In eigener Sache: Dafür werde ich vom Verfassungsschutz beobachtet
Nachdem der Verfassungsschutz die Antwortfrist auf meine Anfrage überschritten hatte, wofür ich eigentlich beobachtet werde, kam nun eine Antwort. Das Ergebnis ist erschreckend lächerlich.
Anfang diesen Jahres hatte ich die hellsichtige Idee, einmal beim Verfassungsschutz nachzufragen, ob ich beobachtet werde. Ich hegte schon seit längerer Zeit den Verdacht, dass der neue Phänomenbereich “Verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates” möglicherweise dafür missbraucht werden könnte, Regierungskritiker und Oppositionelle zu überwachen - und ich als regierungskritische Journalistin unter diese Kategorie fallen könnte. Nach einigen Schriftwechseln erhielt ich schließlich im Juni eine “positive Antwort” von der Behörde und erfuhr, dass ich für einen journalistischen Artikel und einen Social Media Post aus dem Jahr 2022 beobachtet werde. Ebenso wurde mir eine Zahl von 815 Einträgen mitgeteilt, die in der elektronischen Datenbank des Verfassungsschutzes zu meinem Namen zu finden seien. Zu meiner Beobachtung berichtete ich auf meinem Blog. Weitere Details teilte man mir damals noch nicht mit. Seit einigen Tagen weiß ich mehr. Das Ergebnis ist erschreckend lächerlich: Es beweist, dass ich mit meinem Verdacht richtig lag - und die neue Beobachtungskategorie systematisch dazu missbraucht wird, Regierungskritiker als Staatsfeinde zu brandmarken und in den Radar der Behörde zu ziehen.
Es hat mehr als ein halbes Jahr gedauert - seit meiner ersten Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar diesen Jahres - dass ich nun endlich eine Auskunft von der Behörde erhalten habe, wofür genau ich eigentlich beobachtet werde. Eine Auskunft, die mir von Rechts wegen zusteht. Ich musste einen Anwalt hinzuziehen, um meinem legitimen Auskunftsinteresse Nachdruck zu verleihen. Nachdem die Behörde die gesetzlich vorgegebene, dreimonatige Antwortfrist überschritten hatte, und ich auf der Plattform X ankündigte, eine Untätigkeitsklage einzureichen, flatterte wie durch ein Wunder plötzlich der Antwortbrief des Verfassungsschutzes ins Haus. Auf einmal ging es also.
Aus gut informierten Quellen habe ich in der Zwischenzeit erfahren, dass die zwei gesondert hervorgehobenen Quellen, für die ich beobachtet werde - der journalistische Artikel und der Social Media Post aus dem Jahr 2022 - die Quellen sind, die den Ausschlag für meine Verfassungsschutz-Beobachtung gaben. Die erste Quelle sei immer das “Verdachtsmoment”, die zweite Quelle bestätige den Verdacht - daraufhin würde die Beobachtung starten.
Die beiden ausschlaggebenden Gründe, für die ich beobachtet werde, sind noch sehr viel lächerlicher, als ich erwartet hatte: Es sind Texte, die eindeutig von der Presse-, sowie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Weder enthalten sie strafbare Passagen, noch greifen sie staatliche Institutionen an. Im Gegenteil: Sie setzen sich kritisch mit bestimmten Protagonisten der Oppositionsbewegung während der Corona-Maßnahmen auseinander - etwa der Organisation Querdenken, sowie dem heute wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug inhaftierten Rechtsanwalts Reiner Füllmich. Ebenso in der Liste meiner potenziell “staatsgefährdenden Aktionen” wird meine Bankverbindung genannt - völlig rätselhaft, inwiefern die öffentliche Angabe einer IBAN-Nummer den Staat gefährden sollte. Oder gefährdet es etwa den Staat, wenn meine Leser mich für meine Arbeit bezahlen? Das gesamte Schreiben des Verfassungsschutzes an mich biete ich - mit geschwärztem Klarnamen - zum freien Download an, um den Fall für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.
Das Verdachtsmoment: Der Auslöser meiner VS-Beobachtung
Mein Artikel “Die Saalfeld-Falle” vom 25. Mai 2022 stellt den Ausgangspunkt meiner Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dar, das sogenannte “Verdachtsmoment”. Es handelt sich dabei um ein Interview mit einem Querdenken-Aussteiger, dem Musiker André Krengel. Krengel hatte sich über Monate ehrenamtlich in der Querdenken-Bewegung engagiert, indem er auf Querdenken-Bühnen als Musiker auftrat. Als er schließlich von der Querdenken-Spitze zu einem Treffen ins sachsen-anhaltische Saalfeld eingeladen wurde - angeblich für ein wichtiges Strategietreffen - und dort auf den “König von Deutschland” stieß, der als zentrale Figur der Reichsbürger-Szene gilt, schwand sein Vertrauen in die Köpfe der Querdenken-Bewegung schlagartig. Mit Reichsbürgern wollte Krengel nichts zu tun haben. Er fühlte sich von der Querdenken-Spitze hinters Licht geführt.
Die erste Frage, die sich aufdrängt: Inwiefern kann ein Interview mit einem Querdenken-Aussteiger einer Regierungsbehörde wie dem Verfassungsschutz überhaupt unangenehm sein? Schließlich dürfte das Narrativ, dass jemand Querdenken enttäuscht verlassen hat, da ihm die Organisation nicht vertrauenswürdig erscheint, dem Staat ja eigentlich nur nützlich sein. Interviews mit Querdenken-Aussteigern waren bereits in der regierungstreuen ZEIT Online, sowie bei T-Online erschienen.
An Berichten von Menschen, die sich entsetzt von Querdenken abwenden, müsste der Verfassungsschutz doch eigentlich Gefallen finden. Was war also bei meinem Interview anders? Warum hielt der Verfassungsschutz ausgerechnet mein Interview mit einem Querdenken-Aussteiger für potenziell verfassungsgefährdend, und initiierte die Beobachtung meiner Person? Über Gründe hierfür lässt sich natürlich nur spekulieren, da im Schreiben keine angegeben wurden - und Geheimdienste in der Regel nicht zur Geschwätzigkeit neigen. Der einzige Grund, der mir plausibel erscheint, wenngleich er lächerlich wäre: Laut Krengels Darstellung hatte die Querdenken-Spitze engagierten Mitstreitern gezielt eine Falle gestellt, um diese einem Medienskandal zuzuführen, die Bewegung in der öffentlichen Wahrnehmung mit Reichsbürgern in Verbindung zu bringen, und eine Verfassungsschutz-Beobachtung aller Querdenken-Mitglieder zu rechtfertigen. Er verdächtigte die Köpfe der Bewegung, nicht sauber zu spielen, und stellte den Verdacht in den Raum, dass Teile der Bewegung vom Verfassungsschutz unterwandert sein könnten. Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte des Bundesvorstands der NPD V-Leute waren, weshalb sogar das Verbotsverfahren ins Stocken geriet: Kein abwegiger Verdacht. Darauf spielt auch der Titel des Interviews an: “Die Saalfeld-Falle” meint: “Die Verfassungsschutz-Falle”.
In meinem Begleittext zum Inteview mit André Krengel legte ich nahe, dass der Verfassungsschutz durchaus ein valides Interesse daran gehabt haben könnte, Mitglieder der Querdenken-Bewegung mit Reichsbürgern und Rechtsradikalen in Verbindung zu bringen, um im Anschluss eine Beobachtung der gesamten Bewegung zu rechtfertigen. Eine legitime Cui Bono-Überlegung. Zum Zeitpunkt des Saalfeld-Besuchs von Querdenken am 15.11.2020, gab es den neuen Phänomenbereich “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” nämlich noch gar nicht. Als im April 2021 erstmals in der Tagesschau angekündigt wurde, dass die Querdenken-Bewegung nun vom Verfassungsschutz beobachtet würde, wurden Verbindungen zur Reichsbürger-Szene als zentraler Grund angegeben.
Hätte also der Verfassungsschutz bei Saalfeld seine Finger im Spiel gehabt, so hätte er sich seine neuen Beobachtungsobjekte quasi selbst geschaffen. Dies wäre nichts weniger als ein politischer Skandal erster Güte. Überlegungen in diese Richtung sind aus journalistischer Sicht völlig legitim. Ich schrieb im Artikel, der zu meiner Verfassungsschutz-Beobachtung führte, dazu Folgendes:
“Nach zwei Jahren Corona-Regime tut es Not, Bilanz zu ziehen. Mit der Diskreditierung des Labels Querdenken und dessen gezielter Assoziierung mit der Reichsbürger-Bewegung konnten Millionen Oppositionelle in Deutschland, die formal Querdenken zugeordnet wurden, durch den Verfassungsschutz beobachtet, und eine ganze Bewegung an die Wand gefahren werden. Ein entscheidender Aspekt, um die Saalfeld-Aktion als “Verfassungsschutz-Falle” einzuordnen, war, dass Michael Ballweg fast sämtliche Teilnehmer über das geplante Zusammentreffen mit Peter Fitzek, dem “König von Deutschland”, zuvor in Unkenntnis ließ. Diese Täuschungsabsicht hat ihn verraten - so André Krengel, Profi-Musiker, Querdenken-Aussteiger und mein Gesprächspartner im nun folgenden Interview.”
Führte also die Tatsache, dass ein Verdacht in den Raum gestellt wurde, dass der Verfassungsschutz möglicherweise bei Saalfeld seine Finger im Spiel hatte, zu meiner eigenen Verfassungsschutz-Beobachtung? Dies wäre illegal. Denn der Verfassungsschutz hat zwar die Aufgabe, die fdGO zu schützen - er selbst ist jedoch kein schützenswerter Teil der fdGO. Er darf kritisiert werden. Er darf verdächtigt werden, Straftaten und verdeckte Operationen durchgeführt zu haben. Angesichts seines jahrzehntelangen, historisch bestens belegten Sündenregisters sind derartige Vorwürfe und Verdächtigungen auch nicht einmal abwegig, sondern drängen sich geradezu auf. Um nur einige wenige Datenpunkte in die Waagschale zu werfen: Ex-NSDAP-Mitglieder in Spitzenfunktionen der Behörde in den ersten Jahrzehnten, die Versorgung der RAF mit Sprengstoff und Waffen, die “Celler Loch”-Affäre, der Aufbau der Neonazi-Szene und der NPD, bis hin zum Untätigbleiben bei den Morden des NSU. Es ist weder abwegig, noch fernliegend, den Verfassungsschutz verdeckter Operationen zu verdächtigen - das zeigt die Geschichte nur allzu deutlich auf.
Sogar die Abschaffung des Bundesamts für Verfassungsschutz darf völlig legal gefordert werden - derartige Forderungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Angesichts der Tatsache, dass dem Verfassungsschutz dieser simple Fakt wiederholt von Verwaltungsgerichten erklärt werden musste - etwa beim Präzedenzurteil der Causa Rolf Gössner - stellt sich die Frage, wie oft man dem Verfassungsschutz das eigentlich noch erklären muss. Selbstverständlich dürfen sowohl meine Interviewpartner, als auch ich selbst, den Verfassungsschutz verdächtigen, hinter gewissen Aktionen zu stehen, die dem Staat auf besonders auffällige Weise nützen. Ein Beobachtungsgrund beim Verfassungsschutz darf daraus nicht hervorgehen, denn wer den Verfassungsschutz kritisiert, auch vehement kritisiert, der möchte damit in keinster Weise die fdGO abschaffen.
Interessanterweise wird im Schreiben noch ein weiterer Telegram-Post aus dem Jahr 2022 benannt, der ebenfalls Querdenken-Bezug hat: Ein Telegram-Posting vom 06. Juni 2022 mit dem Titel “Der Gipfel der Geschmacklosigkeit”, bei dem ich Versuche der Querdenken-Bewegung kritisiere, Michael Ballweg bei seiner Inhaftierung als nächsten “Nelson Mandela” zu ikonisieren. Bei der Erfassung dieses Postings sei die Zielrichtung allerdings nicht auf meine Person gerichtet gewesen, behauptet der Verfassungsschutz. Dies ergibt allerdings nur begrenzt Sinn, denn das nächste aufgeführte Posting ist der zugehörige Telegram-Post zu meinem “Die Saalfeld-Falle”-Artikel - für den ich beobachtet wurde. Der Telegram Post mit dem Titel “Der Gipfel der Geschmacklosigkeit” sieht folgendermaßen aus:
Der “bestätigte Verdacht”: Die zweite Quelle, die meine Verfassungsschutz-Beobachtung zementierte
Als zweite Quelle, die meine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz praktisch “in Stein meißelte” - denn zwei Quellen braucht es immer, im Abstand von etwa einem Monat, um eine Beobachtung zu legitimieren - war ein Telegram-Post vom 12. Juni 2022. Darin ging es um mutmaßliche Scientology- und UN-Esoterik-Verbindungen des Rechtsanwalts Reiner Füllmich. Füllmich sitzt heute übrigens wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug im Gefängnis - sich mit dubiosen Netzwerken dieser Personalie kritisch auseinanderzusetzen, hat demnach damals wie heute aus journalistischer Sicht komplett Sinn ergeben. Der Post enthielt von einem Mitglied meiner Chatgruppe gesammeltes Bildmaterial in der typischen ästhetischen Aufmachung von esoterischen Oppositionsnetzwerken, die global agieren, gern viele Spendengelder ihrer Mitglieder eintreiben, und sich dabei institutionell immer wieder zu Scientology und ähnlichen neo-religiösen Sekten rückverfolgen lassen. Es war ein kurzer Kommentar zu einer Netzwerkanalyse über New-Age-Netzwerke, die im Wesentlichen im ersten verlinkten Video von “Hugo talks” getätigt wurde. Die Strategie, eine Oppositionsbewegung mit haufenweise Schwachsinn (“Aliens, unterirdische Städte, collective ascension”) zu durchsetzen, so dass sie für den Mainstream nicht mehr anschlussfähig ist, setzte ich in meinem Post am Schluss mit der gut erforschten CIA-Methodik “COINTELPRO” in Verbindung.
Kritisiert wurde auch in diesem Post weder der Staat, noch irgendein ein staatlicher Akteur, sondern schlichtweg ein Akteur der Oppositionsbewegung: Der Rechtsanwalt Reiner Füllmich. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum sich der Staat durch so einen Telegram-Post angegriffen fühlen sollte, zumal es ja nicht mal um ihn geht. Die Netzwerke, die ich in diesem Post kurz umreiße, dürften maximal ein Fall für Sektenberatungen sein. Dass ich mich polemisch-kritisch zu den dargestellten Netzwerken positioniere, geht aus dem Post unmissverständlich hervor. Mir fehlt wirklich die Fantasie, warum dieser Post meine Beobachtung als “bestätigter Verdacht” meine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zementiert haben soll. Vielleicht brauchte man auch einen zweiten Post innerhalb eines gewissen zeitlichen Abstands zum ersten (erster Post: 25. Mai, zweiter Post: 12. Juni), um die erforderlichen zwei öffentlichen Beiträge beisammen zu haben, um eine Beobachtung starten zu dürfen. Vielleicht wurde nur irgendein Post “pro forma” gesucht, um die erwünschte Beobachtung meiner Person zu legitimieren. Ich bin inhaltlich völlig ratlos, inwiefern ich damit die freiheitlich demokratische Grundordnung delegitimiert, oder irgendeine rote Linie überschritten haben soll.
Da hilft es auch nichts, dass das Bundesamt in seinem Schreiben weiter ausführt, diese Daten hätten ja ohnehin nach zweijähriger Aufbewahrungsfrist nun zur Löschung angestanden: Sie hätten gar nicht erst erhoben werden dürfen, da sie schlichtweg für den Staat keine Gefahr darstellen, und eine Erhebung von solchem Schwachsinn eine Verschwendung unserer Steuergelder darstellt. Außerdem liegen weitere 390 Dokumente zu meinem öffentlichen Pseudonym “Aya Velázquez” in der Datenbank des Verfassungsschutzes, die dieser mir bislang noch nicht mitteilen wollte, und die wohl noch nicht zur Verjährung anstehen, da sie in der Zeit nach den beiden prominent erwähnten Posts gesammelt wurden. Es steht an keiner Stelle, dass die Beobachtung meiner Person inzwischen beendet wäre. Um die weiteren 390 Quellen im Detail zu erfahren, habe ich nun eine Klage eingereicht.
Fazit: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat die Öffentlichkeit belogen
Verfassungsschutzpräsident Bernard Haldenwang auf der BPK am 18.06.2024 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2023
Was aus diesen wenigen Informationen im Schreiben des Verfassungsschutzes an mich jedoch bereits konstatiert werden kann: Haldenwangs Behauptung in der Bundespressekonferenz vom 18.06.2024, bei der Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts 2023, war eine glatte Lüge - denn allein mein Beobachtungsfall beweist das Gegenteil. Haldenwang sagte vor den versammelten Journalisten in dieser Pressekonferenz, nach einer kritischen Nachfrage der Journalistin Zara Riffler, ob der neue Phänomenbereich nicht auch politisch missbraucht werden könnte:
”Fakt ist nur, es geht dabei um Personen, die ohne dem Bereich Links- oder Rechtsextremismus anzugehören, eindeutig, eindeutig verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie wollen den Staat überwinden, sie wollen Widerstand gegen diesen Staat leisten, sie wollen ein anderes System schaffen, und damit sind die roten Linien unserer Verfassung überschritten, und es war notwendig, diesen neuen Phänomenbereich einzurichten, um eine Beobachtung dieser entsprechenden Personen [herbeizuführen, Anmerkung A.V.] - und das sind jetzt nicht viele in Summe, niemand soll glauben, alle Demonstrierenden gegen Corona-Maßnahmen würden jetzt darunter fallen. Nur sehr, sehr wenige aus diesem ganzen Umfeld. Aber die, die die roten Linien überschritten haben, die müssen auch beobachtet werden.”
Ich habe keinerlei “roten Linien überschritten”, sondern werde für journalistische Texte beobachtet, die an keiner Stelle auch nur annähernd extremistische Tendenzen aufweisen. Haldenwang hat demnach Presse und Öffentlichkeit belogen: Es werden sehr wohl Menschen beobachtet, die in keinster Weise den Verdacht erwecken, zu verfassungswidrigen Bestrebungen zu führen. Hätte ich in den beanstandeten Posts jetzt irgendwas von “Ich will Handschellen klicken hören!” oder ähnlichen martialischen Wünschen in Richtung Regierung geschrieben, hätte vermutlich jeder mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz Verständnis gehabt - wenngleich selbst solche Aussagen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. Doch ich habe nichts dergleichen getan. Die Posts und journalistischen Texte, für die ich beobachtet werde, richten sich nicht mal gegen die Regierung - sondern gegen oppositionelle Organisationen, die ich aus guten, berechtigten Gründen für dubios hielt, und für meine Pflicht als Journalistin, meine Leser darüber aufzuklären.
Demnach werden Journalisten für von der Pressefreiheit gedeckten Journalismus beobachtet. Hart erarbeitete Steuern der Bürger werden unter dem neuen Phänomenbereich zum Fenster hinaus geworfen, als ob das Land keine dringenderen Probleme hätte. Zudem wird die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit verletzt, und eine aktive, staatlicherseits angeordnete Rufschädigung an freien Journalisten vorgenommen.
Im Zuge der Berichterstattung rund um die RKI-Files wurde diese Information auch gleich von einigen Medien dankbar zu Diffamierungszwecken meiner Person aufgegriffen: “wird nach eigenen Angaben vom Verfassungsschutz beobachtet” als Insignium für Dubiosität und Unseriosität. Ich hätte den einfacheren Weg gehen können, mir diese Diffamierungen ersparen und gar nicht öffentlich darüber sprechen müssen - aber ich bin der Meinung, diese Tatsachen gehören auf den Tisch, um die ausufernden neuen Praktiken des Verfassungsschutzes überhaupt problematisieren zu können. Denn diese sind struktureller Natur. Irgendjemand musste mit der Info, für bloßen Journalismus beobachtet zu werden, nach draußen gehen - um auf den Missstand aufmerksam zu machen, dass inzwischen regulärer Journalismus ins Fadenkreuz der Behörde gerät. Zustände wie diese hätte ich mir eigentlich nur in der DDR vorstellen können - aber in Deutschland seit 2020 ist scheinbar alles möglich.
Um eine Offenlegung der im Schreiben genannten, weiteren 390 Quellen zu meiner Person zu erwirken, die in der Datenbank des Verfassungsschutzes gespeichert sind - die Zahl von zuvor benannten “815 Quellen” wurde plötzlich auf 390 geschrumpft - werde ich nun weiter juristisch gegen den Verfassungsschutz vorgehen, und fortlaufend öffentlich über das Verfahren informieren. Das Schreiben vom Verfassungsschutz an mich mit den ersten Details zu meiner Beobachtung stelle ich mit geschwärzten persönlichen Daten zum freien Download zur Verfügung. Es ist mir ein Anliegen, mit dieser Offenlegung eine öffentliche Debatte zu dem neuen Phänomenbereich des Verfassungsschutzes anzuregen. Denn so, wie es jetzt läuft, kann es nicht weitergehen. Wir können als Gesellschaft darüber diskutieren, ob es reicht, den neuen Phänomenbereich wieder abzuschaffen, den Verfassungsschutz zu reformieren, oder den Verfassungsschutz abzuschaffen - aber der Status quo ist einer westlichen Demokratie unwürdig.
Aus meiner eigenen Betroffenheit heraus habe ich eine Initiative gegründet, die es jedem Bürger dieses Landes ermöglichen soll, zu erfahren, ob er oder sie auch beobachtet wird: Die neue Webseite wirbeobachtenzurueck.de. Auf dieser Webseite kann sich jeder Bürger in wenigen Minuten individualisierte Auskunftsanträge an den Verfassungsschutz erstellen lassen, speziell zugeschnitten auf den neuen Phänomenbereich. Genauere Informationen zur Webseite und den weiteren Zielen des Projekts finden sich in einem ausführlichen Artikel und einem kurzen Erklär-Video dazu. Wer mithelfen möchte, diese Aktion großzumachen, schreibt am besten selbst einen Antrag beim Verfassungsschutz und teilt die Seite mit allen Freunden und Bekannten, die aufgrund ihrer politischen Ansichten ebenso davon betroffen sein könnten. Wie hier bewiesen werden konnte, braucht es nicht viel, um vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Es kann buchstäblich jeden treffen. Für eine Unterstützung bei den entstandenen Kosten des Projekts in Höhe von 5.500 € habe ich ein Spendenkonto bei Gofundme eingerichtet.
Der Staat beobachtet freie und souveräne Bürger? Die Antwort freier und souveräner Bürger hierauf kann nur lauten: Wir beobachten zurück.
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Ich habe durch Zufall erfahren, dass ich beobachtet werde. Hier mein Artikel + meine Akte im Artikel verlinkt: https://drbine.substack.com/p/innenministerium-bespitzelt-1600
Ich bin angeblich "Reichsbürger", weil ich Anwälten zugearbeitet habe, die versucht haben, Menschen zu helfen, die sich mit entsprechenden Argumentationen in Schwierigkeiten gebracht haben.
Sind wir naiv oder wie tief ist der Abgrund?
Als der Inlandsgeheimdienst beschloss, eine Akte über mich anzulegen und mein gesamtes Privatleben zu steuern war ich 15 Jahre alt (fünfzehn). Mit 18 wurde ich symptomlos in einer Spezialklinik operiert. Nun, die Klinik ist abgerissen, die Akten verschwunden und mir bleibt eine Narbe.
Was um aller Welt veranlasst einen Staat so gegen Jugendliche vorzugehen? Was hat es mit der Klinik auf sich? Könnte es noch heute Leute aus meinem damaligen Umfeld kompromittieren?
Was veranlasst einen Staat? Egal wann, egal wo- der größte Feind des Menschen ist die eigene Regierung.