Neues Projekt gegen den Verfassungsschutz: Wir beobachten zurück
Eine neue Webseite ist an den Start gegangen: wirbeobachtenzurueck.de. Ein Antragsgenerator, um zu erfahren, ob man vom Verfassungsschutz beobachtet wird
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst. Seit 2021 gehört die Ausspähung von Gesinnungsvergehen der Bürger, unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, zu seinen Hauptbetätigungsfeldern, da er sich einen neuen Phänomenbereich geschaffen hat: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Unter dieser Kategorie werden sogenannte „Staatsdelegitimierer" gefasst. Das sind Menschen, die aus Sicht des Verfassungsschutzes die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage stellen oder “verächtlich machen”. Weil völlig unklar ist, welche Menschen unter die bewusst schwammig gehaltene Kategorie fallen, und ein politischer Missbrauch des neuen Instruments zu befürchten ist, habe ich nun eine neue Webseite ins Leben gerufen: wirbeobachtenzurueck.de. Es handelt sich dabei um einen Antragsgenerator, mit dem sich jeder Bürger innerhalb von Minuten rechtssichere Auskunftsanträge an sämtliche deutsche Nachrichtendienste erstellen lassen kann - mit einem Fokus auf den neuen Phänomenbereich. Was die neuen Praktiken des Verfassungsschutzes so problematisch macht, und was wir mit dem neuen Projekt “Wir beobachten zurück” alles vorhaben, erkläre ich im folgenden Video und Artikel.
Worum geht es?
Deutschlands Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, ist ein weltweites Unikum. Ein Nachrichtendienst, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt, sucht in einer westlichen Demokratie seinesgleichen - und stellt im Falle Deutschlands ein Relikt aus zwei Weltkriegen und einer jahrzehntelangen Diktatur dar: Dem Bürger wird hierzulande traditionell stärker misstraut als in anderen Ländern. Seit 2021 hat sich diese Situation durch das Drehen an zwei entscheidenden Stellschrauben drastisch verschärft: Erstens, die Einführung des neuen Phänomenbereichs mit dem sperrigen Titel “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”, der am 15. Juni 2021 erstmals auf einer Bundespressekonferenz durch den damaligen Innenminister Horst Seehofer und Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang vorgestellt wurde.

Zweitens, die Legalisierung der Beobachtung von Einzelpersonen via Bundestagsentscheid, festgesetzt im Bundesgesetzblatt vom 05. Juli 2021. Vorher war nur eine Beobachtung von als extremistisch eingestuften Gruppen möglich. Unter Artikel 1 § 4 Absatz 1 a) wurde folgende Formulierung hinzugefügt:
”Bestrebungen im Sinne des $ 3 Absatz 1 können auch von Einzelpersonen ausgehen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln. In diesem Fall gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Verhaltensweise der Einzelperson darauf gerichtet sein muss, die dort genannten Ziele zu verwirklichen.”
Vom Gesetzgeber her hat der Verfassungsschutz die Aufgabe, “verfassungsfeindliche Bestrebungen” zu beobachten. Unter einer „verfassungswidrigen Bestrebung“ versteht man einen zielgerichteten Versuch, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das erklärte Ziel der inzwischen massiv ausgeweiteten, präventiven Gedankenschnüffelei ist es, „verfassungswidrige Bestrebungen“ zu erkennen, bevor diese an nennenswertem Einfluss gewinnen können. Der "Delegitimierungsbegriff", den sich der Verfassungsschutz innerhalb der Behörde unter Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang selbst geschaffen hat, um dieses Ziel zu erreichen - ohne dass der Phänomenbereich je als Gesetz den Bundestag passiert hätte - setzt jedoch schon viel früher an: Nämlich bei Meinungen, von denen der Verfassungsschutz glaubt, dass sie einmal zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen führen könnten. Die Betonung liegt auf dem Konjunktiv.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang auf der BPK am 18.07.2024 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2023
Der Verfassungsschutz betrachtet dabei die Begriffe „Staat“ und „Regierung“ als weitgehend synonym: Wer die Regierung kritisiert, delegitimiert damit in den Augen der Behörde auch automatisch den Staat als solchen. Damit hat sich der Verfassungsschutz eine neue Gummi-Kategorie geschaffen, mithilfe derer theoretisch so gut wie jeder beobachtet werden kann, der schon einmal die Regierung kritisiert hat. Laut der Auffassung von Verfassungsrechtlern wie Volker Boehme-Neßler oder dem Buchautor und ehemaligen SPD-Minister Mathias Brodkorb greift der Verfassungsschutz damit tief in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein, und stellt seinerseits eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar.
Mathias Brodkorb, der ein sehr lesenswertes Buch über den Verfassungsschutz mit dem Titel “Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?” geschrieben hat, kritisiert zudem die begriffliche Unschärfe des Verfassungsschutzes: So sei dieser nicht einmal in der Lage, seine eigenen Begriffe genau zu definieren - geschweige denn, sie stringent anzuwenden. Oftmals rechtfertige er die Beobachtung von Personen mit völlig unhaltbaren Begründungen, weil er sich gar nicht die Mühe mache, das Gemeinte auch wirklich zu verstehen - oder es bewusst falsch verstehe, um eine Beobachtung zu legitimieren. Brodkorb nennt den neuen Phänomenbereich daher eine “rechtsstaatliche Sauerei”. Zu einem ähnlich scharfen Urteil kommt auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler:
“Wer definiert denn, was Verächtlichmachung ist? Was ist zulässige Kritik, und wann fängt Verächtlichmachung an? Das definiert ja in erster Linie erstmal der Verfassungsschutz. Das kann überhaupt nicht sein.”
Dass mit vagen Begrifflichkeiten wie „Delegitimierung des Staates“ einem politischem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird, dürfte eigentlich einleuchten - zumal der Verfassungsschutz dem Innenministerium, und somit immer der jeweils herrschenden Regierung unterstellt ist. Bei einem Regierungswechsel kann sich der Wind auch ganz schnell mal drehen: Sind illegitime Beobachtungspraktiken in der Behörde erst einmal Usus geworden, können sie fortan gegen alles und jeden gerichtet werden.
Zudem weist Mathias Brodkorb in seinem Buch “Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?” auf eine beunruhigende Parallele zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR hin: Die Praxis der sogenannten “Zersetzung”. Zersetzung bedeutet soviel wie “Unschädlichmachung”. Die berüchtigte “Richtlinie 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge” des MfS der DDR beschreibt als Zersetzungspraxis unter anderem „die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender, sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben”. | Quelle
Auch der Verfassungsschutz wendet Zersetzungsmethoden an, um als Staatsfeinde wahrgenommene Personen zu dämonisieren und gesellschaftlich zu isolieren. Dabei ist er auf die Mithilfe der Zivilgesellschaft angewiesen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass Einschätzungen des Verfassungsschutzes von Massenmedien ungefragt übernommen und benutzt werden, um Personen, Parteien, Medien oder sonstigen Gruppierungen einen diskreditierenden Stempel aufzudrücken. “Wird vom Verfassungsschutz beobachtet” fungiert dabei als Insignium für Dubiosität, Unseriosität und einer potenziellen Gefährdung der fdGO. Es ist schwer rufschädigend, mit einem solchen Stempel belegt zu werden.
Ein plastisches Beispiel dafür ereignete sich kürzlich, als das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine Tabelle von Webseiten veröffentlichte, die angeblich “Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“ würden, da sie im Rahmen der sogenannten “Doppelgänger-Kampagne” des Kremls verwendet wurden - was natürlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der betroffenen Medien liegt. Der Stempel “Nähe zum russischen Narrativ” wurde dankbar von konkurrierenden Medienschaffenden angenommen - etwa dem Tagesspiegel-Journalisten Alexander Fröhlich, der auf X feixend über den Verleger Holger Friedrich von der Berliner Zeitung herzog. Nach massiver Kritik der betroffenen Medien musste der Bayerische Verfassungsschutz sich korrigieren. Die Korrektur bekamen dann aber wiederum nicht alle mit, wie etwa der betroffene Freitag ernüchtert feststellte:
“Obwohl die Reaktion der Behörde schnell erfolgte, war in der Zwischenzeit einiger Schaden angerichtet. Auf der Plattform X, aber auch darüber hinaus erfolgte eine Diskussion darüber, ob ein lautes Nachdenken über die Ukrainepolitik der Bundesregierung verfassungsfeindlich sei. Der feine Unterschied zwischen einer Erwähnung von Medien im Zusammenhang mit einer russischen Desinformationskampagne und der Einstufung einer Zeitung durch den Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ russischer Propaganda ist manch einer Leserin entgangen, die ein Hinterfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine gerne selbst als verfassungsfeindlich eingeordnet hätte.”
Ohne den Medienaufschrei, der erfolgte, weil in diesem Fall so viele namhafte große Medienhäuser betroffen waren, hätte der Verfassungsschutz seine Publikation nicht verändert. Das angewandte Prinzip: Der Verfassungsschutz drückt Personen, Gruppierungen, Medien oder Parteien einen Stempel auf, und andere Medien verbreiten seine Erzählung unhinterfragt - schließlich hat es ja der Verfassungsschutz gesagt. Sie übernehmen für den Verfassungsschutz die Drecksarbeit der medialen Stigmatisierung der betroffenen Personen oder Gruppierungen. Ein Beispiel von vielen dafür, wie Zersetzung 2.0 in der Praxis laufen kann - wobei der Begriff natürlich noch mehr Dimensionen hat, etwa die gezielte Zersetzung von Gruppen durch das gezielte Streuen von Misstrauen und Gerüchten. Weitere Drecksarbeit also, für die der Verfassungsschutz vornehmlich seine V-Leute einsetzt. In der sehr aufschlussreichen Richtlinie 1/76 des Ministerium für Staatssicherheit der DDR wurde dieses Vorgehen wie folgt beschrieben:
”…systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen; […] Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen […]”
Auch Praktiken wie diese sind gelebte Realität in der Bundesrepublik des Jahres 2024. In diesem Zusammenhang sei an das NPD-Verbotsverfahren erinnert, das deshalb nicht vorankam, da im Bundesvorstand der NPD mehr als die Hälfte der Mitglieder V-Leute waren, die vor Gericht hätten offengelegt werden müssen. Wer glaubt, dass es in anderen oppositionellen Bewegungen heute anders zugeht, dem ist nicht mehr zu helfen - vor allem angesichts der Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Mitarbeiterstab in den letzten 20 Jahren von etwa 2000 auf 4000 Mitarbeiter verdoppelt hat - Landesämter und V-Leute sind hierbei noch nicht mit einberechnet. Dies hat mit allem, aber nicht mehr viel mit Demokratie zu tun.
Das Ausmaß der neuen Verfassungsschutz-Beobachtung
Um vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, reicht es heute teilweise schon aus, ein Plakat aufgehängt, die falsche Demo besucht, oder den falschen Meinungsbeitrag in den sozialen Medien geteilt zu haben. Diese Informationen kamen kürzlich ans Licht durch durch die brisanten Enthüllungen eines Verfassungsschutz-Whistleblowers, Gregor S., der sich im Mai 2024 mit drastischen Worten an die Öffentlichkeit gewandt hatte, als er der Schwäbischen Zeitung ein sehr lesenswertes Interview gab: “Verfassungsschützer schlägt Alarm: Der Rechtsstaat wird ausgehöhlt”. Der Verfassungsschutz-Whistleblower berichtete darin unter anderem, wie sehr die behördliche Überwachungspraxis inzwischen „durch eine Umdeutung und Pervertierung der Sprache“ völlig ausgeartet sei, und nun auch völlig normale Bürger treffen könne, bei denen das noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre:
”Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. (.) Plötzlich wird versucht, auch Menschen zu diskreditieren, zu dämonisieren und auszugrenzen, bei denen das vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewesen ware. Bei denen man gesagt hat, das ist doch alles im völlig normalen und verfassungsmäßigen Rahmen.”
Gregor S. begründete gegenüber der Schwäbischen Zeitung die ausufernden neuen Praktiken auch mit einer internen Dysfunktionalität der Behörde:
“Weil der Dienst es »mit ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- oder Rechtsterroristen, oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch nicht waren.«“
Als Beispiele hierfür nennt er:
“Das könne nun »auch jemanden treffen, der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.«“
Der mutige Insider, der interne Missstände der Behörde öffentlich machte, wurde inzwischen natürlich vom Dienst suspendiert und wird seitens seines ehemaligen Arbeitgebers mit allen strafrechtlichen Mitteln verfolgt. Um ihm bei den zu erwartenden, hohen Anwaltskosten zu helfen, die sich voraussichtlich auf 50 Tausend Euro belaufen werden, hat der Mitarbeiter ein Spendenkonto via Gofundme angelegt. Da wir ihm wichtige Einblicke in die internen, illegitimen Praktiken des Verfassungsschutzes verdanken, hat er jede finanzielle Unterstützung verdient.
Offiziell wird laut dem letzten Verfassungsschutzbericht 2023 unter dem neuen Phänomenbereich eine Zahl von 1.600 Bürgern überwacht - was der noch amtierende Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang erst kürzlich in einer Bundespressekonferenz auf Nachfrage gegenüber der Journalistin Zara Riffler als "nur sehr wenige" bezeichnete. Ob diese Zahl wirklich stimmt, und in Wahrheit nicht noch viel höher liegt, darf durchaus angezweifelt werden - zumal der Verfassungsschutz-Whistleblower Gregor S. im Interview mit der Schwäbischen Zeitung ausgesagt hat, dass zu jeder Zielperson auch immer das gesamte soziale Umfeld der Person “mit beobachtet” würde. Ziel sei es, ein Gesamtbild über die Person zu erhalten, und da gehöre das gesamte soziale Umfeld mit dazu. Sogenannte “Staatsdelegitimierer” würden dabei ganz genau wie Rechts- oder Linksextremisten behandelt: Es würde das gesamte nachrichtendienstliche Arsenal gegen sie aufgefahren:
"Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“ Quelle: Schwäbische Zeitung

Eine der Personen, die unter dem neuen Phänomenbereich “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” beobachtet werden, bin ich selbst. Ich habe Anfang diesen Jahres über den Antragsgenerator “Frag den Dienst” bei der Behörde nachgefragt und herausbekommen, dass ich für einen journalistischen Artikel und einen Social Media Post aus dem Jahr 2022 beobachtet werde. Inzwischen hat sich wohl eine stolze Zahl von 815 Einträgen zu meiner Person in der Datenbank des Verfassungsschutzes angesammelt - wobei die Behörde behauptete, es könne sich dabei auch um eine andere Person mit dem gleichen Namen handeln. Wer’s glaubt. Aus gut informierten Quellen habe ich inzwischen erfahren, dass die zwei gesondert hervorgehobenen Quellen in dem Schreiben wohl die beiden Quellen sind, die den Ausschlag für meine Beobachtung gaben. Die erste Quelle sei das “Verdachtsmoment”, die zweite bestätige den “Verdacht” - daraufhin würde die Beobachtung starten.
Unter Hinzuziehung eines Anwalt habe ich nachgefragt, um welche Quellen es sich dabei genau handelt. Eine Information, die mir von Rechts wegen zusteht. Nachdem die Behörde die gesetzlich vorgegebene, dreimonatige Beantwortungsfrist der Anfrage überschritten hatte, und ich am 19. September öffentlich auf der Plattform X ankündigt hatte, dass ich nun eine Untätigkeitsklage gegen den Verfassungsschutz einreichen werde, erhielt ich wie durch ein Wunder umgehend eine Antwort.
Die Antwort des Verfassungsschutzes und die Gründe, aufgrund derer ich beobachtet werde, beleuchte ich in einem weiteren Artikel, da es den Rahmen dieses Artikel sprengen würde. Soviel lässt sich hier schon festhalten: Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, inwiefern bei den aufgelisteten Quellen, für die ich beobachtet werde, eine “Staatsdelegitimierung” oder eine Gefährdung der fdGO vorliegen soll. Hier der betreffende Ausschnitt aus dem Schreiben des Verfassungsschutzes:
In meinem Artikel “Die Saalfeld-Falle” vom 25. Mai 2022, der den Ausgangspunkt der Beobachtung meiner Person durch den Verfassungsschutz darstellt, führte ich ein Interview mit einem Querdenken-Aussteiger, der von der Querdenken-Spitze gegen seinen Willen zum “König von Deutschland” gelockt wurde und sich von Querdenken hinters Licht geführt fühlte. Im darunter genannten “Telegram-Posting” vom 12. Juni 2022 ging es um die mutmaßlichen Scientology- und UN-Esoterik-Verbindungen des Rechtsanwalts Reiner Füllmich. Füllmich sitzt heute übrigens wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug im Gefängnis - sich mit den Netzwerken dieser Personalie kritisch auseinanderzusetzen, hat demnach damals wie heute Sinn ergeben. Die dritte aufgelistete Quelle ist meine Bankverbindung - meine IBAN-Nummer.
Warum diese drei Beiträge aus der Sicht des Verfassungsschutzes “staatsgefährdend” gewesen sein sollen, und inwiefern ich mit einer kritischen journalistischen Auseinandersetzung mit Querdenken und Reiner Füllmich “eine rote Linie überschritten” haben soll, wird wohl für immer das Geheimnis von Thomas Haldenwang, dem noch amtierenden Verfassungsschutz-Präsidenten, bleiben. Oder sind etwa Querdenken und Füllmich “der Staat”? Waren beim berüchtigten Saalfeld-Besuch von Querdenken beim “König von Deutschland”, über den ich berichtet hatte, mehr V-Leute als in der NPD-Spitze dabei? Und dem Verfassungsschutz passte es nicht, dass ich das Event als potenzielle “Verfassungsschutz-Falle” enttarnt hatte?
Was aus diesen wenigen Informationen bereits konstatiert werden kann: Haldenwangs Behauptung in der Bundespressekonferenz vom 18.06.2024 bei der Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts 2023, als er vor der Öffentlichkeit aussagte, “nur diejenigen, die wirklich wirklich rote Linien überschritten haben, werden beobachtet”, war eine glatte Lüge - denn mein Beobachtungsfall beweist das Gegenteil. Ich habe keinerlei “roten Linien überschritten”, sondern wurde für journalistische Texte beobachtet, die an keiner Stelle auch nur annähernd extremistische Tendenzen aufweisen. Haldenwang hat demnach Presse und Öffentlichkeit belogen: Es werden wahllos Menschen beobachtet. Es werden Journalisten für von der Pressefreiheit gedeckten, legitimen Journalismus beobachtet. Unter dem neuen Phänomenbereich werden hart erarbeitete Steuern der Bürger für Schwachsinn zum Fenster hinaus geworfen. Zudem wird die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit verletzt, und eine aktive, staatlicherseits angeordnete Rufschädigung an freien Journalisten vorgenommen. Zustände wie diese hätte ich mir eigentlich nur in der DDR vorstellen können - aber im Deutschland seit 2020 ist scheinbar alles möglich.
Um eine Offenlegung der weiteren, im Schreiben genannten 390 Quellen zu meiner Person zu erwirken - die Zahl von zuvor benannten “815 Quellen” wurde plötzlich auf 390 geschrumpft - werde ich weiter juristisch gegen den Verfassungsschutz vorgehen, und fortlaufend öffentlich über das Verfahren informieren.
Leider ist diese ausufernde, absurde neue Form der Massenüberwachung formaljuristisch betrachtet legal. Die Bürger dieses Landes haben jedoch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, ob und für was sie beobachtet werden. Diesen Rechtsanspruch gilt es nun, maximal auszunutzen - und in einen Bumerang gegen die Behörde zu verwandeln. Wir werden im Folgenden ausloten, wie das gehen kann.
Warum ein neuer Antragsgenerator?
Bereits seit 2014 gibt es einen Online-Formulargenerator namens “Frag den Dienst”, der Auskunftsanträge für die deutschen Geheimdienste erstellt. Der Nachteil: Dieser richtet sich nur an Journalisten. Da jedoch aufgrund der beiden Gesetzesänderungen im Jahr 2021 potenziell ALLE Bürger unter Radar der Behörde fallen können, ist ein Formular, das sich ausschließlich an Journalisten richtet, leider unzureichend. Des Weiteren gibt es ein Portal namens datenschmutz.de, auf dem ebenfalls Datenauskunfts-Anträge an alle möglichen Behörden gestellt werden können. Der Nachteil an den bereits vorhandenen Antragsgeneratoren ist folgender: Sowohl bei Frag Den Dienst, als auch bei datenschmutz.de, gibt es kein Formular, das gezielt auf den neuen Phänomenbereich zugeschnitten ist.
Zudem fehlt die Möglichkeit einer Individualisierung der Anträge. Erfahrungsgemäß wird der Verfassungsschutz diese daher erst einmal ablehnen - mit der Begründung, es müsse ja noch ein persönlicher Grund angegeben werden, warum man glaubt, beobachtet zu werden. Da nach jedem Briefwechsel jeweils eine per Gesetz vorgegebene, dreimonatige Antwortfrist für die Behörde besteht, führt dies unnötigerweise zu einem lästigen Ping-Pong-Spiel mit der Behörde, das sich über mehrere Monate hinziehen kann. Das Kalkül hinter der Anforderung, einen “persönlichen Grund” anzugeben, ist natürlich, dass der Prozess ins Stocken gerät oder gänzlich versandet, weil viele entnervt aufgeben und den Weg nicht zuende gehen. Zudem kann die Anforderung einschüchtern und von Anfragen abhalten - denn wer möchte sich schon freiwillig vor dem Verfassungsschutz als verdächtig darstellen, und ihr dann auch noch verraten, warum man verdächtig sein könnte? Und macht man sich dadurch nicht erst recht verdächtig? Die Antwort auf die letzte Frage lautet: Nein, ein Auskunftsantrag darf nicht ausschlaggebend für eine Verfassungsschutz-Beobachtung werden - dies würde eine illegale Praxis darstellen.
Um der bestehenden Lücke im Formular-Dschungel Abhilfe zu schaffen, habe ich das neue Tool aufgesetzt: wirbeobachtenzurueck.de. Auf dieser Webseite kann man sich in wenigen Minuten Auskunftsanträge an sämtliche Nachrichtendienste des Landes erstellen lassen. Das Formular ist angelehnt an “Frag den Dienst”, aber kann von allen Bürgern, nicht nur Journalisten, verwendet werden. Zudem ist es zugeschnitten auf den neuen Phänomenbereich, und es ist individualisierbar. Das bedeutet, dass direkt im ersten Anschreiben ein persönlicher Grund angegeben werden kann, warum man glaubt, beobachtet zu werden. Damit hat man dann einen sofortigen Rechtsanspruch auf eine Datenauskunft bei der Behörde.
Da es für den Verfassungsschutz ein willkommenes Instrument darstellen kann, auf dem Weg der “Selbstverdächtigung” interessante Daten über die anfragende Person zu erfahren, besteht die Herausforderung natürlich darin, einen formaljuristisch akzeptablen persönlichen Grund anzugeben, ohne allzu viele Infos über sich selbst preiszugeben. Dabei hilft ironischerweise der neue Phänomenbereich selbst: Denn dieser ist so vage und schwammig gehalten, dass bereits absolut lächerliche und triviale Gründe den Anlass für eine Beobachtung bieten könnten. In unserem Formular wird daher ausgiebig auf den neuen Phänomenbereich, sowie die Aussagen des Whistleblowers Gregor S. verwiesen, der genau diese niedrigschwelligen Beobachtungsgründe aus seiner Insider-Perspektive heraus bestätigt hat. Aufbauend auf diese Argumentation wird es dann möglich, den persönlichen Grund, warum man glaubt, beobachtet zu werden, möglichst banal anzusetzen - ohne der Behörde unnötig viele Informationen über sich selbst preiszugeben. Formaljuristisch betrachtet reicht schon ein Satz wie: “Ich habe mich in den letzten Jahren wiederholt kritisch in den sozialen Medien über die Regierung geäußert.”, “Ich habe die Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert”, oder “Ich habe an einer regierungskritischen Demonstration teilgenommen” völlig aus.
Konzipiert habe ich das Formular zusammen mit einigen Anwälten, die mit der Materie gut vertraut sind. Im Fall der Anwältin Christiane Meusel konnte ich sogar eine echte Verfassungsschutz-Insiderin gewinnen, die sechs Jahre lang selbst beim Verfassungsschutz gearbeitet hat. Nach Meusels Schilderungen wurde sie nach interner Kritik auf ein “behördliches Abstellgleis” gestellt und “vom Nichtstun krank”. Darüber hat sie auch ein lesenswertes Buch mit dem Titel “Das Imperium der Suppenkasper” verfasst. Der zweite beratende Anwalt des Projekts, Peter Schindler, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz unter anderem auch schon wegen des Eingriffs in die Meinungsfreiheit verklagt.
Unser neue Antragsgenerator verfügt noch über eine weitere Besonderheit: Er ist komplett “Client-basiert”: Das bedeutet, dass der Code der Webseite so gestaltet ist, dass Daten, die in das Antrags-Formular eingegeben werden, nicht an unseren Server gesendet werden - nicht einmal für kurze Zeit - sondern nur über das eigene Browserfenster laufen. Das Formular wird dabei aus dem Cache geladen. Das macht den neuen Generator besonders Datenschutz-freundlich. Um diesen Vorgang komplett transparent zu gestalten, haben wir den Quellcode der Seite transparent einsehbar auf Github hochgeladen. Wer sich dennoch noch unsicher ist, kann das Formular auch einfach “Blanko” herunterladen: Die Minimalanforderung ist lediglich, dass eines oder mehrere Ämter angekreuzt werden. Eigene Daten können dann später händisch oder elektronisch hinzugefügt werden.
Darüber hinaus kommt die neue, frei gecodete Webseite vollkommen ohne Cookies, Google Analytics oder sonstige lästige Tracking-Software aus. Wir loggen nicht einmal IP-Adressen der Webseiten-Besucher, da wir an diesen Daten schlichtweg nicht interessiert sind. Die einzigen Daten, die wir erhalten, sind jene, die uns freiwillig über das Kontaktformular mitgeteilt werden. Das kann selbstverständlich auch völlig anonym oder pseudonym geschehen.
Wie erstellt man einen Antrag - und was passiert danach?
Es empfiehlt sich, immer das Bundesamt für Verfassungsschutz zu adressieren, und dies mit dem lokalen Verfassungsschutz-Amt auf Bundesland-Ebene zu kombinieren. Der Antrag muss unterschrieben werden, jedem Antrag muss eine Personalausweis-Kopie beigefügt werden, und es empfiehlt sich, die Anträge per Einschreiben zu versenden. Hält die Behörde die gesetzlich vorgegebene Antwortfrist von drei Monaten nicht ein, hat man die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde einzureichen, und kann das Einsendedatum dann belegen.
Rückt die Behörde mit der “positiven” Rückmeldung heraus, dass eine Beobachtung stattfindet, teilt sie in der Regel nicht sofort mit, wofür genau, sondern lediglich den zugrundeliegenden Phänomenbereich. Manchmal wird auch noch die Anzahl der in der internen Datenbank vorliegenden Einträge über die anfragende Person genannt. Verbunden wird dies standardgemäß mit dem Zusatzvermerk, man könne allerdings nicht so genau sagen, ob sich die vorliegenden Einträge auch wirklich auf den oder die Antragstellerin beziehen: Es könne sich auch um eine andere Person mit dem gleichen Namen handeln. Der Aufwand, dem Antragsteller detailliert mitzuteilen, welche Quellen konkret über ihn oder sie gesammelt wurden, wird von der Behörde standardmäßig als “unverhältnismäßig” dargestellt, der ihr nicht zuzumuten sei.
Aus einer gut informierten Quelle weiß ich jedoch inzwischen, dass sehr wohl ein Rechtsanspruch besteht, an die eigene Verfassungsschutz-Akte heranzukommen. Die Standard-Absage des Verfassungsschutzes ist lediglich eine faule Ausrede, um Antragssteller abzuwimmeln und Arbeitsaufwand zu verringern. Obwohl ein Rechtsanspruch auf genauere Informationen besteht, lassen sich weiterführende Informationen, was sich in der eigenen Akte befindet, in der Regel nur über den Gerichtsweg beschaffen. Auch bei gerichtlich freigeklagten Akten kann weiterhin noch Einiges geschwärzt sein. Interessante Aufschlüsse lassen sich daraus aber dennoch ziehen. Der Klageweg, um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt sich für jede Person, die eine positive Rückmeldung erhalten hat. Und auch vor einer positiven Rückmeldung kann eine Untätigkeitsklage helfen, die Arbeitsmoral in der Behörde zu erhöhen, sofern diese sich mehr als drei Monate Zeit lässt.
Welche weiteren mittel- bis langfristigen Ziele verfolgen wir mit dem Projekt?
1. Langzeitrecherche über den Verfassungsschutz
Neben dem Hauptziel, jedem Bürger dieses Landes eine behördliche Auskunft zu erleichtern, verfolgt unser Projekt auch ein journalistisches Rechercheziel: Im besten Fall kann damit langfristig ein Überblick über das vorangeschrittene Ausmaß der Bürgerüberwachung gewonnen werden, den wir in gebündelter Form journalistisch publizieren wollen. Auf unserer Webseite gibt es daher auch die Möglichkeit, uns freiwillig via Kontaktformular zurückzumelden, wenn ein Antrag beim Verfassungsschutz zu einem „positiven“ Ergebnis geführt hat. Neu hinzugekommene Fälle wollen wir jeden Monat als Gesamtzahl in einem „Beobachtungsticker“ veröffentlichen.
Weitere Details zur eigenen Beobachtung können uns gerne freiwillig über das Kontaktformular mitgeteilt werden - dies kann auch pseudonym, anonym, sowie über den sicheren, verschlüsselten Messenger Threema geschehen. Bei unserer Recherche über die neuen Beobachtungspraktiken über den Verfassungsschutz steht für uns der Informantenschutz an allererster Stelle: Persönliche Daten werden wir niemals ohne ausdrückliches Einverständnis herausgeben. Auf persönlichen Wunsch kann der eigene Fall jedoch in eine journalistische Berichterstattung zu den neuen Beobachtungspraktiken der Behörde einfließen - das selbstverständlich auch pseudonymisiert. Teil der geplanten Hintergrundrecherche zum Verfassungsschutz werden nur Daten, die uns freiwillig zugespielt werden. Ziel der Langzeit-Recherche ist es, eine Art "Gegenbeobachtung" zu etablieren, um langfristig einen Überblick darüber zu gewinnen, auf welche Bürger, für welche Gesinnungsvergehen, sich die behördliche Beobachtungspraxis inzwischen erstreckt. Angesichts der hier skizzierten Problematik tut es not, dem Verfassungsschutz zu signalisieren, dass sein Handeln von einer kritischen Öffentlichkeit aufmerksam beobachtet wird.
2. Selbsthilfe und Selbstermächtigung: Zu Klagen anregen und Anwälte vermitteln
Ich persönlich finde es nicht in Ordnung, wenn Bürger für ihre politische Meinung vom Verfassungsschutz beobachtet werden, solange sie keine Straftaten begangen oder einen gewaltsamen Sturz der Regierung geplant haben. Ich würde daher begrüßen, wenn sich aus “positiven” Bescheiden der Behörde auch möglichst viele Klagen entwickeln würden, da dies offensichtlich die einzige Sprache ist, die die Behörde versteht. Viele Betroffene werden jedoch zunächst unsicher sein, an welchen Rechtsanwalt sie sich dabei wenden sollen. Im Rahmen des neuen Projekts ist daher auch geplant, ein Netzwerk verlässlicher Anwälte aufbauen, die sowohl preislich fair sind, als auch ein Bewusstsein für die Problematik einer ausufernden Bürgerbespitzelung mitbringen. Für persönliche Empfehlungen guter Anwälte wäre ich daher dankbar. Gerne können sich auch Anwälte direkt bei mir melden, die bereit und qualifiziert sind, Mandanten gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zu vertreten. So kann mittelfristig eine Liste möglicher Ansprechpartner für Betroffene auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich braucht man für den Kontakt mit dem Verfassungsschutz keinen Anwalt, aber die Hinzuziehung eines Anwalts kann helfen, dem eigenen Anliegen Nachdruck zu verleihen. Wenn man neben der Information, dass man beobachtet wird, auch in Erfahrung bringen möchte, um welche konkreten Quellen es sich dabei handelt, ist in den meisten Fällen der juristische Weg unumgänglich.
Wie kann man das Projekt unterstützen?
1. Unterstützung bei den Kosten
Für die Unterstützung von „Wir beobachten zurück“ gibt es diverse Möglichkeiten. Unser Projekt ist nicht kommerziell – der Download des Formulars ist für jeden Bürger gratis. Für den Aufbau der Webseite sind jedoch Kosten in Höhe von etwas über 6.000 Euro entstanden. Für eine Unterstützung bei verauslagten Kosten habe ich ein Spendenkonto via Crowdfunding bei GoFundMe eingerichtet. Die entstandenen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Web Ingenieur 1: 1.547 €
Web Ingenieure 2 & 3: 3.000 €
Web Designer: 1.000 €
= 5.547 €
Den Betrag habe ich aus privaten Mitteln bezahlt. Wer das Projekt für unterstützenswert hält, und mir daher bei den entstandenen Kosten unter die Arme greifen möchte, dem bin ich sehr dankbar!
2. Webseite teilen und massenhaft Anträge schreiben
Die wichtigste Unterstützung für das Projekt ist das massenhafte Teilen der Webseite an interessierte Kreise, sowie das massenhafte Verschicken von Auskunftsanträgen an den Verfassungsschutz. Wir setzen bewusst auf Massenanfragen, um der Behörde ein deutliches Feedback zu senden, dass ihre neuen Beobachtungspraktiken nicht unbemerkt bleiben, sondern von einer kritischen Öffentlichkeit mit großer Besorgnis begleitet werden. Jeder Antrag stellt einen Rechtsanspruch beim Verfassungsschutz dar: Die Behörde muss eine Auskunft erteilen. Die Beobachtung harmloser Bürger ist zwar formaljuristisch legal - aber die Bürger haben einen Rechtsanspruch, zu erfahren, dass sie beobachtet werden. Es ist die einzige legale Waffe, die wir gegen den Verfassungsschutz haben - nutzen wir sie!
3. Erfahrungsberichte und Feedbacks schreiben
Eine weitere Möglichkeit, das Projekt zu unterstützen, sind Erfahrungsberichte und Feedbacks, wie es mit dem Formular und dem Behördenkontakt gelaufen ist. Dies kann über das Kontaktformular auf der Webseite, über die Emailadresse kontakt@wirbeobachtenzurueck.de oder Threema geschehen. Fragen, die dabei von Interesse sind: Akzeptiert der Verfassungsschutz das Antragsformular von „Wir beobachten zurück“ anstandslos, oder wird mit faulen Ausreden eine Auskunft verweigert? Ergeht die Rückmeldung in Form eines amtlichen Bescheids (wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung darunter steht), oder einer sogenannten Wissenserklärung (wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung darunter steht)? Wird die vorgegebene Frist von drei Monaten eingehalten - oder überschritten? Und sofern eine „positive“ Antwort eingegangen ist: Ist es ersichtlich, um welches „Gesinnungsdelikt“ es sich dabei handelt, und geplant, juristisch dagegen vorzugehen?
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist ein sensibles Thema, da mit einer Beobachtung durch die Behörde auch eine Stigmatisierung einhergehen kann - je nach dem, wie das eigene Umfeld politisch und weltanschaulich strukturiert ist. Als Journalistin gilt für mich daher Informantenschutz als oberste Priorität. Das heißt, mit allen mir zugespielten Informationen werde ich hundertprozentig vertraulich und sensibel umgehen. Im Zweifel kann man mir neben meiner Protonmail-Emailadresse, aya.velazquez@protonmail.com, Informationen auch über den sicheren Messenger Threema zuspielen: https://threema.id/9H4BU5AT. Ein Threema-Konto kann ohne die Angabe einer eigenen Telefonnummer oder sonstiger persönlicher Daten eröffnet werden. Ich plane, sich abzeichnende Tendenzen - welche Menschen der Verfassungsschutz unter dem neuen Phänomenbereich ins Visier nimmt, unter Wahrung des Informantenschutzes, der Öffentlichkeit in Form einer journalistischen Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Für die anvisierte Langzeitrecherche ist jede sachdienliche Information hilfreich.
Der Verfassungsschutz beobachtet freie und souveräne Bürger? Die Antwort freier und souveräner Bürger hierauf kann nur lauten: Wir beobachten zurück.
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Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik 04.03.2024
Telepolis: Wie der Verfassungsschutz in die Meinungsfreiheit eingreift. 04.07.2023
Holger Richter: Die Operative Psychologie des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Mabuse Verlag, 2020
Ronen Steinke: Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht. Berlin Verlag, 2023
Anne Roth Vortrag auf dem CCC: Best of Verfassungsschutz: Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung, wie Zitronenfalter Zitronen falten, 2012
Ex-Terrorist Bommi Baumann über die Entstehung der RAF, den V-Mann Peter Urbach und die Versorgung der Bewegung 2. Juni mit Sprengstoff und Waffen durch den Verfassungsschutz, 2016
Sehenswerter Dokumentarfilm über das V-Leute-System, ausgestrahlt im Ersten: V-Mann Land - Spitzel im Staatsauftrag, 2015
Blick über den nationalen Tellerrrand - V-Leute im Ausland: Dokumentarfilm "Gipfelstürmer - Die blutigen Tage von Genua", 2002
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Danke für dieses Projekt – es ist genau die richtige Reaktion auf den Ausbau des Überwachungs-Staates.
Wer soll das alles lesen? Wahnsinn