Am Montag, 26. Oktober fand die Urteilsverkündung gegen den amerikanischen Autor und Satiriker CJ Hopkins vor dem Amtsgericht Berlin statt, gemäß eines bereits im September 2024 gesprochenen Urteils des Berliner Kammergerichts. Nachdem Hopkins’ Anwalt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht hatte, dieses den Fall jedoch ohne eine Begründung nicht zur Begutachtung angenommen hatte, war das Urteil des Kammergerichts rechtskräftig. Inhaltlich war daher diesmal mit keinen großen Überraschungen mehr zu rechnen, denn entschieden werden sollte nur noch über das Strafmaß. Die Richterin hätte theoretisch auf eine Strafverhängung verzichten können, zumal es ihr eigenes Gericht gewesen war, das Hopkins ursprünglich freigesprochen hatte - eine Einschätzung, die sie sich durchaus hätte zueigen machen können - verurteilte Hopkins jedoch zu 60 Tagessätzen zu je 80 Euro zuzüglich den Kosten des Verfahren, demnach ein Summe von 4.800 Euro plus X.
Es war der krönende Abschluss einer seit 2023 andauernden strafrechtlichen Odyssee gegen den Autor unter Paragraf 86a StGB, der “Verbreitung verfassungswidriger Symbole”, wegen zwei Corona-maßnahmenkritischer Tweets aus dem Jahr 2022, die Ausschnitte des Titelcovers seines Werkes “The Rise of the New Normal Reich”, zu Deutsch “Der Aufstieg des Neuen Normalreichs”, enthielten. Hopkins hatte mit seinem Buch angesichts des Corona-Maßnahmenregimes vor einem neu aufkommenden Totalitarismus gewarnt. Auf dem Titelcover seines Buches - angelehnt an William L. Shirers ikonisches Cover von dessen Werk „The Rise and Fall of The Third Reich“ - scheint ein Hakenkreuz hinter einer Corona-Maske hervor, die Hopkins damit als Konformitätssymbol entlarven wollte, in Anlehnung an eines der bekanntesten Konformitätssymbole der Menschheitsgeschichte.

Für das Buchcover wurde er in gleich zwei Strafverfahren juristisch verfolgt: Das erste Verfahren, für das er nun final verurteilt wurde, wegen besagter Tweets aus dem Jahr 2022, das zweite wegen der Verbreitung seines Buches selbst. Im Dezember 2025 erhielt Hopkins für letzteres sogar eine Hausdurchsuchung mit bewaffneten Einsatzkräften: Man suchte bei ihm nach „Beweisen“, dass er das Buch geschrieben hat – eine Tatsache, die er übrigens zu keinem einzigen Zeitpunkt bestritten hat. Seit Beginn des ersten Verfahrens im Jahr 2023 wurde sein Buch vom deutschen Buchmarkt entfernt, und Hopkins damit auch ganz gezielt wirtschaftlich geschädigt.
In Deutschland ist der Gebrauch des Hakenkreuzes streng reglementiert und in der Regel verboten, weil man nicht möchte, dass das Symbol jemals wieder in einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Sinne verwendet und normalisiert wird. Es gibt allerdings Ausnahmetatbestände im Rahmen der Kunstfreiheit, sowie zu Bildungs- und Aufklärungszwecken. CJ Hopkins hatte das Hakenkreuz unverkennbar im Rahmen der Kunstfreiheit, zu Aufklärungszwecken und in eindeutig ablehnender Form verwendet, sonst hätte er damit nicht vor den Corona-Maßnahmen warnen können – analog zu Titelcovern von Magazinen wie Stern und Der Spiegel, die mit großformatigen Hakenkreuzen vor dem Aufkommen der AfD gewarnt hatten. Das dürfen sie: Es waren zwar entsprechende Strafanzeigen dazu eingegangen, die jedoch von deutschen Gerichten nicht angenommen wurden. CJ Hopkins’ „Verbrechen“ bestand darin, mit dem Hakenkreuz nicht vor der AfD, sondern vor dem Corona-Maßnahmenregime des deutschen Staates gewarnt zu haben. Das darf er nicht.

Inzwischen hat der Fall Hopkins internationale Prominenz und wurde kürzlich einem Millionenpublikum zuteil, als Hopkins über seine Geschichte bei dem US-amerikanischen Starjournalisten Tucker Carlson berichten konnte. Carlsons Verlag vertreibt auch die zweite Auflage von Hopkins’ inzwischen in Deutschland verbotenen Buch, das seitdem wieder ein internationaler Bestseller ist. Ironischerweise ist damit die zweite Auflage von Hopkins’ Buch wieder ganz regulär im deutschen Buchhandel erhältlich - während die erste Auflage, die er im Selbstverlag herausgegeben hatte, weiterhin verboten ist, und Hopkins für deren Verbreitung strafrechtlich verfolgt wird. Auch bezüglich des zweiten Verfahrens hat Hopkins’ Anwalt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karsruhe eingereicht - eine Entscheidung diesbezüglich steht noch aus.
Wie bereits bei den beiden vergangenen Gerichtsverhandlungen im Falle Hopkins war auch die Urteilsverkündung sehr gut besucht: Es waren sämtliche Plätze des Gerichtssaals besetzt, und zahlreiche Besucher mussten draußen auf dem Gang warten. Auf eine Verlegung in einen größeren Gerichtssaal, angesichts des großen öffentlichen Interesses - wie man es noch bei Hopkins‘ erstem Freispruch in ebenjenem Gericht vorgenommen hatte - wurde diesmal verzichtet. Hopkins’ ersten Freispruch hatte die Richterin damals auch ausdrücklich damit begründet, dass sie ihm damit demonstrieren wolle, dass er mit seiner Einschätzung, Deutschland sei ein totalitäres Regime, vollkommen unrecht habe. Anschließend hatte sie den Gerichtssaal demonstrativ mit einer FFP2-Maske verlassen - zu einem Zeitpunkt, als diese schon lange nicht mehr verpflichtend war.

Bemerkenswerterweise war auch die Pressesprecherin für den Bereich des Strafrechts in Berlin, Lisa Jani, diesmal erneut bei der Urteilsverkündung anwesend. Sie ist selbst Richterin am Amtsgericht, und zuständig für alle beim Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin I und Kammergericht anhängigen Strafverfahren. Damit hat sie eine gehobene Position bei den Berliner Gerichten inne, und ist das zentrale Bindeglied zur Presse. Bei der Verurteilung gegen Hopkins vor dem Berliner Kammergericht in Schöneberg, die unter strengen Anti-Terror-Auflagen stattgefunden hatte, war Jani ebenfalls anwesend, und hatte die Besucher auf dem Gang vor der Verhandlung mehrfach zur Ruhe angemahnt. Es finden täglich hunderte Strafverhandlungen in Berlin statt - Frau Jani tauchte nun bereits zum wiederholten Mal bei einem Gerichtstermin von Hopkins auf. Das Publikum im Saal bot ihr diesmal keinen Anlass zu Ermahnungen, da es in vollkommener Ruhe der Urteilsverkündung lauschte - allerdings verließ sie einmal den Saal, um die vor dem Saal Wartenden zur Ruhe aufzufordern. Jani gab der anwesenden Presse diesmal auch keinerlei Gelegenheit, vorab ein Foto des Gerichtssaals zu erstellen. Während bei Hopkins’ Verurteilung vor dem Kammergericht noch mehrere Leitmedien anwesen waren, die anschließend affirmativ titelten, der Rechtsstaat sei verteidigt worden und das Hakenkreuz bleibe illegal, war am Montag kein einziges Leitmedium zugegen.
Hopkins’ Anwalt Friedemann Däblitz bat die Richterin, neben der Verurteilung des Kammergerichts auch den ursprünglichen Freispruch des Amtgerichts Tiergarten zu verlesen - dies tat sie auch, mit monotoner Stimme, leise und schnell. Als Däblitz darum bat, auch die beiden inkriminierten Tweets einzublenden, schob sie diese flüchtig für wenige Sekunden über einen Overhead-Projektor und entschuldigte sich, der Projektor lasse nur zu, einen kleinen Ausschnitt einer A4-Seite zu zeigen - besser ginge es nicht. Bevor es zur Urteilsverkündung kam, trug die Richterin vor, was sich erleichternd und was erschwerend auf das Strafmaß auswirken würde: Erleichternd wirke, dass Hopkins bislang nicht vorbestraft sei, und die beiden Tweets schon länger zurücklägen. Erschwerend wirke, dass die Tweets einem zahlenmäßig nicht kontrollierbaren Publikum, das durch persönliche Beziehungen nicht miteinander verbunden sei, angezeigt worden seien - und der Autor eine “fehlende Einsichtigkeit” bezüglich seines Verhaltens zeige. Die Staatsanwaltschaft veranschlagte für die beiden Tweets zweimal 40 Tagessätze zu je 95 Euro, was einer Gesamtsumme von 7.600 Euro zuzüglich Gerichtskosten entsprochen hätte.
Bevor das Urteil gesprochen wurde, erhielt Hopkins die Möglichkeit zu einer finalen Stellungnahme, die er nutzte. Im Folgenden möchte ich das Statement von CJ Hopkins, das er auf Deutsch vortrug, im genauen Wortlaut wiedergeben.
Court Statement - Amtsgericht Sentencing Hearing
Also hier bin ich wieder – vor dem Berliner Amtsgericht, wo ich vor zwei Jahren freigesprochen worden war – um für ein Verbrechen verurteilt zu werden, das ich nicht begangen habe. Bei meinem ersten Prozess habe ich eine ziemlich lange Plädoyer vor Gericht abgegeben. Diesmal möchte ich es relativ kurz halten.
Vor allem möchte ich mich entschuldigen. Ich möchte mich beim Gericht, beim Staatsanwalt und bei alle anderen Behörden entschuldigen, die in den vergangenen drei Jahren versucht haben, mir beizubringen, wie die Dinge in Deutschland laufen. Es tut mir leid, dass ich so lange gebraucht habe, um das zu begreifen. Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden. Lassen Sie mich erklären.
Als ich im Jahr 2022 das Cover-Kunstwerk eines meiner Bücher in zwei Tweets verwendete, um vor dem damaligen autoritären und verfassungswidrigen Verhalten deutscher Behörden zu warnen, hätte ich nicht gedacht, dass deswegen gegen mich ermittelt und Anklage erhoben würde. Ich hätte nicht gedacht, dass man mich beim deutschen Inlandsgeheimdienst melden würde. Ich hätte nicht gedacht, dass deutsche Behörden meine Tweets zensieren oder mein Buch verbieten würden. Ich hätte nicht gedacht, dass all das geschehen würde, denn ich ging davon aus, dass Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Als all diese Dinge geschehen sind, habe ich angefangen, an meinen Annahmen über Deutschland ein wenig zu zweifeln. Doch als ich im Januar 2024 vor diesem Gericht freigesprochen wurde und der Richterin anerkannte, dass es ganz offensichtlich war, dass ich mit meinen Tweets weder Nazi-Propaganda verbreitete noch anderweitig den Nationalsozialismus propagierte, sondern vielmehr versuchte, die Öffentlichkeit vor dem verfassungswidrigen Verhalten der deutschen Behörden zu warnen, sagte ich mir: “Siehst du, Deutschland ist doch ein demokratischer Rechtsstaat.”
Leider war mir damals nicht klar, wie die Dinge in Deutschland laufen. Ich hatte nicht begriffen, dass die Staatsanwaltschaft – wenn ihr mit meinem Freispruch nicht zufrieden war – mich immer wieder vor Gericht stellen konnte, bis sie ein Gericht fand, die mich verurteilen würden. Und das hat sie getan. In meinem zweiten Prozess vor dem Kammergericht, der unter kommischen Anti-Terror-Auflagen stattfinden hat – obwohl ich lediglich Autor und kein Terrorist bin – wurde ich kurzerhand verurteilt. Das hat mich ziemlich überrascht, da ich nach wie vor davon ausging, Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat.
Also habe ich eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, denn dieses Gericht ist genau für Fälle wie meinen zuständig – Fälle, die die Meinungsfreiheit betrifft, welche in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Ich habe naiverweise geglaubt, dass das Bundesverfassungsgericht würde die Aufhebung meines Freispruchs rückgängig machen, das deutsche Grundgesetz wahren, und unser Recht bestätigen, Kritik an der Regierung zu üben und Personen oder Gruppen mit den Nationalsozialisten zu vergleichen, wenn deren autoritäres oder womöglich totalitäres Verhalten eine Bedrohung für demokratische Prinzipien, die Verfassung, und die Rechtsstaatlichkeit darstellt.
Klar, Mainstream-Publikationen wie Der Spiegel und Stern haben dies auf den Titelseiten ihrer Zeitschriften getan – mit Grafiken, die Hakenkreuze zeigten, genau wie meine Cover-Kunstwerk. Auch Regierungsvertreter und prominente Persönlichkeiten wie Karl Lauterbach, Jessica Berlin und viele andere haben in ihren Tweets Hakenkreuze verwendet, um Russland oder die heutige extreme Rechte mit den Nazis zu vergleichen. Und sie wurden dafür nicht strafrechtlich verfolgt. Ich ging davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dies berücksichtigen und entsprechend entscheiden würde; denn in einem demokratischen Rechtsstaat, der seine Verfassung achtet, gilt das Gesetz schließlich für alle gleichermaßen – und ist nicht bloß eine Waffe, die selektiv gegen Personen eingesetzt wird, die den Behörden missfallen und die diese stigmatisieren und bestrafen wollen.
Ich war also überrascht, als das Bundesverfassungsgericht es ablehnte, über meine Beschwerde zu entscheiden, und sich sogar weigerte, die Gründe dafür zu nennen, denn trotz allem, was bis dahin geschehen war, wollte ich weiterhin glauben, dass Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Aber ich verstehe es jetzt. Endlich verstehe ich die Lektion, die mir die deutschen Behörden und Gerichte mir seit drei Jahren zu vermitteln versuchen.
Mir wurde zweifelsfrei klar, dass ich die Lektion, die Sie mir erteilen wollten, endlich begriffen hatte, als Sie ein bewaffnetes Polizeikommando zu mir nach Hause schickten, um meine Frau und mich einzuschüchtern, und eine neue Anklage erstattet haben, diesmal nicht wegen meiner Tweets, sondern wegen des Buches selbst. Das hat bei mir wirklich Eindruck hinterlassen. Wie gesagt, ich bin nur ein Autor, kein Terrorist oder Krimineller; ich hätte nie gedacht, dass Sie so weit gehen würden, mich wegen des Schreibens, der Veröffentlichung, und der Bewerbung eines Buches, das im Grunde ein Geschichtsbuch ist, anzuklagen und bewaffnete Polizisten zu schicken, die mein Haus stürmen und meiner Familie Angst einjagen; wie die Behörden in totalitären Systemen tun.
Aber jetzt habe ich es begriffen. Ich habe meine Lektion gelernt. Ich entschuldige mich für meine Naivität. Ich entschuldige mich dafür, dass ich dummerweise geglaubt hatte, dass Deutschland sei ein demokratischer Rechtsstaat, in dem Meinungsfreiheit herrscht, in dem die Verfassung für alle gleichermaßen gilt, und man nicht in der Angst leben muss, dass bewaffnete Polizisten die eigene Wohnung stürmen, nur weil man Kritik an der Regierung übt.
Ich verspreche Ihnen, dass ich diesen Fehler nicht noch einmal begehen werde.
Also bestrafen Sie mich für meine Tweets, aber bitte schicken Sie keine bewaffnete Polizei mehr zu mir nach Hause, um meine Familie zu terrorisieren. Ich werde es nicht mehr wagen, die deutschen Behörden zu kritisieren – ganz gleich, wie totalitär sie sich verhalten, wie eklatant sie gegen das Grundgesetz verstoßen, oder welche Lügen und Propaganda sie verbreiten. Ich verspreche es.
Ich habe inzwischen verstanden, wie die Dinge im heutigen Deutschland laufen.
Und das haben auch die Millionen Menschen auf der ganzen Welt, die von meinem Fall gelesen oder gehört haben.
Das Strafmaß des schlussendlich ausgesprochenen Urteils lag zwar niedriger als der Vorschlag der Staatsanwaltschaft, aber mit 60 Tagessätzen zu je 80 Euro, ergo 4.800 Euro zuzüglich Prozesskosten, immer noch sehr hoch. Selbst ohne Prozess- und Anwaltskosten beträgt die Strafe damit ein Siebtel des von Hopkins’ vor Gericht veranschlagten Netto-Jahreseinkommens.
Aus der Sicht kritischer Juristen ist der Fall CJ Hopkins ein Skandal – so kommentierte etwa die Richterin und Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Clivia von Dewitz, die über NS-Gedankengut und Strafrecht (§§ 86, 86a und § 130 StGB) promoviert hat: “Wenn ein Satiriker wegen seiner Kritik an staatlichen Maßnahmen strafrechtlich verfolgt wird, müssen bei jedem freiheitsliebenden Menschen die Alarmglocken schrillen. Die Justiz ist dazu da, die Freiheit des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen zu schützen – nicht dazu, unbequeme Kritiker zum Schweigen zu bringen.“
Anlässlich einer Bürgerveranstaltung zu Hopkins’ Fall hatte von Dewitz kürzlich auch dessen Nicht-Annahme durch das Bundesverfassungsgericht kommentiert: “Das ist rechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht verpflichtet, die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu begründen. Doch rechtliche Zulässigkeit ist das eine, die Verantwortung eines Verfassungsgerichts für den Schutz der Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen das andere. Gerade in einer Zeit, in der sich der Eindruck aufdrängt, dass Strafvorschriften zunehmend gegen politisch Andersdenkende instrumentalisiert werden, wäre ein klares Zeichen für die Meinungs- und Kunstfreiheit von außerordentlicher Bedeutung gewesen. Als Hüter der Verfassung hätte das Bundesverfassungsgericht hier die Gelegenheit gehabt, der strafrechtlichen Verfolgung unbequemer politischer Kritik klare verfassungsrechtliche Grenzen aufzuzeigen. Stattdessen hat es die Verfassungsbeschwerde ohne jede Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und die aufgeworfenen Grundrechtsfragen unbeantwortet gelassen. Für mich ist das ein Versagen verfassungsgerichtlicher Verantwortung – ausgerechnet dort, wo sie besonders gefordert gewesen wäre.”
Um CJ Hopkins bei der hohen Geldstrafe und den Prozesskosten zu unterstützen, haben mein Kollege Bastian Barucker und ich ein Crowdfunding aufgesetzt. Alle Schenkungen gehen direkt auf das Konto von CJ Hopkins. Er bittet darum, nur dann etwas zu schenken, wenn es finanziell möglich ist:
Crowdfunding Straf- und Prozesskosten CJ Hopkins
Die zweite Auflage von CJ Hopkins’ Buch “The Rise of the New Normal Reich” ist über den Buchshop von Tucker Carlson erhältlich:
The Rise of the New Normal Reich
Quellen:
Berliner Zeitung (2024): Richterin zum Fall CJ Hopkins: Mit Nazi-Vergleichen gegen die Coronapolitik – ist das erlaubt?
Netzwerk KriSta (2024): Wieviel NS-Kennzeichen verträgt die deutsche Demokratie?
Berliner Zeitung (2024): Postideologischer Totalitarismus: Was der “Kampf gegen rechts” verdrängt
Berliner Zeitung (2024): Die gefährliche Inflation der Hakenkreuze - auf deutschen Zeitschriften
Aya Velázquez (2024): Freispruch für den US-amerikanischen Autor CJ Hopkins
Aya Velázquez (2024: Skandalurteil: Der US-amerikanische Autor CJ Hopkins wurde schuldig gesprochen
Berichterstattung zum aktuellen Urteil:
Nachdenkseiten (2026): Skandalurteil: Noch immer wird Corona-Kritik bestraft
Berliner Zeitung (2026): US-Autor nach Corona-Tweets verurteilt: Werde es nicht mehr wagen, deutsche Behörden zu kritisieren
CJ Hopkins (2026): My Heartfelt Apology to the German Authorities and Courts on the Occasion of My Sentencing for Heinous Tweet-Crimes
Interviews mit CJ Hopkins:
Bastian Barucker (2026): Das Entstehen eines globalen ideologischen Machtsystems mit CJ Hopkins
Aya Velázquez (2025): “Ich glaube nicht, dass der Totalitarismus gewinnt”
Tucker Carlson (2026): Gedankenverbrechen, Kulte und Propaganda: Die Entwicklung des Systems zum Nazi-Totalitarismus
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An excellent essay describing a high profile case.
It will be interesting to see how German politicians spin this, and how Big Pharma will continue to harm many people with their full support. This is the situation in many European countries.
Sehr cooles Plädoyer, genau so muss man wohl mit deutschen Gerichten umgehen....Das da der Eine oder Andere mal drüber nachdenkt, wäre ja was!!!!