sicht nicht. Das lehrt uns die Geschichte. Und es ist die Geschichte, die am Ende über uns alle richtet.
Nach Hopkins’ Plädoyer klatschten einige Besucher, obwohl Meinungsäußerungen in einem Gerichtssaal seitens des Publikums natürlich nicht gestattet sind. Die Vorsitzende Richterin quittierte dies denn auch gleich mit wütenden “Ruhe!”-Rufen und fügte hinzu, dies sei hier wirklich der falsche Ort dafür. Sie schickte die Besucher in die Pause: Die Richterschaft werde sich nun zurückziehen. Die Urteilsverkündung wurde gegen 12.15 Uhr angekündigt.
Nach der Pause dann das Urteil. Es war äußerst detailliert, ging jedoch weder auf die gut durchdachten Argumente des Verteidigers, noch auf das Plädoyer des Angeklagten ein - gleichsam, als hätten diese Äußerungen niemals stattgefunden. Als wären diese vor einer Wand vorgetragen worden. Das Urteil wirkte vorfabriziert und völlig losgelöst von der inhaltlichen Auseinandersetzung der Verhandlung, es wurde gleichgültig und mit monotoner Stimme verlesen. Die Abbildung eines Ausschnitts des Buchdeckels in den zwei betreffenden Posts auf der Plattform X sei weder von der Kunst-, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem hätte Hopkins durch den Vergleich des Corona-Regimes mit dem Nationalsozialismus letzteren verharmlost. Von CJ Hopkins seien nur die Corona-Maßnahmen kritisiert worden - nicht jedoch der Nationalsozialismus als solcher. Eine ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus sei aus seinem Post nicht eindeutig hervorgegangen, ein “ablehnender Gebrauch” läge demnach nicht vor. Der Gesetzgeber wolle vermeiden, dass sich der Gebrauch des Symbols “einbürgere”, wodurch sich auch Verfechter des Symbols wieder animiert sähen, es gefahrlos zu verwenden. Eine Berichterstattung über tatsächliche oder historische Vorgänge ginge mit seinen Postings nicht einher. Seine Postings erweckten den Eindruck, die Verwendung des Symbols werde in Deutschland wieder geduldet. Zu Spiegel und Stern fiel kein Wort.
Ernüchterndes Fazit der heutigen Verhandlung
Wenn die Causa Hopkins eines wie in einem Brennglas aufzeigt, dann das: Es gibt in Deutschland keine Gleichheit vor dem Recht mehr. Der Rechtsstaat ist bereits so irreversibel erodiert, dass es fehl gehen würde, ihn noch uneingeschränkt als selbigen zu bezeichnen. Was Spiegel, Stern oder Jan Böhmermann dürfen, dürfen Regierungskritiker schon lange nicht mehr. Sie werden für Kritik an der Politik der Bundesregierung zu Kriminellen erklärt. Dabei finden sich diese in einem von vornherein ungleichen Kampf wieder, der für sie kaum zu gewinnen ist: Während die Mittel von Privatpersonen begrenzt sind, hat der Staat schier unendliche Mittel zur Verfügung. Jeder erfolgte Freispruch kann anschließend mit lediglich einem Dreizeiler von der Staatsanwaltschaft angefochten werden, Geld spielt dabei keine Rolle, es ist praktisch unendlich vorhanden. Es ist unser Geld - das der Steuerzahler. Neben finanziellen Aspekten ist auch eine Zermürbung der Betroffenen durchaus gewollt und mit eingepreist: Man rechnet damit, dass die Angeklagten der psychischen Belastung eines Verfahrens, das sich über mehrere Jahre hinziehen kann, irgendwann nicht mehr standhalten, und resigniert vor der eigenen Verurteilung kapitulieren. Der Staat kann dabei solange und so oft in Revision gehen, bis er das Urteil hat, was er von Anfang an angestrebt hat. Da Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden sind, ist vorauszusehen, dass sie jeweils immer nur Regierungskritiker vor die Gerichte zitieren werden - nicht jedoch einen Jan Böhmermann, oder andere staatstragende Medien wie Spiegel oder Stern, auf deren Nibelungentreue und Kadavergehorsam sie sich inzwischen uneingeschränkt verlassen können.
Bittere Ironie der Geschichte: Die Vorsitzende Richterin der ersten Verhandlung im Januar, die Hopkins widerwillig freigesprochen hatte, hatte ihren Freispruch damals zentral damit begründet, dass sie Hopkins’ “ideologisches Geschwurbel” widerlegen wolle. Anders, als von ihm behauptet, befänden wir uns eben in keinem „totalitären System“. Nimmt man die damalige Richterin beim Wort, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der Urteilsspruch der heutigen Verhandlung Hopkins’ These recht gibt - und wir uns sehr wohl in einem totalitären System befinden. Hopkins hat heute - nicht trotz, sondern wegen seiner Verurteilung - recht behalten.
Meine journalistische Arbeit ist unabhängig und wird ausschließlich von meinen Lesern finanziert. Ich bedanke mich herzlich für die Unterstützung!
Überweisung: Aya Velázquez, DE91 4306 0967 1115 8962 01
PayPal: aya.velazquez@protonmail.com
Bitcoin: bc1qwmdx6cn5ska80l8gwv7ywx3tz2h5v2xe4acpas
Was sagte mein Vater in den fünfziger Jahren? „Das Land der Dichter und Denker wurde das Land der Richter und Henker“ und empfahl uns Jungs auszuwandern. Die alten Nazi Juristen kehrten zurück in ihre Ämter in der BRD. Drei seiner Kinder gingen ins Ausland.
Die Anfänge sind längst vorbei. Es war schon lange fünf nach zwölf.