Berliner Zeitung zahlt erneut Abfindung an gekündigten Mitarbeiter
Der Videojournalist Ignacio Rosaslanda ging gegen seine Kündigung bei der Berliner Zeitung vor. Sein Fall ist Teil einer Kündigungswelle des Verlagshauses im Jahr 2024.
Am Mittwoch, 14. Januar, wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin der Fall des von der Berliner Zeitung gekündigten Videojournalisten Ignacio Rosaslanda verhandelt. Rosaslanda kommt aus Mexiko und erhielt im Rahmen eines Stipendiums des Austauschprogramms „International Journalist Program“ (IJP) der deutschen Bundesregierung einen dreimonatigen Praktikumsplatz bei der Berliner Zeitung. Die Berliner Zeitung bot Rosaslanda während seines Praktikums sofort einen festen Job als Videojournalist bei der BLZ an, woraufhin er ein Visum beantragte und seinen Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegte. Ein Jahr später wurde er unter fragwürdigen Umständen gekündigt. Zur Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht erschienen der Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, sowie neben mir drei weitere Journalisten.
Rosaslanda ist studierter Kommunikationswissenschaftler mit Schwerpunkt auf Journalismus und Videoproduktion, und hat einen Master im Bereich Dokumentarfilm. Ab Oktober 2023 war er für knapp ein Jahr bei der Berliner Zeitung tätig. Dabei dokumentierte er unter anderem die Palästina-Proteste an der Humboldt-Universität, große Demos und Sportereignisse, oftmals exklusiv und unter hohem persönlichen Risiko. Seine Videoberichte gingen regelmäßig in den sozialen Medien viral und wurden sowohl von deutschen Medien, als auch der internationalen Presse aufgegriffen. Eines seiner Videos erhielt auf dem X-Kanal der Berliner Zeitung knapp fünf Millionen Aufrufe.
Bei einem Protestevent an der Humboldt-Universität im Mai 2024, das Rosaslanda für die BLZ dokumentierte, wurde er von Berliner Polizeibeamten tätlich angegriffen und verletzt: Die Beamten schlugen dem Reporter dabei mehrfach mit Fäusten ins Gesicht und fixierten ihn über Stunden mit Handschellen. Gegen einen Beamten wurde später strafrechtlich ermittelt, und ein Strafbefehl in Höhe von 7200 Euro verhängt.
Die Berliner Zeitung stellte sich unmittelbar nach dem Vorfall noch hinter ihren Kollegen und verurteilte das Vorgehen der Polizei scharf. Nur wenige Monate später, Anfang Oktober 2024, erhielt Rosaslanda seine Kündigung. Weil ihm dabei in seinen Augen keine legitimen Kündigungsgründe dargestellt wurden, und nur inhaltliche Auseinandersetzungen, aber keine Verfehlungen seinerseits vorausgegangen waren, zog Rosaslanda mit seinem Fall vor das Arbeitsgericht Berlin.
Die Richterin schlug den Weg einer „gütlichen Einigung“, also eines Vergleiches, vor. Rosaslandas Verteidiger gab zu bedenken, dass sein Mandant extra für diesen Job aus Mexiko gekommen sei. Er habe ein Visum beantragt und seine Heimat verlassen. Sein Aufenthaltsstatus sei zwischenzeitlich durch die Kündigung in Gefahr gebracht worden, und sie habe ihn in eine „wirtschaftlich dramatische Situation“ gebracht. Er habe nach acht Monaten schlussendlich einen neuen Job gefunden, der jedoch deutlich schlechter bezahlt sei. Aufgrund des neuen Beschäftigungsverhältnisses sei sein Mandant trotz erheblicher Bedenken mit einer Abfindungszahlung von zehntausend Euro einverstanden.
Holger Friedrich war ohne Anwaltskanzlei erschienen, stattdessen wurde er von der Justiziarin des Berliner Verlags begleitet. Sie führte aus, dass der Kläger seine Heimat verlassen und in einem anderen Land eine Kündigung erhalten habe, gehöre zu den „normalen Lebensrisiken“. Es stünde ihm frei, „seine Heimat wieder aufzusuchen“. Nur weil jemand aus dem Ausland käme und ein Aufenthaltsstatus an einen Job geknüpft sei, hieße das nicht, dass man die Person nicht auch kündigen dürfe. Sie verwies auf “Umstrukturierungen” bei der Berliner Zeitung als Grund für die Kündigung - diese sei daher betriebsbedingt. Friedrich bezeichnete die von der Klägerseite geforderte Summe als „utopisch“ und bot zwei Bruttomonatsgehälter an, was einer Summe von 6.333 Euro entspräche. Nach geltender Gesetzeslage sei sogar nur ein halbes Bruttomonatsgehalt fällig.
Nach einer Besprechung der Klägerseite hielt Rosaslanda sein Plädoyer. Er sei sehr glücklich gewesen, als er nach Deutschland gekommen sei, wo man Arbeitsrechte habe. In den ersten zwei Monaten als Praktikant bei der Berliner Zeitung habe er etwa zwanzig Texte eingereicht. Er habe daher nicht verstanden, warum er nicht direkt im Verlagshaus der Berliner Zeitung, sondern im BLZ-Subunternehmen „.img itai’s machine GmbH“ angestellt worden sei, das keinen Kündigungsschutz und keinen Betriebsrat habe, was Kündigungsprozesse wie den vorliegenden für das Unternehmen deutlich erleichtere. Er frage sich, ob man durch solche unfairen Einstellungspraktiken Migranten arbeitsrechtlich benachteilige. Er habe viele Überstunden gemacht, und seine Tätigkeit für die Berliner Zeitung sei gefährlich gewesen: Während seiner Arbeit sei er von Berliner Polizeibeamten angegriffen, verletzt und festgenommen worden. Infolge dieses Vorfalls habe es auch Probleme mit seinem Visum gegeben.

Die Berliner Zeitung versuche nun, die Kündigung als betriebsbedingt darzustellen – der eigentliche Hintergrund sei jedoch ein anderer gewesen: Am Tag der Kündigung habe ihm der stellvertretende Chefredakteur mitgeteilt, er habe eine Anweisung nicht befolgt - dabei sei es um ein Porträt der Aktivistin Karoline Preisler gegangen.
Karoline Preisler ist eine ostdeutsche Pro-Israel-Aktivistin und ehemaliges Mitglied der FDP. Ihre öffentlichen Auftritte am Rande von palästinasolidarischen Demos werden immer wieder kontrovers diskutiert, da Preisler ausschließlich die palästinensischen Verbrechen vom 07. Oktober 2023 anprangert, während sie die Verbrechen der israelischen Regierung in Gaza und der Westbank nicht thematisiert. In den vergangenen Jahren erhielt Preisler mehrere Auszeichnungen jüdischer Vereinigungen in Deutschland, etwa den Paul-Spiegel-Preis des Zentralrats der Juden in Deutschland. Angesichts von über 70 Tausend getöteten Palästinensern, darunter 20 Tausend Kindern, steht Preisler für viele palästinasolidarische Aktivisten symbolisch für eine deutsche Staatsräson, die klare Unterschiede zwischen dem Wert von Menschenleben macht.

Rosaslanda führte vor Gericht weiter aus, einen Monat vor seiner Kündigung habe er den Auftrag erhalten, ein Videoportrait von Karoline Preisler zu erstellen, in dem er sie als „sehr mutige Person“ darstellen sollte. Er habe daraufhin verlangt, Preisler auch kritische Fragen stellen zu dürfen, was zum Fundament seiner Arbeit als Journalist gehöre. Daraufhin sei ihm “Arbeitsverweigerung” vorgeworfen worden, und er habe ohne weitere Erklärungen keine Arbeitsaufträge mehr erhalten. Alle zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Aufträge an ihn seien gecancelt worden.
Tatsächlich ging im August 2024 ein Ermahnungsschreiben seitens des BLZ-Subunternehmens „.img itai’s machine GmbH“ an Rosaslanda heraus, das mir vorliegt. Darin ist unter anderem zu lesen: „Sie äußerten, dass Sie nur dann bereit seien, den Beitrag zu erstellen, wenn Sie der Protagonistin kritische Fragen stellen dürften.“ Laut Schreiben sei ihm daraufhin der Auftrag ein weiteres Mal erklärt worden, worauf Rosaslanda erneut erklärt habe, dass er das Video in der vorgegebenen Form nicht erstellen wolle. Nachdem sein Verhalten ihm gegenüber als „Arbeitsverweigerung“ bezeichnet worden sei, habe er schlussendlich angeboten, den Auftrag doch zu übernehmen - zu diesem Zeitpunkt habe man jedoch bereits eine andere Lösung gefunden gehabt, so das Schreiben weiter. Rosaslandas Verhalten habe eine “klare Arbeitsverweigerung” dargestellt, weshalb eine Ermahnung erfolge. Man fordere ihn auf, dieses Verhalten nicht zu wiederholen. Er sei aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet, sich loyal gegenüber seinem Arbeitgeber zu verhalten. Dazu gehöre auch, dass Anweisungen von direkten Vorgesetzten zu befolgen seien. Das Schreiben trägt die Unterschriften des Geschäftsführers Christoph Stiller und Verlegers Holger Friedrich.
Über Karoline Preisler erschien kurz vor Rosaslandas Kündigung ohne seine Beteiligung ein unkritischer Videobericht in der Berliner Zeitung.
Rosaslanda führte vor Gericht weiter aus, bei seinem Kündigungsgespräch sei auch Silke Friedrich, die Frau des Verlegers, anwesend gewesen und habe auf die „mangelnde Qualität seiner Arbeit“ verwiesen. Dieser Vorwurf sei für ihn jedoch nicht nachvollziehbar, da die BLZ nach der Kündigung auch weiterhin seine Videos verwendet habe. Bei seinem Kündigungsgespräch sei zudem niemand aus der Personalabteilung anwesend gewesen, um den Vorgang zu dokumentieren.
An dieser Stelle wurde Rosaslanda von der Richterin unterbrochen: Das stünde alles schon in der Akte. Auch Holger Friedrich schaltete sich ein: Mit Blick auf die hier anwesenden Pressevertreter müsse der Vorwurf unfairer Praktiken gegenüber Migranten in seiner Redaktion klar zurückgewiesen werden: Mehr Diversität als in seinem Unternehmen sei nicht denkbar. Im Verlagshaus würden Mitarbeiter aus 40 Nationen arbeiten, die „Amtssprache“ im Unternehmen sei Englisch. Im Onlinebereich arbeite ein „internationales Entwicklerteam“. Die dortigen Kollegen hätte sich gegen einen Betriebsrat entschieden - das sei ihre Sache. Er würde jedoch die Diskussion an dieser Stelle gerne abbrechen, da man hier “ein wunderbares Publikum“ habe. Man möge den Fall bitte „durchrichten“: Angebot, Gegenangebot - so habe er es mal gelernt.

Die Richterin drängte dennoch auf einen Vergleich, und brachte zum Ausdruck, dass sie das Angebot des Verlegers von zwei Monatsbruttogehältern als fair empfände. Nach einer kurzen Besprechung der Klägerseite einigte man sich auf die von Friedrich vorgeschlagenen 6.333,33 Euro brutto. Als Kündigungsgrund werden „betriebsbedingte Gründe“ angeführt, zudem erhält Rosaslanda ein Arbeitszeugnis mit der Note “gut”, das er jedoch selbst schreiben muss.
Kurz vor Ende der Verhandlung kommentierte ein Schöffe in den Raum gerichtet, man habe noch nie erlebt, dass bei einer Verhandlung so viel Presse anwesend gewesen sei. Holger Friedrich pflichtete ihm bei: Das habe er auch noch nicht erlebt. Die Richterin fragte „rein interessehalber“ in die Runde, für wen wir denn alle so schreiben würden. Eine Kollegin meldete sich daraufhin als „nd“, ein weiterer als “freier Journalist”. Die Richterin meinte, hätte man das gewusst, hätte man noch mehr zum Sachverhalt sagen können. Eine Kollegin kommentierte, das könne sie doch auch jetzt noch tun. Dazu kam es jedoch nicht mehr, weil die Richterin die Verhandlung beendete.
Der Darstellung Holger Friedrichs vor Gericht, die Amtssprache im Verlagshaus Berliner Zeitung sei Englisch, widersprachen mir gegenüber mehrere BLZ-Mitarbeiter: Zum Zeitpunkt der Anstellung des Videoredakteurs Rosaslanda sei Englisch definitiv nicht die “Amtssprache” im Unternehmen gewesen.
Rosaslanda zeigte sich sehr erleichtert über den Ausgang des Prozesses. Die Phase der Kündigung bei der Berliner Zeitung sei für ihn persönlich sehr belastend gewesen. Am Tag seiner Kündigung sei er aus den Räumen des Verlagshauses nach draußen eskortiert worden. Schon lange vor der Kündigung habe er in der Redaktion der BLZ nicht mehr frei arbeiten können. So habe er etwa über den „Palästina-Kongress“ berichten wollen, was ihm jedoch redaktionsintern untersagt worden sei. Stattdessen habe man eine andere Kollegin geschickt, die beim Thema Palästina stärker auf „Staatsräson“-Linie der Bundesregierung gewesen sei. In seinen Augen wäre es damals äußerst wichtig gewesen, das repressive Vorgehen des deutschen Staates rund um dieses Ereignis kritisch zu beleuchten. Auch das linke Medium “Neues Deutschland” berichtete kritisch über Rosaslandas Kündigungsprozess und mutmaßte, dass seine propalästinensische Haltung der Grund gewesen sein könnte.
Ignacio Rosaslanda ist nach dem Fall der ehemaligen Redakteurin und Leiterin der “Open Source”-Rubrik, Lena Böllinger, ein weiterer Mitarbeiter der Berliner Zeitung, der unter fragwürdigen Umständen gekündigt wurde und sich erfolgreich juristisch dagegen zur Wehr gesetzt hat. Ohne ein Verfahren hätte er keinerlei Abfindung erhalten. Im Mai steht ein weiteres arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Berliner Zeitung an: Die ehemalige Redakteurin des Ressorts Gesundheit, Ruth Schneeberger, deren Texte sich großer Beliebtheit erfreuten, wurde im Dezember 2024 wie Böllinger ohne Begründung entlassen, und geht ebenfalls seit einem Jahr juristisch dagegen vor. Ihre Kündigung und ihren Prozess gegen die Berliner Zeitung hatte sie im Oktober 2025 öffentlich gemacht. Schneeberger hatte sich im Rahmen ihrer Tätigkeit kritisch mit der Corona-Politik der Bundesregierung auseinandergesetzt, mit besonderem Fokus auf Geschädigte der Corona-Impfung. Im Zuge der Kündigungswelle um Rosaslanda, Böllinger und Schneeberger wurde im Herbst 2024 auch die Zusammenarbeit mit dem freien Journalisten Bastian Barucker beendet, von dem im Jahr 2024 ebenfalls regelmäßig kritische Beiträge zu den Corona-Maßnahmen in der Rubrik „Open Source“ erschienen waren.
Persönliche Einschätzung zur Kündigungswelle im Jahr 2024 bei der Berliner Zeitung
Im September 2024 hatten mehrere Medien, darunter Spiegel und Übermedien, der Berliner Zeitung vorgeworfen, regelmäßig Aktivisten eine Stimme zu geben. Die daraufhin erfolgende Kündigungswelle legt in meinen Augen nahe, dass auf solche externen Anschuldigungen anderer Medien redaktionsintern reagiert wurde, indem einzelnen Mitarbeitern ihre kritische Haltung als „Aktivismus“ ausgelegt wurde - insbesondere, wenn diese im Gegensatz zur offiziellen Haltung der Bundesregierung steht, etwa dem Genozid der israelischen Regierung in Gaza, oder der Corona-Politik der Bundesregierung. Kollegen, die hier besonders kritisch hinschauten, offizielle Erzählungen hinterfragten und damit Journalismus im besten Sinne betrieben, wurde nicht etwa der Rücken gestärkt, sondern sie wurden im Sinne einer Harmonisierung der Blattlinie „entsorgt“.
Die Kündigungswelle bei der Berliner Zeitung und die dazu öffentlich gewordenen Informationen werfen ein Schlaglicht auf Praktiken redaktionsinterner Zensur, der Journalisten in großen Medienhäusern heute systematisch ausgesetzt sind. Wenn dies bereits in einem als regierungskritisch geltenden Medium wie der Berliner Zeitung der Fall ist, erhält man eine vage Ahnung davon, wie es wohl in Medien ablaufen mag, in denen Standpunkte der Bundesregierung offensiv vertreten werden.
Dies wirft grundsätzliche Fragen zur Pressefreiheit in Deutschland auf. Die Arbeitsplätze im journalistischen Bereich sind dünn gesät, der Markt ist umkämpft. Es ist in meinen Augen von essenzieller Bedeutung, dass Journalisten unabhängig von ihrem Arbeitsort, nach besten Wissen und Gewissen frei über Vorgänge des Zeitgeschehens berichten können. Eigenständig denkende Mitarbeiter zu kündigen, sobald es externen Gegenwind gibt, ist in meinen Augen ein fragwürdiges Vorgehen. Ich halte die Berliner Zeitung für eine wichtige Stimme in der deutschen Medienlandschaft und würde es daher begrüßen, wenn aus dem Vorgefallenen Lehren gezogen würden. Auch für die BLZ kann es auf Dauer keine Lösung sein, unter zweifelhaften Umständen gekündigten Mitarbeitern reihenweise hohe Abfindungssummen zahlen zu müssen. Meinungspluralismus und Arbeitsrechte im Journalismus sind essenzielle Bestandteile der Pressefreiheit.
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