Expertenrat-Urteil: Die bilateralen Beziehungen zu China bleiben unantastbar
Im Rechtsstreit um die Protokolle des Corona-Expertenrats zwischen dem Arzt Dr. Christian Haffner und dem Bundeskanzleramt ist ein Urteil gefallen. Der Richter hat einen Kompromiss gewählt.
Das Gerichtsurteil zu den Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist gestern per Post beim Kläger, dem Frankfurter Arzt Dr. Christian Haffner, eingetroffen. In der Urteilsbegründung gibt der Richter des Berliner Verwaltungsgerichts der Klägerseite in einigen Punkten recht: Das Bundeskanzleramt muss alle Namen von Medikamenten, Impfstoffen und Pharmaunternehmen freigeben. Im Hinblick auf die Namen der Experten und Expertinnen wird das Bundeskanzleramt dazu verpflichtet, eine Neubewertung der betreffenden Stellen durch ein sogenanntes “Drittbeteiligungsverfahren” durchzuführen: Das heißt, alle Experten und Expertinnen müssen einzeln befragt werden, ob sie einer Veröffentlichung ihres Namens im Rahmen der Protokolle zustimmen. Beim Thema “bilaterale Beziehungen” folgt der Richter Dr. James Bews der Argumentation des Kanzleramts: Alle Textstellen, in denen über Chinas Pandemiepolitik gesprochen wird, bleiben geschwärzt. Christian Haffner rechnet damit, dass das Kanzleramt gegen das Urteil in Berufung gehen wird.
Aus Sicht des Arztes Christian Haffner der größte Erfolg der Verhandlung: Das Bundeskanzleramt muss sämtliche Namen von Pharmaunternehmen, Medikamenten und Impfstoffen offenlegen. Die vier (!) Anwälte des Bundeskanzleramts hatten argumentiert, dass eine Offenlegung zu “Preisnachteilen” bei den erwähnten Pharmaunternehmen im Rahmen zukünftiger Impfstoffkäufe führen könnte.
Diese Argumentation schmetterte das Gericht ab:
”Die Beklagte hat nicht zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) dargelegt, dass die Offenlegung dieser Passagen den fairen Wettbewerb des Staates als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr und am Wirtschaftsleben beeinträchtigen kann (.). Ihre Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen, ist fernliegend. Der Beklagtenvortrag entbehrt greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre. Darüber hinaus ist die Annahme der Beklagten unplausibel, die Informationspreisgabe könne in einer solchen Situation Preisaufschläge auf Präparate zur Folge haben, die vom ExpertInnenrat im Verhältnis zu anderen Präparaten als wirksamer bewertet wurden. Denn zum einen ist nicht vorgetragen, dass die von den ExpertInnen vorgenommenen Bewertungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind. Und zum anderen wären die Bewertungen angesichts der laufenden Adaption von Impfstoffen und Medikamenten an neue Virusvarianten im Fall einer zukünftigen Pandemie überholt.”
In punkto Offenlegung der Namen der Experten argumentierte das Gericht, der Sachverhalt sei “noch nicht entscheidungsreif”: Ob der Kläger Zugang zu den Namen der Experten erhält, hänge vom Ergebnis eines durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens ab. Das Gericht erkannte aus politischen Gründen ein gewisses Schutzbedürfnis der Expertenrat-Mitglieder an, und widersprach hierbei der Argumentation des Klägers:
” (.) die Beklagte hat den Inhalt der Beratungen des ExpertInnenrats weitestgehend offengelegt und damit auch die Entscheidungsfindung im Gremium für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gemacht. Mit seinem Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, eine Grundanforderung der Wissenschaft sei, dass man zu seiner Aussage stehe, weil ansonsten Kritik nicht adressiert werden könne, dringt der Kläger ebenfalls nicht durch. Der Vortrag ist zu abstrakt, weil nicht erkennbar ist, welche Äußerungen der ExpertInnen er kritisieren möchte. Zudem ist der Kläger für eine etwaige kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Äußerungen nicht auf den Namen des jeweiligen Urhebers angewiesen. Er kann seine Kritik vielmehr in der Öffentlichkeit oder gegenüber allen Mitgliedern des ExpertInnenrats äußern.”
Zwar seien die Experten als Sachverständige im juristischen Sinne geladen gewesen, was eigentlich ein berechtigtes öffentliches Auskunftsinteresse darstellt - doch durch ihre exponierte Stellung und die politische Brisanz des Themas hätten sie ein “gesteigertes Interesse an Geheimhaltung”:
“Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie und der sich schnell wandelnden wissenschaftlichen Erkenntnislage geben die in den Protokollen enthaltenen Äußerungen die vorläufigen Einschätzungen der ExpertInnen im Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung wieder. Diese Äußerungen betrafen einen gesellschaftlich kontrovers diskutierten Politikbereich und dienten der Bundesregierung als Grundlage für grundrechtsintensive Eingriffsmaßnahmen.”
Die Anwälte des Kanzleramts hatten vor Gericht argumentiert, dass im Falle einer Offenlegung der Namen der Experten auch die “öffentliche Sicherheit” gefährdet sei: In bestimmten “Szenen” seien besonders exponierte Mitglieder und Gäste des Expertenrats “regelrecht verhasste Feindbilder”. Die Veröffentlichung ihrer Namen könne die Gefahr für sie noch weiter erhöhen. Dies überzeugte das Gericht nicht, da zu wenig konkret dargelegt wurde, wie eine Veröffentlichung der Protokolle die ohnehin schon bestehende Gefahrenlage für die Experten noch weiter erhöhen könne:
“Das Vorbringen der Beklagten, einzelne umgesetzte oder diskutierte Corona-Maßnahmen der Bundesregierung würden noch heute sehr kontrovers sowie emotional und politisch stark aufgeladen diskutiert und es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf. Es fehlt an einer Verknüpfung der von der Beklagten benannten „Aufregerthemen“ und den geschwärzten Passagen. Für das Gericht ist nicht nachvollziehbar, dass gerade die in den Protokollen enthaltenen Aussagen der ExpertInnen und Gäste derartige Themen bzw. Maßnahmen betreffen. Ihr allgemeiner Bezug zur Corona-Pandemie genügt für die konkrete Möglichkeit der von der Beklagten befürchteten verbalen und körperlichen Übergriffe nicht.”
“Mit ihrem weiteren Vortrag, besonders exponierte Personen benötigten ständigen Personenschutz und einzelne Mitglieder des ExpertInnenrats seien innerhalb der Reichsbürger- und Querdenkerszene verhasste Feindbilder, beschreibt die Beklagte die allgemein bestehende Gefahrenlage für diese Personen. Diese belegt sie mit dem geplanten Entführungsversuch des Bundesgesundheitsministers, die Umsturzpläne der „Patriotischen Union“ sowie den Anfeindungen und Drohungen gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Insoweit mag die Annahme der Beklagten zutreffen, dass weitere Veröffentlichungen im Kontext des ExpertInnenrats aufmerksam wahrgenommen werden. Auch insoweit fehlt indes Vortrag dazu, dass gerade die Offenlegung der geschwärzten Passagen die Gefahrenlage für die Betroffenen konkretisieren oder verstärken würde.”
Das vom Gericht beauftragte Drittbeteiligungsverfahren dürfte noch einmal spannend werden: Welche Mitglieder des Expertenrats stehen zu ihren Aussagen, und sorgen für wissenschaftliche Transparenz - und welche möchten rückblickend lieber nicht mehr mit bestimmten Äußerungen in Verbindung gebracht werden? Die geschwärzten Namen der Experten betreffen den Großteil der aktuell noch geschwärzten Stellen:
Wie bereits in der Gerichtsverhandlung in Aussicht gestellt, gab das Gericht im Bereich “bilaterale Beziehungen” der Argumentation des Kanzleramts recht:
“Gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf internationale Beziehungen. Die Beklagte geht davon aus, dass die Offenlegung der benannten Passagen ihre Beziehungen zur Volksrepublik China beeinträchtigen kann. In der mündlichen Verhandlung hat die Beklagte das allgemeine außenpolitische Ziel benannt, die bestehenden politischen Beziehung zu China zu schützen. Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels sei es, die Beziehungen durch die Offenlegung der Informationen nicht zu belasten. Diese Zielsetzung und Strategiebestimmung entziehen sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien weithin einer gerichtlichen Kontrolle und überschreiten nicht den verfassungsrechtlich eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum der Beklagten (.) Insbesondere geht der Einwand des Klägers fehl, die Maßstäbe und Wertungen des chinesischen Regimes könnten nicht maßstabbildend für die Geheimhaltung von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. Denn Schutzgut von § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG sind die Beziehungen der Bundesrepublik zu dem anderen Staat, dessen politisches System nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes entsprechen muss. Die Einschätzung der Beklagten, die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist – gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung – nicht zubeanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar.”
Die Kosten für das Verfahren sind zu drei Viertel von der Beklagten zu tragen, zu einem Viertel von der Klägerseite. Dr. Christian Haffner, der Kläger des Verfahrens, zeigt sich vorerst recht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und teilte diesbezüglich auf Anfrage mit:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet das Bundeskanzleramt zu weiteren Entschwärzungen, wie zum Beispiel in den Passagen über die Corona-Impfstoffe. Das ist ein großer Erfolg. Ob wir in die nächste Instanz gehen, prüfen wir gerade. Wer die Gäste beim Corona-Expertenrat waren, hat aus meiner Sicht durchaus Relevanz, um Einflussnahmen abschätzen zu können. Ebenso sollte der Abschnitt über den Ursprung des Coronavirus lesbar sein, da dies von öffentlichem Interesse ist. Auch das Bundeskanzleramt kann gegen das aktuelle Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Daher ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“
Das gesamte Gerichtsurteil zum Download
Bericht zur Gerichtsverhandlung
Analyse der Entschwärzungen des Bundeskanzleramts
Analyse der Protokolle des Corona-Expertenrats, 1.-25- Sitzung
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Hallo Aya,
die Frage ist, warum wurde gerade am 17.03.2020 durch Wieler die Risikostufe erhöht und was könnte dies mit China zu tun haben!?
Vielleicht liegt hierin der Grund:
BioNTech, Pressemitteilung vom 16. März 2020 (!!!)
"BioNTech und Fosun Pharma bilden strategische Allianz für COVID-19-Impfstoff in China
...BioNTech und Fosun Pharma werden gemeinsam klinische Studien zu BNT162 in China durchführen und dabei BioNTechs proprietäre mRNA-Impfstofftechnologie und Fosun Pharmas klinische Entwicklungs- und Vermarktungskapazitäten in China nutzen.
... Die Unternehmen werden zusammenarbeiten, um klinische Studien in China durchzuführen und dabei die umfangreichen klinischen Entwicklungs-, Regulierungs- und kommerziellen Kapazitäten von Fosun Pharma im Land zu nutzen.
... "Wir betrachten diese Zusammenarbeit als einen wichtigen Schritt in unserem weltweiten Bemühen, die Entwicklung unseres mRNA-Impfstoffs zur Vorbeugung von COVID-19-Infektionen voranzutreiben. Fosun Pharma teilt unser Engagement, den COVID-19-Ausbruch schnell zu bekämpfen, und bringt umfassende Entwicklungserfahrung und ein umfangreiches Netzwerk auf dem Pharmamarkt in China mit“, sagt Dr. Ugur Sahin, Gründer und CEO von BioNTech
Wu Yifang, Präsident und CEO von Fosun Pharma, erklärt: „Eine mögliche Pandemie** erfordert eine gemeinsame Anstrengung und beide Unternehmen sind leidenschaftlich daran interessiert, ..."
** orig. "potential pandemic"
https://investors.biontech.de/news-releases/news-release-details/biontech-and-fosun-pharma-form-covid-19-vaccine-strategic/
Leidenschaftlich dürfte auch die deutsche Politik an dem Deal interessiert gewesen sein, siehe EVONIK und die staatliche RAG Stiftung, und hat am Tag darauf, am 17.03.2020, für die "mögliche Pandemie", durch Herrn Wieler, die Risikostufe auf "hoch" eingestellt! Wegen "... der großen Dynamik der Pandemie und dem starken Anstieg der Fallzahlen."
Dafür hatte man schnell noch die Tests von
130.000 (7..600 positiv, Woche 11) auf 350.000 (24.000 positiv, Woche 12) hochgefahren! Dreimal so viele "Fälle" - aber nur ein Anstieg der Positivrate von 5,9% auf 6,8%!
Noch. Artikel zum Thema BioNTech/China vom 11.01.2024
"BioNTech zieht es wieder nach China
.... BioNTech SE hat am Mittwoch einen weiteren Deal mit einem chinesischen Unternehmen abgeschlossen, diesmal für Antikörper in der frühen Entwicklungsphase. Wie das deutsche Biotech-Unternehmen mitteilte, zahlt es 20 Mio. US-Dollar für zwei präklinische monoklonale Antikörper von WuXi Biologics. Im Gegenzug erhalten die Mainzer die Exklusivrechte, die Antikörper zu „Therapeutika der nächsten Generation“ weiterzuentwickeln, während WuXi im weiteren Verlauf Anspruch auf Meilensteinzahlungen und gestaffelte Tantiemen hat, schreibt BioSpace.
... April 2023 leistete das Mainzer Biotech-Unternehmen eine Vorauszahlung in Höhe von 170 Mio. US-Dollar an ein weiteres in Shanghai ansässiges Unternehmen – Duality Biologics. Diese Vereinbarung umfasste auch zwei in der Entwicklung befindliche ADCs für solide Tumore, von denen eines bereits die Fast-Track-Zulassung der FDA erhalten hat. Im Erfolgsfall erhält DualityBio mehr als 1,5 Mrd. US-Dollar an Meilensteinzahlungen und gestaffelten Lizenzgebühren."
https://transkript.de/artikel/2024/biontech-zieht-es-wieder-nach-china/
Und nicht nur BioNTech - eine Ausgründung der Gutenberg Universität Mainz - haben Verbindungen nach China - Stand 2022 - siehe
"Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verweigerte die Herausgabe der Informationen über Drittmittel aus China mit dem Argument, dass Transparenz über ihre Industriekooperationen die Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen verletzen würde."
Betrifft nicht nur die Mainzer Uni ...
"Die Zusammenarbeit deutscher Forschungseinrichtungen mit ihren chinesischen Partnern ist äußerst intransparent. Auf die Frage des Autors nach Angaben zu deren Verbindungen zu chinesischen Institutionen antworteten nur drei von 55 deutschen Forschungsinstituten und Universitäten mit aussagekräftigen Angaben. Dies spiegelt einen ähnlichen Forschungsversuch des Autors aus dem Jahr 2020 wider, bei dem die finanziellen Einkünfte deutscher Universitäten aus chinesischen Quellen untersucht wurden, wobei ebenfalls nur eine Minderheit der Universitäten Informationen bereitstellte.
.... Deutsche Forschungseinrichtungen interagieren mit vielen chinesischen Einrichtungen, die vom ASPI China Defense University Tracker als risikoreich oder sehr risikoreich eingestuft werden. Von den 784 erfassten Forschungsverbindungen bestehen 90 mit chinesischen Einrichtungen mit hohem Risiko und 127 mit sehr hohem Risiko. 40 Verbindungen in der Stichprobe betrafen Universitäten, die Teil der „Sieben Söhne der Nationalen Verteidigung“ sind. In 141 Fällen kooperierten deutsche Einrichtungen mit Einrichtungen der VR China, die in der Vergangenheit Wirtschaftsspionage oder Fehlverhalten begangen hatten. In 127 Fällen wurde die kooperierende chinesische Einrichtung auf die Einrichtungenliste ausländischer Regierungen gesetzt. Fast alle untersuchten deutschen Einrichtungen interagierten mit chinesischen Einrichtungen, die in die oben genannten Kategorien fallen. Nur sechs von 55 taten dies nicht."
https://academytracker.ceias.eu/articles/2cPXMRm4IpiaWJPBuC1nR2
Drittmittel für deutsche Unis aus China!? Ein weiterer Nachweis, dass die Wissenschaft schon lange nicht mehr unabhängig ist!
Dear Aya, as usual I have translated this from German. This is an astoundingly well written article, clearly showing the inner workings of our beloved states - because Germany is not alone with this mal-practice. In this case it was a major win for the truth. Thank you.